Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 31.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2282
OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2016,2282)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2016 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2016,2282)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2016,2282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Ausgleichsansprüche nach Beendigung

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
    Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ansprüche nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleich nach einer Trennung?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei leichtfertigen überobligatorischen Zuwendungen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleich für Investitionen bei unehelicher Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstücksinvestitionen: Partner kann nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsanspruch zu stehen - Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Beziehungsende: Ausgleichsansprüche gegen Ex-Partner?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277).

    Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, FamRZ 2008, 1822, Rn 34).

    Zu fordern ist vielmehr eine konkrete Zweckabrede, wie sie etwa dann vorliegen kann, wenn die Partner zwar keine gemeinsamen Vermögenswerte schaffen wollten, der eine aber das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt hat, an dem erworbenen Gegenstand langfristig partizipieren zu können (BGH, FamRZ 2008, 1822, Rn 35).

    Maßgebend ist eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls, in die auch der Zweck der Zuwendung einzubeziehen sowie zu berücksichtigen ist, inwieweit dieser Zweck erreicht worden ist (BGH, Urteil vom 09.07.2008, XII ZR 179/05).

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung in Betracht, soweit Leistungen in Rede stehen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht und die bei einem oder beiden Partnern zur Bildung von die Beendigung der Lebensgemeinschaft überdauernden Vermögenswerten geführt haben (BGH FamRZ 2011, 1563; BGH FamRZ 2008, 1822; BGH FamRZ 2010, 277).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2016 - 3 U 8/12
    Unter Geschenke im Sinne des § 1301 BGB fallen grundsätzlich alle Zuwendungen, die mit der Auflösung der Verlobung ihre Grundlage verlieren, nicht dagegen Unterhaltsbeiträge von Verlobten, die vor der Heirat einen gemeinsamen Hausstand führen (BGH FamRZ 2005, 1151; Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Aufl. § 1301, Rn 4), weil diese nicht in Erwartung der Ehe, sondern im Hinblick auf das gegenwärtige Zusammenleben der Parteien erfolgen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34458
OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2014,34458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2014 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2014,34458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 3 U 8/12 (https://dejure.org/2014,34458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Konzertveranstaltungen, Staatlich geförderte Konzerttätigkeit

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG
    Wettbewerbsbehinderung: Entgeltliche Konzertveranstaltungen einer juristischen Person des Privatrechts im staatlichen Auftrag

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit staatlicher Konzertveranstaltungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Veranstaltung von Konzerten im staatlichen Auftrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veranstaltung von Konzerten im staatlichen Auftrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Im staatlichen Auftrag erfolgendes Konzertangebot in Hamburg ist nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Beeinträchtigung privater Konzertveranstalter

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Zur Beeinträchtigung privater Veranstalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 293
  • GRUR-RR 2015, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Dieses sogenannte Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Wettbewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 188, 326 Rn. 19 - Flughafen Frankfurt-Hahn; BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 22).

    Zwar sei es allein Aufgabe der Kommission, gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Art. 107 AEUV festzustellen; im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot obliege es aber den nationalen Gerichten, den Begriff der Beihilfe auszulegen, solange die Kommission keine verfahrensabschließende Entscheidung nach Art. 108 Abs. 2 AEUV getroffen habe (BGHZ 188, 326 Rn. 25 - Flughafen Frankfurt-Hahn BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 30).

    Die Vorschrift des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV schützt die Interessen derjenigen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der - allein wegen der Verletzung des Durchführungsverbots - rechtswidrigen Beihilfe verursacht wurde (EuGH EuZW 2006, 65 Rn. 46 - Transalpine Ölleitung; BGHZ 188, 326 Rn. 19 - Flughafen Frankfurt-Hahn).

    So geht der gegen den Beihilfegeber gerichtete Anspruch ggf. darauf, die geleistete Beihilfe sowie ersparte Zinsen zurückzufordern und eine Beihilfeleistung zukünftig zu unterlassen (vgl. BGHZ 188, 326 Rn. 22, 76 - Flughafen Frankfurt-Hahn).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09

    Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Dieses sogenannte Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Wettbewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 188, 326 Rn. 19 - Flughafen Frankfurt-Hahn; BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 22).

    Zwar sei es allein Aufgabe der Kommission, gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Art. 107 AEUV festzustellen; im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot obliege es aber den nationalen Gerichten, den Begriff der Beihilfe auszulegen, solange die Kommission keine verfahrensabschließende Entscheidung nach Art. 108 Abs. 2 AEUV getroffen habe (BGHZ 188, 326 Rn. 25 - Flughafen Frankfurt-Hahn BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 30).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass die Beihilfe als genehmigt gilt, wenn die Kommission nach vollständiger Anmeldung zwei Monate nicht reagiert und der Mitgliedstaat ihr dann die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme anzeigt (EuGH EuZW 1996, 564 Rn. 38 - SFEI; BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 33).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Der BGH hat allerdings ausgesprochen, dass eine Preisunterbietung nicht schon deshalb unlauter ist, weil die öffentliche Hand im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; BGH WRP 1998, 857, 859 - 1.000,- DM Umweltbonus).

    Der öffentlichen Hand, welcher die Teilnahme am Wettbewerb nicht untersagt sei, könne grundsätzlich nicht verwehrt werden, auf die ihr zur Verfügung stehenden (auch) finanziellen Mittel im erforderlichen Umfang und in angemessener Weise zurückzugreifen; Unlauter werde die Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb daher regelmäßig erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände, die den Einsatz dieser Mittel als rechts- oder zweckwidrig und damit als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG erscheinen ließen (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Hat die öffentliche Hand an dem wirtschaftlichen Erfolg des von ihr geförderten Unternehmens ein Interesse, weil sie davon - mag die Gewinnerzielungsabsicht auch fehlen (GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen) - auf Grund vertraglicher oder sonstiger Beziehungen profitiert, so liegt eine geschäftliche Handlung vor (BGH GRUR 1990, 463, 464 - Firmenrufnummer BGH GRUR 2002, 550, 554 - Elternbriefe; Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 13.22).
  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 27/88

    "Firmenrufnummer"; Förderung fremden Wettbewerbs durch Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Hat die öffentliche Hand an dem wirtschaftlichen Erfolg des von ihr geförderten Unternehmens ein Interesse, weil sie davon - mag die Gewinnerzielungsabsicht auch fehlen (GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen) - auf Grund vertraglicher oder sonstiger Beziehungen profitiert, so liegt eine geschäftliche Handlung vor (BGH GRUR 1990, 463, 464 - Firmenrufnummer BGH GRUR 2002, 550, 554 - Elternbriefe; Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 13.22).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Nicht hingegen hat das Landgericht fehlerhaft das Vorabentscheidungsverfahren gemäß § 17a Abs. 3 S. 2 GVG versäumt (mit der Folge, dass auch in der Berufungsinstanz die Rechtswegfrage zu prüfen und ggf. vorab zu entscheiden wäre, BGHZ 132, 245; Zöller/Lückemann, § 17a GVG Rn. 18).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Im Kartellrecht gilt der sogenannte funktionale Unternehmensbegriff, der solche selbständige Tätigkeiten im geschäftlichen Verkehr erfasst, die auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist und sich nicht auf die Deckung des privaten Lebensbedarfs beschränkt (BGH GRUR 1999, 771 - Lottospielgemeinschaft; Krauß, in: Langen/Bunte, § 1 Rn. 32).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Hat die öffentliche Hand an dem wirtschaftlichen Erfolg des von ihr geförderten Unternehmens ein Interesse, weil sie davon - mag die Gewinnerzielungsabsicht auch fehlen (GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen) - auf Grund vertraglicher oder sonstiger Beziehungen profitiert, so liegt eine geschäftliche Handlung vor (BGH GRUR 1990, 463, 464 - Firmenrufnummer BGH GRUR 2002, 550, 554 - Elternbriefe; Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 13.22).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    (vgl. BGH NJW 2008, 3572).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
    Der BGH hat allerdings ausgesprochen, dass eine Preisunterbietung nicht schon deshalb unlauter ist, weil die öffentliche Hand im Rahmen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; BGH WRP 1998, 857, 859 - 1.000,- DM Umweltbonus).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Es kommt nicht darauf an, ob der DWD mit dem Ziel handelt, den Absatz der V zu fördern; auch aus dem von der Beklagten insoweit zum Beleg herangezogenen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (3 U 8/12, BeckRS 2014, 22046) ergibt sich dies nicht.
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