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   OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09   

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https://dejure.org/2010,18599
OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09 (https://dejure.org/2010,18599)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2010 - 3 U 76/09 (https://dejure.org/2010,18599)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2010 - 3 U 76/09 (https://dejure.org/2010,18599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines mit Einverständnis des Gläubigers von dessen Konto abgehobenen Betrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines mit Einverständnis des Gläubigers von dessen Konto abgehobenen Betrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1720
  • MDR 2010, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09
    Das Landgericht verweist zum Beleg dieser Auffassung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. September 1998 - 11 U 77/97 - FamRZ 1999, 1423 ).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88

    Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09
    Diese Bewertung steht nicht in Widerspruch zu dem in der Rechtsprechung und Literatur anzutreffenden Satz, den Beauftragten treffe die Beweislast dafür, dass seine Handlungen dem gegebenen Auftrag entsprochen hätten (BGH NJW-RR 1989, 1206; Baumgärtel/Laumen/Prütting-Laumen, 3. Aufl. 2009, § 662 Rn. 2; ebd.-ders., § 667 Rn. 3; Erman-Ehmann, 12. Aufl. 2008, § 666 Rn. 60; ebd.-ders., § 665 Rn. 44).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09
    Erst danach hat der Beauftragte im Streitfall die bestimmungsgemäße Ausführung des Auftrags zu beweisen (BGH MDR 2004, 678 = NJW-RR 2004, 927 ; Baumgärtel/Laumen/Prütting-Laumen, § 662 Rn. 1).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    bb) Im Fall von § 667 BGB trifft die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung des Erlangten und damit auch für die auftragsgemäße Herausgabe des Erlangten an den Erblasser den Bevollmächtigten (BGH, Urt. v. 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; Senat, Urt. v. 16.3.2010 - 3 U 76/09, bei juris Rn. 47; OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 89; Horn/Schnabel, a.a.O., 3477).

    Ein solcher Sonderfall liegt etwa vor, wenn es um Abhebungen von Beträgen geht, die für das tägliche Leben des Auftraggebers erforderlich erscheinen, und wenn jahrelang wegen des Vertrauensverhältnisses Abrechnungen oder Quittungen nicht verlangt worden sind (Senat, Urt. v. 16.3.2010, a.a.O., Rn. 54 f.).

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