Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06   

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https://dejure.org/2007,10853
OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06 (https://dejure.org/2007,10853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.2007 - 3 U 73/06 (https://dejure.org/2007,10853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 3 U 73/06 (https://dejure.org/2007,10853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 Buchst d DBuchst aa ARB, § 3 Abs 1 Buchst d DBuchst bb ARB, § 3 Abs 1 Buchst d DBuchst cc ARB, § 3 Abs 1 Buchst d DBuchst dd ARB
    Rechtsschutzversicherung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrages für den Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds; Begrenzung des versicherten Risikos auf innerhalb der Versicherungszeit entstandene Rechtsschutzfälle; zeitliche Einordnung des ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 3; ; ARB 94 § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 3; ARB 94 § 4
    Begrenzung des versicherten Risikos der Rechtsschutzversicherung auf Rechtsschutzfälle innerhalb der Versicherungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begrenzung des durch eine Rechtsschutzversicherung versicherten Risikos auf innerhalb der Versicherungszeit entstandene Rechtsschutzfälle; Objektiver Eintritt als allein maßgebliches Kriterium zur zeitlichen Einordnung eines Rechtsschutzfalles; Anspruch eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03

    Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    b) Nach der Rechtsprechung des BGH (a.a.O. und gleichlautend NJW-RR 2005, 29) ist aber auch hinsichtlich der Baufinanzierung eine Verbindung zu einem der Vorhaben nach aa) bis cc) der Klausel des § 3 Abs. 1 d) ARB 94 erforderlich, nämlich dazu, ob die Finanzierung dem Erwerb eines Baugrundstücks (aa), dem Baurisiko (bb) oder dem Umbaurisiko (cc) zuzuordnen ist.

    Dieser vorgesehene indirekte anteilige Erwerb erscheint mithin eher vergleichbar einem Vertragsschluss über einen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung, der einem Bauvorhaben nach Ziff. bb) der Klausel zugeordnet wird (BGH NJW-RR 2005, 29, JURIS Rn 40), als einer (reinen) Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Aktien- oder Renten-Fonds, bei dem lediglich eine einem Wertpapier entsprechende Beteiligung erworben wird.

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Unzutreffend sei auch die Auffassung des Landgerichts Wiesbaden zur Anwendung der Baufinanzierungsklausel nach § 3 Abs. 1 d) dd) ARB 94. Der BGH habe in der zitierten Entscheidung vom 19.2.2003 (IV ZR 318/02) nicht zum Ausdruck gebracht, dass das Risiko, welches sich bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verwirkliche, vergleichbar mit dem Risiko sei, das beim Erwerb eines Eigentumsanteils an einer Wohnungseigentumsanlage bestehe.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass es zweifelhaft erscheint, mit dem Landgericht anzunehmen, der BGH habe in der zitierten Entscheidung vom 19.2.2003 (NJW-RR 2003, 672) das Erwerbsrisiko beim Ankauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung dem der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds gleichstellen wollen (a.a.O., JURIS Rn 13), sondern habe lediglich durch die Nennung auch dieses zur Entscheidung vorliegenden, aber auszugrenzenden Falls eine negative Abgrenzung gegenüber dem Baurisiko vorgenommen.

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Nach der weiteren Entscheidung des BGH vom 29.9.2004 (IV ZR 173/03 - gemeint ist IV ZR 170/03 - ) erfasse der Ausschluss unter § 3 Abs. 1 d) dd) ARB 94 seinem Wortlaut nach (nur) Finanzierungsstreitigkeiten, wenn sie sich auf ein Vorhaben bezögen, das in den drei vorherigen Risikoausschlüssen zu aa) bis cc) aufgeführt sei.

    a) Für diesen weiteren Ausschluss nach § 3 Abs. 1 d) dd) ARB 94 ist auf Grund der gegenüber den ARB 75 neu gefassten Baufinanzierungsklausel nicht mehr allein das Baurisiko maßgeblich, sondern diese Klausel ist für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar selbständig neben die die Grundstückserwerbs- und Baumaßnahmen im eigentlichen Sinn erfassenden Ausschlüsse unter § 3 Abs. 1 aa) bis cc) ARB 94 getreten und hat den Ausschlussbereich auf damit zusammenhängende Finanzierungsangelegenheiten ausdrücklich ausgedehnt (BGH NJW-RR 2005, 257).

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Demgegenüber erscheinen vorliegend die vom BGH im Zusammenhang mit der Prospekthaftung entwickelten Kriterien zur Bewertung einer Beteiligung an einem in der Form einer GbR auftretenden geschlossenen Immobilienfonds als reine Kapitalanlage (BGH NJW 2002, 1642, II ZR 84/99 = NJW 2001, 1203) nicht einschlägig.
  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Demgegenüber erscheinen vorliegend die vom BGH im Zusammenhang mit der Prospekthaftung entwickelten Kriterien zur Bewertung einer Beteiligung an einem in der Form einer GbR auftretenden geschlossenen Immobilienfonds als reine Kapitalanlage (BGH NJW 2002, 1642, II ZR 84/99 = NJW 2001, 1203) nicht einschlägig.
  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 10 W 146/01

    Rechtsschutzversicherung - Aktivprozess - Verstoß des Versicherungsnehmers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Damit soll die Rechtsschutzversicherung erkennbar von solchen Rechtskonflikten entlastet werden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits die erste Stufe der konkreten Gefahrverwirklichung erreicht haben (OLG Koblenz NVersZ 2002, 191).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht sehr wohl eine solche Pflicht, über den Widerruf zu belehren, der Verbraucher hat einen Anspruch hierauf (BGH VersR 2005, 1684; NJW-RR 2006, 37).
  • OLG Köln, 19.07.2004 - 21 UF 27/04

    Errechnung betrieblicher Altersversorgungen nach den allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Dieser Zweck der Risikobegrenzung ist bei der Auslegung zu beachten, weil Ausschlussklauseln im Rahmen der Auslegung grundsätzlich nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Zweck erfordert; hierbei ist zudem auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers wie bei der Auslegung der übrigen Versicherungsbedingungen abzustellen (BGH, st. Rspr., vgl. NJW-RR 2005, 229).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Nach der weiteren Entscheidung des BGH vom 29.9.2004 (IV ZR 173/03 - gemeint ist IV ZR 170/03 - ) erfasse der Ausschluss unter § 3 Abs. 1 d) dd) ARB 94 seinem Wortlaut nach (nur) Finanzierungsstreitigkeiten, wenn sie sich auf ein Vorhaben bezögen, das in den drei vorherigen Risikoausschlüssen zu aa) bis cc) aufgeführt sei.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2006 - 4 U 97/05

    Zum Versicherungsschutz bei fehlerhafter Aufklärung des des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 3 U 73/06
    Ausdrücklich bejaht hat dagegen das OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.3.06, I - 4 U 97/05, zit. nach JURIS) die Gleichstellung eines Erwerbsfalles oder Bauvorhabens mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, allerdings für den besonderen Fall, dass die Beteiligung im Hinblick auf die Veräußerlichkeit des Immobilienanteils erfolgt sei und dies dem Erwerb eines Miteigentumsanteil bei Wohnungseigentum sehr nahe komme.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4321
LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hörgerät - Festbetrag

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf beantragte Hörgeräteversorgung aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff "Hilfsmittel"; Bedeutung der sozialen Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung; Grundsatz einer optimalen Rehabilitation; Umfang der Rehabilitation in der ...

  • RA Kotz

    Hörgerät: Anspruch in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge hinaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anspruch auf Hörgeräte über Festbeträge hinaus

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Berufsgenossenschaft muss Dirigenten Hörgerät zahlen - Das Dirigieren geht über ein persönliches Hobby hinaus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teures Hörgerät für Hobbydirigent muss bezahlt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge hinaus - Hörgerät für ehrenamtlichen Dirigenten

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Berücksichtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei der Hörgeräteversorgung durch die Unfallversicherung" (Dr. Felix Welti)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - L 3 U 273/04

    Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 11.10.2005 - L 3 U 273/04).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06

    Anspruch auf Versorgung mit einem digitalen Hörgerät bei unfallbedingtem

    Wird das Ziel der Heilbehandlung hingegen durch ein Hilfsmittel mit Festbetrag nicht erreicht, so bleibt der Unfallversicherungsträger zur vollen Kostenerstattung verpflichtet; denn er hat nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII die Heilbehandlung durch alle geeigneten Mittel zu erbringen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 - NZS 2007, 160; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - L 8 U 80/01 - HVBG-INFO 2002, 729).
  • SG Mannheim, 19.10.2011 - S 14 U 2090/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung -

    Zu berücksichtigen ist damit jedenfalls auch der persönliche Lebensbereich des Versicherten, soweit er in die Gesellschaft hinein wirkt und die Tätigkeit auch unter Nichtbehinderten üblich ist." (LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006, L 3 U 73/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 KR 3061/13
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, so dass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung grundsätzlich der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 29.08.2006 - L 3 U 73/06 und Urt. v. 11.10.2005 - L 3 U 273/04; beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 4829/13
    Dies erfordert - ähnlich wie bei Musikern oder Dirigenten - eine besonders gute Hörfähigkeit (vgl LSG Rheinland-Pfalz 29.08.2006, L 3 U 73/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5167/11
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 und vom 11. Oktober 2005 - L 3 U 273/04).
  • SG Osnabrück, 25.06.2008 - S 17 U 312/06
    Insofern weicht der Fall des Klägers von dem von ihm angeführten Fall vor dem SG Koblenz (Urteil vom 21. Februar 2006 - S 1 U 220/05 -, bestätigt durch das Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 -) ab.
  • SG Ulm, 09.01.2007 - S 11 R 2108/06

    Berufsbedingte Mehrkosten für ein digitales Hörgerätes - Festbetrag -

    Eine Beschränkung bei Hilfsmitteln, insbesondere bei Hörgeräten, auf Festbeträge - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - ist bei Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger, ebenso wie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, gerade nicht vorgesehen ( vgl. hierzu LSG Rheinl.-Pfalz Urt. vom 29.08.2006 - L 3 U 73/06; LSG Rheinl.-Pfalz Urteil vom 04. November 1999 - L 5 K 18/98).
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