Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05   

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https://dejure.org/2005,8258
OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Anwahl falscher Faxnummer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
    Wiedereinsetzung bei Anwahl falscher Faxnummer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist; Unbegründetheit des Wiedereinsetzungsgesuchs; Vorliegen der Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschuldens des ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Darlegungen zur anwaltlichen Organisation der Ausgangskontrolle in Wiedereinsetzungsantrag - Zurückweisung des Antrags ohne vorherigen Hinweis bei Fehlen erforderlicher Darlegungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).

    Es ist besonders hoch, wenn die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muss und an ein und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (BGH, Beschluss v. 24.4.2002 - AnwZ 7/01 -, BRAK-Mitt. 2002, 171; NJW 2004, 3491).

  • BGH, 24.04.2002 - AnwZ 7/01

    Versäumung der Frist zur Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung in

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Es ist besonders hoch, wenn die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muss und an ein und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (BGH, Beschluss v. 24.4.2002 - AnwZ 7/01 -, BRAK-Mitt. 2002, 171; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96

    Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Es konnte davon ausgegangen werden, dass der Kläger in diesem Zusammenhang umfassend vorgetragen hatte; eines Hinweises nach § 139 ZPO bedurfte es nicht (vgl. BGH FamRZ 2004, 1275).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Richtigkeit der Telefaxnummer nicht persönlich überprüfen muss, sondern dies einer zuverlässigen Bürokraft überlassen kann, da es sich hierbei lediglich um eine büromäßige Aufgabe ohne Bezug zu Rechtsfragen handelt (BGH NJW 1995, 2105).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 67/05   

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https://dejure.org/2005,17793
OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,17793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,17793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,17793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Rechtsmittels auch während der Unterbrechung des Verfahrens; Bezeichnung der Partei eines Verwerfungsbeschlusses; Schuldner als Partei eines Verwerfungsbeschlusses; Aufnahme des Insolvenzverwalters in das Passivrubrum eines noch zu verkündenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 249 Abs. 3; ; ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 2; ; InsO § 87; ; InsO § 89 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Nichteinbeziehung des Insolvenzverwalters bei Verwerfungsbeschluss wegen bereits vor Unterbrechung unzulässigem Einspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 67/05
    Partei eines Verwerfungsbeschlusses bleibt der Schuldner, wie das Landgericht übersehen hat (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2001, 470, Tenor abgedruckt in JURIS).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05   

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https://dejure.org/2009,116855
LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05 (https://dejure.org/2009,116855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 3 U 67/05 (https://dejure.org/2009,116855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 3 U 67/05 (https://dejure.org/2009,116855)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 2 U 84/98
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Zur Begründung seiner Berufung bei dem Landessozialgericht (LSG) Berlin, Aktenzei-chen L 2 U 84/98, trug der Kläger unter Vorlage von Berichten des Gesundheitsheims M vom 22. Januar 1992 und 10. Mai 1993 vor, er habe vor dem Unfall keine LWS-Beschwerden gehabt.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Tatbestands wird auf den sonstigen Inhalt der Ge-richtsakte, der beigezogene Streitakte L 2 U 84/98 (S 8 U 919/06) sowie der Verwal-tungsakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Be-zug genommen.

    Dies steht zur Über-zeugung des Senats nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens (§ 128 SGG), insbe-sondere der im vorangegangenen Rechtsstreit L 2 U 84/98 (S 8 U 919/96) und im Ver-waltungsverfahren eingeholten Gutachten des Orthopäden Dr. T vom 01. September 1997 nebst ergänzender Stellungnahme vom 05. Januar 1998, der Radiologen Dr. S/B vom 12. Mai 1998, der Orthopäden Prof. Dr. N/ Dr. P vom 24. Januar 2000 nebst ergänzender Stellungnahme vom 25. Oktober 2000, der Radiologen Prof. Dr. F/Dr. L vom 28. Februar 2002 und dem Chirurgen Dr. K vom 09. Juli 1996 fest, die im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können.

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus den im Verlauf des ersten sowie des jetzigen Streitverfahrens variierenden Darstellungen des Unfallgeschehens durch den Kläger, die immer detailreicher im Sinne einer Anpassung an einen zur Verursachung von Wirbelsäulenkompressionsfrakturen bzw. Frakturverletzungen der LWS geeigne-ten Unfallablauf werden, wie insbesondere die klägerischen Vorträge in den Schrift-sätzen vom 20. Februar 2001 und 16. März 2001 im Verfahren L 2 U 84/98 und auch der Schriftsatz vom 13. August 2007 zeigen.

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Unter einem Unfall versteht man ein körper-lich schädigendes, zeitlich eng begrenztes (plötzliches), von außen her auf den Körper einwirkendes Ereignis (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. BSGE 23, 139, 141, BSGE 46, 283 und BSGE 61, 127, 130).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Das Ent-stehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Unter einem Unfall versteht man ein körper-lich schädigendes, zeitlich eng begrenztes (plötzliches), von außen her auf den Körper einwirkendes Ereignis (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. BSGE 23, 139, 141, BSGE 46, 283 und BSGE 61, 127, 130).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Unter einem Unfall versteht man ein körper-lich schädigendes, zeitlich eng begrenztes (plötzliches), von außen her auf den Körper einwirkendes Ereignis (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. BSGE 23, 139, 141, BSGE 46, 283 und BSGE 61, 127, 130).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Das Ent-stehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
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