Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.12.2000 - 3 U 674/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Austauschmotor; PKW; Autokauf; Beweislastumkehr; Laufleistung
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Austauschmotor; Zusicherung einer Eigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 07.04.2000 - 7 O 190/98
- OLG Koblenz, 12.12.2000 - 3 U 674/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 18.12.1991 - 23 U 25/91
Unterscheidung "Austauschmotor" und "generalüberholter Motor"
Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2000 - 3 U 674/00
Für die Einstufung als Austauschmotor ist zwar grundsätzlich erforderlich, dass alle beweglichen Motorteile und sonstigen Aggregate durch Neuteile ersetzt, nach den Methoden der Serienfertigung hergestellt und nach den Kriterien für Neuwagen erfolgreich geprüft worden sind; ferner, dass eine Seriennummer eingestempelt und eine Garantiekarte vergeben wird (vgl. etwa OLG Frankfurt DAR 1992, 221 ff).Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGZ 75, 189 ff) und Frankfurt (DAR 1992, 221), auf die sich der Kläger beruft, ab.
- OLG Karlsruhe, 14.06.1974 - 10 U 187/73
Austauschmotor; Austausch; Lichtmaschine; Verteiler; Benzinpumpe
Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2000 - 3 U 674/00
Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGZ 75, 189 ff) und Frankfurt (DAR 1992, 221), auf die sich der Kläger beruft, ab.
- OLG Saarbrücken, 29.02.2012 - 1 U 122/11
Gebrauchtwagenkauf: Erklärungsinhalt der Bezeichnung "Austauschmotor" unter …
Während man beim Gebrauch des Begriffes "Austauschmotor" durch Kfz-Fachleute im Einzelfall ggf. davon ausgehen kann, dass alle beweglichen Motorteile und sonstigen Aggregate durch Neuteile ersetzt, nach den Methoden der Serienfertigung hergestellt und nach den Kriterien für Neuwagen erfolgreich geprüft sind, eine Seriennummer eingestempelt und eine Garantiekarte vergeben wurde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 1991 - 23 U 25/91 -, juris, Absatz-Nr. 4), ist beim Verkauf unter Privatpersonen grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Bezeichnung einen derart klaren und weitreichenden Inhalt hat (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 3 U 674/00 -, juris, Absatz Nr. 9 f.).Maßgebend ist dabei auch der Umstand, dass der Beklagte den streitgegenständlichen Motor nicht selbst hat einbauen lassen, sondern das Fahrzeug mit diesem schon eingebauten Motor erworben hat (vgl. zu diesem Aspekt, OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 3 U 674/00 -, juris, Absatz Nr. 10 eE).