Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 28.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14   

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https://dejure.org/2015,12458
OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14 (https://dejure.org/2015,12458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2015 - 3 U 81/14 (https://dejure.org/2015,12458)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 3 U 81/14 (https://dejure.org/2015,12458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Nagelmykose

    § 3 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel mit den Ergebnissen einer apothekenbasierten Anwendungsbeobachtung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Werbung für ein Arzneimittel mit einer Anwendungsbeobachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Belegung der Wirksamkeit eines Arzneimittels ohne Durchführung einer klinischen Studie

  • kanzlei.biz

    Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Belegung der Wirksamkeit eines Arzneimittels ohne Durchführung einer klinischen Studie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Ergebnissen aus Anwendungsbeobachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 485
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174); wohl aber ist - wegen der Maßgeblichkeit des werblichen Gesamtzusammenhangs - der etwaig aufklärende Inhalt einer gesondert angegriffenen Angabe auch bei der Ermittlung des Verständnisses anderer gesondert angegriffener Angaben (ggf. irrtumsausschließend) zu berücksichtigen.

  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
    Soweit das werbliche Umfeld nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, kann es jedoch verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe herangezogen werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2014, 121, 124 - Canesten).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Fachkreise, hier von Apothekern und deren Mitarbeitern, durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Begriff des "gleichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Fachkreise, hier von Apothekern und deren Mitarbeitern, durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Der Verstoß gegen § 3 HWG ist geeignet, die Interessen der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - 3 U 81/14, Rn. 56 - Nagelmykose).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend

    Bei der Regelung des § 3 HWG handelt es sich um eine marktverhaltensregelnde Norm i.S.v. § 3a UWG, da diese Bestimmung den Schutz der menschlichen Gesundheit und damit den Verbraucherschutz bezweckt (BGH, Urteil vom 07.05.2015 - I ZR 29/14, Rn. 13 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.01.2015 - 3 U 81/14, Rn. 56 - Nagelmykose; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.08.2018 - 3 U 1138/18, Rn. 71 - Sinupret).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2019 - 3 HKO 4987/18

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel

    Auch eine an Fachpublikum gerichtete Werbung für ein Phytopharmakon ist zur Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher als Kunden der Adressaten der Werbung geeignet, da die Empfehlung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels durch Apothekenpersonal durch eine wissenschaftlich nicht gesicherte Angabe in einer an Apotheker und PTA gerichteten Werbung beeinflusst und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet werden kann; der Schutzzweck der verletzten Marktverhaltensregel ist tangiert, die Spürbarkeit wird vermutet (Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG 37. Aufl. § 3a, Rdnr. 1.102, OLG Hamburg WRP 2015, 1021; WRP 2017, 1129; KG WRP 2016, 389).
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OLG Rostock, Entscheidung vom 28.07.2016 - 3 U 81/14 (https://dejure.org/2016,57470)
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