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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4037
OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,4037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2011 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,4037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,4037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    §§ 3; 4 Nr. 9a; 5 Abs. 2 UWG; § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Lego-Verpackungen unterliegen auch auf Grund der abgebildeten, charakteristischen Noppenstruktur des Spielzeugs wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Nachahmungsschutz für auf Verpackungen abgebildete Klemmbausteine mit Noppenstruktur

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 9a UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Unlauterer Wettbewerb: Nachahmungsschutz für auf Verpackungen abgebildete Klemmbausteine mit Noppenstruktur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit eines Klemmbausteins mit Noppenstruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit eines Klemmbausteins mit Noppenstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    3D-Verpackungen von LEGO genießen wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung von Lego-Produktverpackungen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    3D-Verpackungen von LEGO genießen wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    §§ 3; 4 Nr. 9a; 5 Abs. 2 UWG; § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Lego-Verpackungen unterliegen auch auf Grund der abgebildeten, charakteristischen Noppenstruktur des Spielzeugs wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die Übernahme einer Gestaltungsform, die nicht unter Sonderrechtsschutz steht, kann nach § 4 Nr. 9 a) UWG wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr., siehe nur BGH GRUR 2007, 984, 985 - Gartenliege; BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 443, 444 - Viennetta).

    Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung in dem Sinne, dass je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, die Anforderungen an die besonderen Umstände desto geringer sind, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

    Danach kann ein Anspruch gemäß § 4 Nr. 9a) UWG bestehen, wenn die Gefahr der Herkunftstäuschung gegeben ist und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen unterlässt, sie zu vermeiden; dies setzt in aller Regel voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt hat BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

    aa) Unter wettbewerblicher Eigenart wird die Eignung eines Erzeugnisses verstanden, aufgrund seiner konkreten Gestaltung oder aufgrund bestimmter Merkmale für die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheit des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die Übernahme einer Gestaltungsform, die nicht unter Sonderrechtsschutz steht, kann nach § 4 Nr. 9 a) UWG wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr., siehe nur BGH GRUR 2007, 984, 985 - Gartenliege; BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 443, 444 - Viennetta).

    Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung in dem Sinne, dass je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, die Anforderungen an die besonderen Umstände desto geringer sind, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

    Danach kann ein Anspruch gemäß § 4 Nr. 9a) UWG bestehen, wenn die Gefahr der Herkunftstäuschung gegeben ist und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen unterlässt, sie zu vermeiden; dies setzt in aller Regel voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt hat BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

    aa) Unter wettbewerblicher Eigenart wird die Eignung eines Erzeugnisses verstanden, aufgrund seiner konkreten Gestaltung oder aufgrund bestimmter Merkmale für die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheit des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück).

  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die den L.stein mit acht Noppen betreffende markenrechtliche Löschungsentscheidung des EuGH (Rs.C-48/09 [L. Juris A7S ./. HABM], EuZW 2010, 876) besagt, dass das Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 lit. e) ii) GMV der Eintragung einer Marke entgegensteht, die aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen einer technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist, selbst wenn diese Wirkung auch durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen.

    Darin führt der EuGH aus, dass zwar markenrechtlicher Schutz gegen sklavische Nachahmung einer technischen Lösung nicht mittels Eintragung einer dreidimensionalen Marke erreicht werden könne, dass diese "Situation" jedoch gegebenenfalls im Licht der Regeln über den unlauteren Wettbewerb zu prüfen sei EuGH, Rs.C-48/09 (L. Juris A7S ./. HABM), EuZW 2010, 876, Tz. 61).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Ein Dritter kann aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auf Unterlassung aus dessen Recht klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH Urteil v. 5.10.2000, I ZR 166/98 - DB Immobilienfonds, juris-Rz. 32; Urteil v. 13.10.1994, Az. I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 55 - Nicoline; Urteil v. 19.1.1989, Az. I ZR 217/86 - Kronenthaler, GRUR 1990, 361, 362).

    Hierbei können auch wirtschaftliche Interessen zur Begründung eines schutzwürdigen Interesses an der Prozessstandschaft herangezogen werden (BGH Urteil v. 5.10.2000, I ZR 166/98 - DB Immobilienfonds, juris-Rz. 32; Urteil v. 13.10.1994, Az. I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 55 - Nicoline).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Technische Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen notwendigerweise verwendet werden müssen, können allerdings, sofern sie nicht mehr unter Sonderrechtsschutz stehen, nach dem Grundsatz der Freiheit des Standes der Technik eine wettbewerbliche Eigenart nicht begründen (BGH GRUR 2010, 80, Tz. 27 - LIKEaBIKE).

    Daraus folgt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, dass die Übernahme von Merkmalen, die dem Stand der Technik entsprechen, stets wettbewerbsrechtlich zulässig ist: Ist ein Merkmal zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar, so kann es zur wettbewerblichen Eigenart beitragen, sofern der Verkehr mit ihm eine Herkunfts- und Qualitätserwartung verbindet und die durch die Übernahme solcher Merkmale verursachte Gefahr der Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden kann (BGH GRUR 2010, 80, Tz. 27 - LIKEaBIKE; BGH NJW-RR 2010, 53, Tz. 10 - Ausbeinmesser).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Daraus folgt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, dass die Übernahme von Merkmalen, die dem Stand der Technik entsprechen, stets wettbewerbsrechtlich zulässig ist: Ist ein Merkmal zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar, so kann es zur wettbewerblichen Eigenart beitragen, sofern der Verkehr mit ihm eine Herkunfts- und Qualitätserwartung verbindet und die durch die Übernahme solcher Merkmale verursachte Gefahr der Herkunftstäuschung durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden kann (BGH GRUR 2010, 80, Tz. 27 - LIKEaBIKE; BGH NJW-RR 2010, 53, Tz. 10 - Ausbeinmesser).

    Bei differenzierten Erscheinungsformen am Markt genügte dem BGH für die Annahme eines technisch zwingenden Charakters einer Gestaltung nicht die Feststellung, es handele sich um eine für den Gebrauchszweck "optimale" Kombination technischer Merkmale (BGH NJW-RR 2010, 53.55 - Ausbeinmesser).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die Übernahme einer Gestaltungsform, die nicht unter Sonderrechtsschutz steht, kann nach § 4 Nr. 9 a) UWG wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr., siehe nur BGH GRUR 2007, 984, 985 - Gartenliege; BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 443, 444 - Viennetta).

    Zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht eine Wechselwirkung in dem Sinne, dass je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, die Anforderungen an die besonderen Umstände desto geringer sind, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Ein Dritter kann aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auf Unterlassung aus dessen Recht klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH Urteil v. 5.10.2000, I ZR 166/98 - DB Immobilienfonds, juris-Rz. 32; Urteil v. 13.10.1994, Az. I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 55 - Nicoline; Urteil v. 19.1.1989, Az. I ZR 217/86 - Kronenthaler, GRUR 1990, 361, 362).

    Hierbei können auch wirtschaftliche Interessen zur Begründung eines schutzwürdigen Interesses an der Prozessstandschaft herangezogen werden (BGH Urteil v. 5.10.2000, I ZR 166/98 - DB Immobilienfonds, juris-Rz. 32; Urteil v. 13.10.1994, Az. I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 55 - Nicoline).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die Übernahme einer Gestaltungsform, die nicht unter Sonderrechtsschutz steht, kann nach § 4 Nr. 9 a) UWG wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr., siehe nur BGH GRUR 2007, 984, 985 - Gartenliege; BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 443, 444 - Viennetta).

    aa) Unter wettbewerblicher Eigenart wird die Eignung eines Erzeugnisses verstanden, aufgrund seiner konkreten Gestaltung oder aufgrund bestimmter Merkmale für die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheit des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 63/10
    Die Übernahme einer Gestaltungsform, die nicht unter Sonderrechtsschutz steht, kann nach § 4 Nr. 9 a) UWG wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr., siehe nur BGH GRUR 2007, 984, 985 - Gartenliege; BGH WRP 2007, 1076, 1078 - Handtaschen; BGH WRP 2007, 313, 317 - Stufenleitern; BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans; BGH GRUR 2003, 332, 336 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 443, 444 - Viennetta).

    Für das Vorliegen der wettbewerblichen Eigenart ist eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses zwar nicht Voraussetzung, jedoch kann der Grad der wettbewerblichen Eigenart, der für die Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit des Vertriebs von Nachahmungen bedeutsam ist, durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr verstärkt werden (BGH GRUR 2007, 984, 986 - Gartenliege).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 3 U 78/08

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Neukaufs eines Pkw wegen eines

  • OLG Hamm, 15.09.2020 - 4 U 177/19

    Wettbewerbsrecht: Stopfaggregate

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare prägende Gestaltungselemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (OLG Hamburg MarkenR 2011, 275 (280); OLG Köln WRP 2014, 337 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 15 U 74/17

    Nachahmung eines Unternehmenskonzepts & Gastronomiekonzepts

    Entscheidend ist, ob die Nachahmung wiedererkennbare wesentliche Elemente des Originals aufweist oder sich deutlich davon absetzt (BGH, GRUR 1963, 153 - Rotaprint; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275; OLG Köln, WRP 2014, 337).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Geringfügige Abweichungen vom Original sind unerheblich, solange das Original als Vorbild erkennbar bleibt (vgl. BGH, GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente; Senat, Urt. v. 18.7. 2014 - 6 U 4/14; KG, GRUR-RR 2003, 84, 85 - Tatty Teddy; OLG Hamburg, MarkenR 2011, 275, 280 = juris Tz. 55; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.37).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2011 - I-3 U 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,80229
OLG Hamm, 28.02.2011 - I-3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,80229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2011 - I-3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,80229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - I-3 U 63/10 (https://dejure.org/2011,80229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.08.2010 - 3 U 63/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36823
OLG Braunschweig, 16.08.2010 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2010,36823)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.08.2010 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2010,36823)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. August 2010 - 3 U 63/10 (https://dejure.org/2010,36823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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