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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11926
OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,11926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,11926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,11926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Rücktritt trotz erfolgloser Reparaturversuche eines Dritten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kauf eines Pkw wegen fehlgeschlagener Reparaturversuche durch eine Drittfirma

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Rückabwicklung nach Reparaturversuch

  • rabüro.de

    Zum Rücktritt nach erfolgloser Reparaturversuche eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 284; BGB § 347; BGB § 434; BGB § 437
    Rücktritt vom Kauf eines Pkw wegen fehlgeschlagener Reparaturversuche durch eine Drittfirma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zum Rücktrittsrecht - Verkäufer darf Nachbesserung nicht verweigern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10
    Mit dieser Begründung hat der BGH einem Käufer in einem Fall, in dem dieser die Mangelbeseitigung selbst hat durchführen lassen, eine Anrechnung der dabei entstandenen Kosten auf den Kaufpreis nach § 326 Abs. 2 S. 2 BGB (analog) iVm §§ 326 Abs. 4, 346 ff BGB versagt (BGH NJW 2005, 1348).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10
    Die Vorschrift kommt neben § 347 Abs. 2 BGB auch im Falle eines Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag zum Zuge (BGH NJW 2005, 2848, 2849).
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06

    Mangelhaftes Gebrauchtfahrzeug bei übermäßigem Verschleiß für die Funktion

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10
    13 aa) Allerdings können die Kosten von Reparaturen, die ein Käufer zum Erhalt der Sache macht oder die zur Ermöglichung ihrer vertragsgemäßen Nutzung notwendig waren, nach § 347 Abs. 2 S. 1 BGB erstattungsfähig sein, soweit sie dem Käufer infolge einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht zugute kommen (OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06 -, bei juris Rn. 32; OLG Brandenburg, 12 U 236/07, Urteil vom 26.06.2008, bei juris Rn. 22 - 25; Staudinger/Kaiser, Bearb. 2004, § 347 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07

    Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf: Annahme eines Unfallereignisses bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10
    13 aa) Allerdings können die Kosten von Reparaturen, die ein Käufer zum Erhalt der Sache macht oder die zur Ermöglichung ihrer vertragsgemäßen Nutzung notwendig waren, nach § 347 Abs. 2 S. 1 BGB erstattungsfähig sein, soweit sie dem Käufer infolge einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht zugute kommen (OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2007 - 2 U 220/06 -, bei juris Rn. 32; OLG Brandenburg, 12 U 236/07, Urteil vom 26.06.2008, bei juris Rn. 22 - 25; Staudinger/Kaiser, Bearb. 2004, § 347 Rn. 35).
  • AG Nürtingen, 05.03.2004 - 12 C 2663/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2011 - 3 U 66/10
    Eine unbewusste Regelungslücke liegt nicht vor (so hinsichtlich einer analogen Anwendung des § 326 Abs. 2 S. 2 BGB Diehl, Anm. zu AG Nürtingen, Urteil vom 03.03.2004 - 12 C 2663/03 -, ZfSchR 2004, 513).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

    Richtigerweise muss sich der Verkäufer Reparaturversuche in einen anderen Werkstatt nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung zurechnen lassen (ebenso OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2011, 993, Juris Rn. 10 sowie - jedenfalls in der Tendenz - Reinking/Eggert, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9110
OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2010,9110)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2010 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2010,9110)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2010,9110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen durch einen Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Absichtsanfechtung; Rechtliche Ausgestaltung eines Wiedereinsetzungsantrages bei Beantragung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Berufungsfrist; Grundlagen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    1997 hatte der Insolvenzschuldner die Zahlungen eingestellt, weil ein nicht unerheblicher Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten, zu denen auch die Forderung der Beklagten in Höhe von 14.185,72 EUR zu zählen ist, über einen längeren Zeitraum unerfüllt geblieben sind (BGH ZInsO 2006, 1210).

    Der BGH (ZInsO 2006, 1210) hat zur Beweislast entschieden, dass dann, wenn eine Zahlungseinstellung eingetreten ist, derjenige, der sich darauf beruft, dass der Schuldner seine Zahlungen wieder allgemein aufgenommen hat, dies auch zu beweisen hat.

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Ein derartiger Vorsatz ist sowohl bei inkongruenten als auch bei kongruenten Deckungsgeschäften dann zu bejahen, wenn der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorstellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH NJW 2006, 1348, 1350).
  • BGH, 18.02.1998 - XII ZB 156/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein PKH-Gesuch entschieden werden konnte (BGH FamRZ 1998, 1575; FamRZ 2005, 2062; MDR 2006, 166; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 233 Rn. 23 unter dem Stichwort "Prozesskostenhilfe").
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 16 Wx 163/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist das bestehende Hindernis im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO behoben worden (BGH NJW-RR 1999, 451).
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Davon ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn eine innerhalb von 3 Wochen nicht zu beseitigende Liquidationslücke des Schuldners wenigstens 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten ausmacht (BGH ZIP 2005, 1426; BGH NStZ 2007, 643).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01

    Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es für diese Vermutung aus, wenn der Gläubiger Umstände kennt, die zwingend auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hindeuten, wofür die Nichterfüllung beträchtlicher Verbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg genügen kann (BGH ZInsO 2004, 385; BGH ZInsO 2008, 273).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH ZIP 2009, 1966).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Davon ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn eine innerhalb von 3 Wochen nicht zu beseitigende Liquidationslücke des Schuldners wenigstens 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten ausmacht (BGH ZIP 2005, 1426; BGH NStZ 2007, 643).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 215/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Der Insolvenzschuldner wusste, wie aus dem Vollstreckungsprotokoll aus dem Jahr 1997 hervorgeht (Bl. 176 d.A.), um seine Zahlungsunfähigkeit, ferner wusste er, dass er mit seinen Zahlungen an die Beklagte die übrigen Gläubiger schädigte, da sich deren Befriedigungsaussichten entsprechend verringerten (BGH ZIP 2003, 1900).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10
    Derjenige, der weiß, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO), weiß in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt (BGH ZInsO 2009, 145).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 116/03

    Anfechtbarkeit einer einer Vorpfändung nachfolgenden Hauptpfändung

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.06.2011 - 3 U 66/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70140
OLG Bremen, 20.06.2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,70140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,70140)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 3 U 66/10 (https://dejure.org/2011,70140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung kapitalisierter Zinsansprüche i.R.d. Abwicklung eines Bauprojektes; Geltendmachung von Verzugszinsen oder Prozesszinsen auf eine Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer Mängel bestreitet muss Zinsen zahlen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Mängel bestreitet muss (hohe) Zinsen zahlen! (IBR 2013, 1161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus OLG Bremen, 20.06.2011 - 3 U 66/10
    Entsprechendes gilt für den geltend gemachten Betrag Euro 4.986,33. Hier ist das den Rechtsstreit zum Az. 8 O 1866/01 beendende Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 20.01.2005 (Az. 2 U 33/03) mit Ablauf des 23.03.2005 rechtskräftig geworden.
  • OLG Bremen, 06.12.2012 - 3 U 16/11

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten hinsichtlich des Vorbehalts

    Die Klägerin habe im Wege der Aufrechnung und Widerklage gegen die Firma S. GmbH Ansprüche aus der Vertragsstrafenregelung beim Landgericht Bremen gerichtlich geltend gemacht (Az. 7 O 2724/02 = OLG Bremen Az. 3 U 66/10).

    Die Akten des Landgerichts Bremen zum Az. 7 O 2724/02 (= OLG Bremen, Az. 3 U 66/10, = BGH VII ZR 160/11) wurden beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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