Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2011 - I-3 U 92/10   

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https://dejure.org/2011,18151
OLG Hamm, 02.03.2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,18151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,18151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,18151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Abgrenzung des Diagnosefehlers vom Befunderhebungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).

    Wegen der bei Stellung einer Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten muss die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, hoch angesetzt werden (BGH, VersR 2007, 541).

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
    Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen Maßnahmen ergreift (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21.12.2010, - VI ZR 284/09 - = MDR 2011, 224f.).
  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 209/06

    Arzthaftung: Unrichtige Deutung von Aufnahmen als grober Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04

    Arzthaftung - keine Beweiserleichterung bei unterlassener Befunderhebung infolge

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
    Bei einem Diagnosefehler kommt - wie auch bei sonstigen Behandlungsfehlern - eine Beweislastumkehr nur dann in Betracht, wenn der Fehler als grob zu bewerten ist (BGHZ 132, 47 ff.; BGH, VersR 1981, 1033, 1034).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2011 - I-3 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23265
OLG Hamm, 21.03.2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,23265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,23265)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2011 - I-3 U 92/10 (https://dejure.org/2011,23265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

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   OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,39382
OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 3 U 92/10 (https://dejure.org/2010,39382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Angebot der unentgeltlichen Erschließung eines Gemeindegebiets mit einer schnellen Breitband-Internet-Verbindung bei Konzessionsverhandlungen eines Energieversorgungsunternehmens; Zurechenbarkeit von Wettbewerbshandlungen eines Tochterunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (vgl. BGH GRUR 1995, 605/607 zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205 Rn. 17, online abrufbar unter JURIS.de).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Es ist jedoch anerkannt, dass mit der späteren Einführung weiterer Verletzungshandlungen in einen Unterlassungsprozess ohne Änderung des Klageantrags eine Änderung des Streitgegenstands, d.h. eine Klageänderung (§ 263 ZPO), verbunden ist, auch wenn sich aus den nachgeschobenen Verletzungsfällen dieselbe Verletzungsform ergibt (BGH GRUR 2006, 421 Tz. 26 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Die Wiederholung des Gesetzeswortlautes stellte zwar eine Verallgemeinerung des Antrags dar, führte aber nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung, sondern ließ den Unterlassungsantrag trotz des "Insbesondere- Zusatzes" unbestimmt werden (BGH GRUR 2009, 977 Tz. 21; vgl. auch Köhler/Bornkamm UWG 28. Aufl. 2010 § 12 Rn. 2.35 ff).
  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 129/05

    Bluerate Tarif-Wunder - Zur Haftung für unrichtige Angaben in der Sendung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (vgl. BGH GRUR 1995, 605/607 zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 205 Rn. 17, online abrufbar unter JURIS.de).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.11.2010 - 3 U 92/10
    Er ist im Berufungsverfahren auch zu berücksichtigen, da § 531 Abs. 2 ZPO nur für neues streitiges Vorbringen gilt (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 685).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit eines

    Durch diese Strukturänderungen des Energiewirtschaftsrecht hat die Vorschrift, die ursprünglich nur die Letztverbraucher und Anbieter von Nebenleistungen schützen sollte, erhebliche wettbewerbliche Relevanz für die Mitbewerber um das Netz bekommen (vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 3. November 2010 - 3 U 92/10, juris, dort Tz. 88 zu § 3 KAV als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG und Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers , 2010, Rn. 22, 2. Aufzählungspunkt).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3589/12

    Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen Vereinbarung unzulässiger

    Durch diese Strukturänderungen des Energiewirtschaftsrecht hat die Vorschrift, die ursprünglich nur die Letztverbraucher und Anbieter von Nebenleistungen schützen sollte, erhebliche wettbewerbliche Relevanz für die Mitbewerber um das Netz bekommen (vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 3. November 2010 - 3 U 92/10, juris, dort Tz. 88 zu § 3 KAV als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG und Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2010, Rn. 22, 2. Aufzählungspunkt).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10   

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https://dejure.org/2014,104291
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10 (https://dejure.org/2014,104291)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10 (https://dejure.org/2014,104291)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - L 14/3 U 92/10 (https://dejure.org/2014,104291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,104291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10
    Diese berufliche Einwirkung wird - als Grundlage für die Annahme eines erhöhten Krankheitsrisikos - in der gerichtlichen Praxis seit Jahren nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodell (MDD) ermittelt, mittlerweile in der Modifikation, die dieses Modell durch das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - (SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5) erfahren hat.

    Von einer derartigen Gesamtbelastungsdosis ist jedoch nach Auffassung des Senats zur Erfüllung der Voraussetzungen des 2. Spiegelstriches der Konstellation B2 auch nach Vorliegen des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - weiterhin auszugehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 29. Juni 2012 - L 9 U 95/11 WA -,vom 19. Februar 2010 - 14 U 78/06 -, vom 25. Mai 2011 - L 3 U 28/07 - und vom 17. Juni 2010 - L 6 U 300/05 ZVW -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2010 - L 14 U 78/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10
    Von einer derartigen Gesamtbelastungsdosis ist jedoch nach Auffassung des Senats zur Erfüllung der Voraussetzungen des 2. Spiegelstriches der Konstellation B2 auch nach Vorliegen des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - weiterhin auszugehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 29. Juni 2012 - L 9 U 95/11 WA -,vom 19. Februar 2010 - 14 U 78/06 -, vom 25. Mai 2011 - L 3 U 28/07 - und vom 17. Juni 2010 - L 6 U 300/05 ZVW -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 95/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10
    Von einer derartigen Gesamtbelastungsdosis ist jedoch nach Auffassung des Senats zur Erfüllung der Voraussetzungen des 2. Spiegelstriches der Konstellation B2 auch nach Vorliegen des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - weiterhin auszugehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 29. Juni 2012 - L 9 U 95/11 WA -,vom 19. Februar 2010 - 14 U 78/06 -, vom 25. Mai 2011 - L 3 U 28/07 - und vom 17. Juni 2010 - L 6 U 300/05 ZVW -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 28/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14/3 U 92/10
    Von einer derartigen Gesamtbelastungsdosis ist jedoch nach Auffassung des Senats zur Erfüllung der Voraussetzungen des 2. Spiegelstriches der Konstellation B2 auch nach Vorliegen des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - weiterhin auszugehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 29. Juni 2012 - L 9 U 95/11 WA -,vom 19. Februar 2010 - 14 U 78/06 -, vom 25. Mai 2011 - L 3 U 28/07 - und vom 17. Juni 2010 - L 6 U 300/05 ZVW -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2016 - L 13 SB 103/13
    Auch dieser Bewertung ist der Kläger entgegengetreten und hat noch ein in seinem Rechtsstreit gegen die Berufsgenossenschaft (AZ: L 14/3 U 92/10 des LSG Niedersachsen-Bremen) eingeholtes arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten des Prof. Dr. W. vom 2. Juli 2012 vorgelegt.
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