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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06   

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https://dejure.org/2006,3040
OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,3040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.07.2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,3040)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,3040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle von Sanden bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Haftungsquote und der Ersatzpflicht hinsichtlich des Nutzungsausfalls infolge eines Verkehrsunfalls bei einem auch für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit genutzten Fahrzeug; Umfang des zu erstattenden Nutzungsausfalls; Einordnung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 252

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 252
    Selbstständiger kann Nutzungsausfall für privat und beruflich genutztes Kfz abstrakt berechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 252
    Nutzungsausfallentschädigung für ein bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit benötigtes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zum Nutzungsausfall bei gemischter privater und geschäftlicher Nutzung des Unfallfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerbliches Kfz

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall bei gewerblicher Nutzung eines KFZ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1696
  • NZV 2007, 414
  • VersR 2007, 962
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Dem steht die Entscheidung des Großen Senats des BGH (NJW 1987, 50 ff.) nicht entgegen.

    Entgegen einer vielfach vertretenen Ansicht geht der vorliegend entscheidende Senat nicht davon aus, dass der BGH von dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats (NJW 1987, 50 ff.) abweichen wollte.

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, darf grundsätzlich davon ausgehen, er werde keinen der vorfahrtberechtigten Fahrer in der Weiterfahrt behindern, wenn beim Beginn des Einbiegens sich nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der bevorrechtigten Straße von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechseln werde (BGH, NJW 1982, 2668/2669).

    Der Anscheinsbeweis streitet nicht für die Beklagte Ziff.1 und gegen den Kläger jedenfalls aufgrund der Sondersituation der Kollision auf der aus Sicht des Klägers rechten Richtungsfahrbahn (BGH, NJW 1982, 2668/2669).

  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Als Quote biete sich die steuerliche Geltendmachung an (NJW-RR 1989.1194 f.), der Große Senat habe maßgeblich den erwerbswirtschaftlichen produktiven Einsatz gewerblicher Fahrzeuge dem eigenwirtschaftlichen Einsatz gegenübergestellt (NJW-RR 2001, 165 f.).
  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Zu einem Ausfall eines Krankenwagens vertrat das OLG Hamm (NJW-RR 2004, 1094 f.), es handele sich um ein Behördenfahrzeug, für das nach der Entscheidung des Großen Senats nicht abstrakt Nutzungsentschädigung gefordert werden könne, weil diese nur ausnahmsweise zugelassen sei und nach dem BGH die Ergänzung auf Sachen beschränkt bleiben müsse, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen sei, es müsse eine signifikante Auswirkung auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung vorliegen und diese Kriterien seien letztlich nur bei Privatpersonen erfüllt.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 265/98

    Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Das OLG Düsseldorf (NZV 1999, 472 f.) entschied, dass bei der Beschädigung eines Krans verwehrt sei, den Schaden abstrakt zu berechnen, maßgeblich sei der entgangene Gewinn bzw. Vorhaltekosten eines Reservefahrzeuges oder Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2004 - 10 U 186/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Der 10. Senat des OLG Stuttgart (NZV 2005, 309) hielt bei einem Behördenfahrzeug eine Nutzungsentschädigung für möglich, wenn sich die im Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung für die Behörde als fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil auswirkte, mit der Begründung, dass sonst einer Behörde, würde sie kein Ersatzfahrzeug anmieten, nie abstrakte Nutzungsentschädigung zustünde, weil sie keinen Nutzungsausfall konkret nachzuweisen vermag mangels erwerbswirtschaftlicher Betätigung des Staates.
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Dagegen lehnte das OLG Köln bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug einen Anspruch nicht bereits wegen dieser Nutzungsart ab, sondern weil nach dem eigenen Vortrag der klagenden Partei das Fahrzeug in der geltend gemachten Zeit nicht benötigt worden wäre, weshalb keine fühlbare wirtschaftliche Benachteiligung eingetreten sei (OLG Köln, NZV 1995, 401).
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Dieser Ansicht sind auch das OLG München (NZV 1990, 348 ff) und Becker/Böhme (Der Haftpflichtschaden, 22.A., Rz. D 75).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Im Jahre 1985 hatte der BGH (NJW 1985, 2471 ff) zur Beschädigung eines als Krankentransportwagen eingerichteten LKW der Bundeswehr entschieden, dass Nutzungsausfall beansprucht werden kann, wenn Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen bestanden, auch soweit sich die Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages niederschlägt.
  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72

    Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06
    Eine Einmündung liegt vor beim Zusammentreffen von Straßen mit nur einer Fortsetzung (BGH NJW 1974, 949).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1979 - 2 Ss OWi 459/79
  • KG, 29.09.1977 - 12 U 1179/77

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim

  • BGH, 13.09.1961 - 4 StR 276/61
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Andere sind der Auffassung, die Entscheidung schließe eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen nicht aus (vgl. OLG Hamm NZV 1994, 227, 228; OLG Köln VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 453 f.; OLG Stuttgart NZV 2005, 309; OLG Schleswig OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart NZV 2007, 414, 415 f.; Diehl zfs 2001, 546 f.; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 249 Rn. 58; Reitenspiess DAR 1993, 142, 144 ff.; Deutscher Verkehrsgerichtstag 1993, Arbeitskreis VI, NZV 1993, 102, 104; Zeuner NZV 1990, 349 f.).
  • OLG Naumburg, 13.03.2008 - 1 U 44/07

    Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen entfallener Nutzungsmöglichkeit eines

    Diese Ansicht beruft sich u.a. auf eine Entscheidung des VI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vor dem Erlass des o.g. Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen (Urteil v. 26. März 1985, VI ZR 267/83 "Krankentransportwagen der Bundeswehr" = NJW 1985, 2471 - in juris Rn. 8) die durch den nachfolgenden Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen nicht abgeändert worden sei (vgl. hierzu OLG München, Urteil v. 25. Januar 1990, 24 U 266/89 "Polizeifahrzeug" = NZV 1990, 348; OLG Köln, Urteil v. 16. März 1995, 1 U 89/94 = OLGR 1995, 236; OLG Stuttgart, Urteil v. 16. November 2004, 10 U 186/04 "Polizeifahrzeug" = NZV 2005, 309; dass., Urteil v. 12. Juli 2006, 3 U 62/06 "Zahntechniker-Kfz." = NJW 2007, 962; in juris Rn. 46 bis 55).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

    Demgegenüber wird in weiten Teilen der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Großen Senats schließe eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2001, 1 U 132/00, OLGR Düsseldorf 2001, 453,ff = ZfSch 2001, 545f ; OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005, 7 U 3/03, MDR 2006, 202f; OLG Stuttgart, 10. Zivilsenat, Urteil vom 16.11.2004, 10 U 186/04, NZV 2005, 309 ; OLG Stuttgart, 3 Zivilsenat, Urteil vom 12.07.2006, 3 U 62/06, NZV 2007, 414) sowie die weiteren zahlreichen Fundstellen dort und in BGH, Urteil vom 04.12.2007, VI ZR 241/06, r + s 2008, 127, 128 Tz. 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins

    Überwiegend herrscht die Auffassung, dass eine Nutzungsausfallentschädigung auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen möglich ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.06.2014 - 1 U 157/13, r+s 2015, 158; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2009 - 5 U 147/07, NJW-RR 2010, 687; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 62/06, NZV 2007, 414; OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005 - 7 U 3/03, BeckRS 2005, 30359531).
  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

    Zwar muss, wer aus einer - wie hier - trichterförmig erweiterten Einmündung nach links in eine andere Straße einbiegen will, den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG München, OLG-Report 1993, 20; OLG Stuttgart, DAR 2007, 33; Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 28, 47, § 9 StVO Rn. 30).

    Das Verhalten kann aber im Einzelfall einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO begründen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1987 - 1 U 211/86, juris; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Stuttgart, VRS 97, 15; DAR 2007, 33; Thüringisches OLG, DAR 2000, 570; KG, NZV 2010, 511).

  • LG Hechingen, 02.03.2020 - 1 O 227/18
    Jedenfalls bezogen auf den konkreten Einzelfall eines Selbstständigen, der das Fahrzeug für Fahrten zu Kunden genutzt hätte, sich nunmehr anderweitig behilft und in der Folge keinen konkreten Ausfallschaden nachzuweisen in der Lage ist, erscheint die Zuerkennung der Nutzungsentschädigung als notwendig (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2016, Az.: 3 U 62/06).

    Würde man die Nutzungsentschädigung ablehnen, würde dies im Ergebnis bedeuten, dass der Selbstständige, der sich insoweit in einer absolut vergleichbaren Position mit einer Person befindet, die ihr Fahrzeug nur privat nutzt, dieser Person gegenüber benachteiligt und der Schädiger insoweit unbillig entlastet wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2016, Az.: 3 U 62/06).

  • OLG Bremen, 30.04.2008 - 1 U 4/08

    Umkehr der Beweislast bei bewusster Beweisvereitelung; Haftung wegen

    Bei Beschädigung eines gewerblich genutzten Kfz kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung, wie sie der Kläger noch mit der Berufungsbegründung beansprucht hat, nicht in Betracht (OLG Hamm, NJW-RR 01, 165, 166; KG,MDR 07, 210; OLG Stuttgart, NJW 07, 1696; w.N. bei Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, vor § 249 Rn. 24 a).
  • AG Remscheid, 07.04.2017 - 27 C 61/16
    Erst recht gilt das für gewerblich genutzte Fahrzeuge (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 2007, 1696, 1698).
  • AG Schwäbisch Gmünd, 28.06.2016 - 2 C 1123/15
    port 1995, 236; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309- Polizeifahrzeug; NJW 2007, 1696- Zahntechniker-Kfz, juris Rdnrn. 46 bis 55).
  • AG Bremen, 03.04.2009 - 9 C 529/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer Vollbremsung wegen

    Auf die ständige Verfügbarkeit kann ein Geschädigter, der das Fahrzeug gewerblich nutzt, sogar in noch größerem Maße angewiesen sein, so dass sich hieraus eine Erstattung des Nutzungsausfalls nach den höchstrichterlich aufgestellten Kriterien rechtfertigt (ebenso OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.03.2008, Az. 1 U 44/07; OLG Stuttgart, NZV 2007, 414; hierzu tendierend, im Ergebnis aber offen lassend BGH, Urteil vom 04.12.2007, Az. VI ZR 241/06).
  • LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen;

  • OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10

    Busspur; Fahrradfahrer; Fußgänger; Querverkehr

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

  • AG Düsseldorf, 12.09.2007 - 35 C 6864/07

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in einem Parkhaus; Berechnung einer

  • AG Heinsberg, 23.09.2009 - 14 C 211/08

    1/3 bei Türöffnen und Geschwindigkeitsverstoß

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.08.2006 - 3 U 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19314
OLG Rostock, 04.08.2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,19314)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.08.2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,19314)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. August 2006 - 3 U 62/06 (https://dejure.org/2006,19314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ablehung des Richters im Zivilprozess; Annahme einer Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 522

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42; ZPO § 44; ZPO § 522
    Ablehnung eines oder mehrerer Richter wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 13.08.2001 - 16 W 170/01

    Richterablehnung - Befangenheit - überlegenes Wissen aus beigezogener Akte -

    Auszug aus OLG Rostock, 04.08.2006 - 3 U 62/06
    Hierzu ist ein Verhalten des Richters erforderlich, welches aus Sicht einer vernünftig denkenden Partei objektiv geeignet ist, den Anschein einer Befangenheit zu begründen (Senatsbeschluss vom 12.04.2002 - 3 W 73/01; OLG Schleswig OLGR 2002, 16).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    Es bietet also nicht die Möglichkeit, sich eines Richters mit abweichender Rechtsauffassung zu entledigen (OLG Rostock, Beschluss vom 04.08.2006, Az. 3 U 62/06, zitiert nach juris).
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