Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Kein Schluss vom Zustand eines Fahrzugs auf dessen Laufleistung
- Burhoff online
Gebrauchtwagenkauf, Mangel, Rücktritt, Laufleistung, Beweiswürdigung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 434 BGB, § 437 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Abs 1 Nr 3 BGB, § 286 ZPO
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung; Bewertung der Annahmen des Kfz-Sachverständigen zur Laufleistung des Pkw als rein spekulativ - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- autorechtonline.de
Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rücktritt bei fehlgeschlagener Nachbesserung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vergammeltes Fahrzeuginneres = höhere Laufleistung?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versifftes Fahrzeuginneres als Beweis höherer Laufleistung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aus dem Zustand des Innenraums eines Fahrzeugs kann nicht ohne weiteres auf höhere Laufleistung geschlossen werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aus dem Zustand des Innenraums eines Fahrzeugs kann nicht ohne weiteres auf höhere Laufleistung geschlossen werden
- vogel.de (Kurzinformation)
Kein spekulativer Rückschluss vom Fahrzeugzustand auf die Laufleistung - Sachverständiger führte lediglich Zustand des Innenraums an
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 15.05.2013 - 1 O 205/10
- OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
- OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921 ).
- OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 1120/09
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln des verkauften Fahrzeugs
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921 ).
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316). - BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316). - BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 434 BGB, § 437 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Abs 1 Nr 3 BGB, § 286 ZPO
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung; Bewertung der Annahmen des Kfz-Sachverständigen zur Laufleistung des Pkw als rein spekulativ - Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung wegen fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche; Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Laufleistung eines Gebrauchtfahrzeugs
- rabüro.de
Zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlgeschlagener Nachbesserung
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 522; BGB § 434; BGB § 437 Abs. 1 Nr. 2 und 3
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung wegen fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche - ibr-online
Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 15.05.2013 - 1 O 205/10
- OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
- OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*).Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).
- BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06
Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316). - BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).