Rechtsprechung
LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer Impfung als Arbeitsunfall; Impfung gegen Schweinegrippe mit dem Impfstoff Pandemrix; Vom Arbeitgeber empfohlene Impfung; Impfung kein Unfallereignis
- rechtsportal.de
SGB VII § 2 ; SGB VII § 3 ; SGB VII § 6
Anerkennung einer Impfung als Arbeitsunfall - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 14.05.2014 - S 9 U 147/12
- LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Bei der Impfung handelte es sich nicht um eine unfreiwillige Einwirkung, die dem Begriff des Unfalls immanent ist, sondern um ein Ereignis, das planmäßig und willentlich herbeigeführt wurde (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 10 und BSG Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 8/06 R - juris). - BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96
Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten …
Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Die Tatsachengerichte sind in einem solchen Fall berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 38/96 - in SozR 3-1500 § 128 Nr. 11). - BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Dieser Beweisantritt ist unzulässig, weil er nicht dem Beweis unmittelbar oder mittelbar vom Beweisführer vorgetragener Tatsachen dient (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2017 - B 5 R 308/16 B - und Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B - juris). - BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im …
Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Dieser Beweisantritt ist unzulässig, weil er nicht dem Beweis unmittelbar oder mittelbar vom Beweisführer vorgetragener Tatsachen dient (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2017 - B 5 R 308/16 B - und Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13 RS 85/08 B - juris). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2017 - L 3 U 97/14
Dies bedeutet, dass beim vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 10 U 675/19
Medizinstudentin wurde dreimal gegen Hepatitis B geimpft - später wurde bei ihr …
Ebenso dahinstehen kann, ob die Impfung als solche noch der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und erst eine durch die Impfung verursachte unerwünschte und unerwartete krankhafte Reaktion als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu werten wäre (so Urteil des Hessischen LSG vom 28.03.2017, L 3 U 97/14 in juris, Rn 29) oder ob bereits die Impfung das zeitlich begrenzte Ereignis darstellten würde. - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 14 U 61/15 Die mit der Immunreaktion unter Umständen verbundene, zu erwartende normale und übliche Reaktion in Form einer kurzzeitigen lokalen Reaktion oder einer leichten allgemeinen Reaktion in Form einer erhöhten Temperatur oder grippeähnlicher Beschwerden stellt folglich ebenfalls keinen Gesundheitserstschaden infolge eines Unfallereignisses dar (so auch Landessozialgericht - LSG - Hessen, Urteil vom 28. März 2017 - L 3 U 97/14 - juris).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 3 U 97/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB
Verkehrsunfall: Alleiniges Verschulden eines auf einem Feldweg rückwärtsfahrenden Traktorfahrers für Überfahren einer auf einem Liegerade befindlichen gehbehinderten Person - verkehrslexikon.de
Alleiniges Verschulden eines auf einem Feldweg rückwärtsfahrenden Traktorfahrers für Überfahren einer auf einem Liegerade befindlichen gehbehinderten Person
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflichten eines auf einem Feldweg rückwartsfahrenden Traktorfahrers
- rechtsportal.de
BGB § 823
Verkehrsunfall - Alleiniges Verschulden eines auf einem Feldweg rückwärtsfahrenden Traktorfahrers für Überfahren einer auf einem Liegerade befindlichen gehbehinderten Person - rechtsportal.de
BGB § 254
Sorgfaltspflichten eines auf einem Feldweg rückwartsfahrenden Traktorfahrers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Traktor überrollt Liegeradfahrerin - Der Landwirt übersah die Frau beim Rückwärtsfahren auf einem Feldweg
Verfahrensgang
- LG Gießen, 23.05.2014 - 5 O 166/13
- OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 3 U 97/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 276
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 09.05.2014 - S 11 U 69/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
In diesem Fall ist auch zusätzlich eine auf die Anerkennung von Unfallfolgen gerichtete Feststellungsklage statthaft (vgl dazu BSG, Urteil vom 15. November 2016 - B 2 U 12/15 R, juris Rn 12 - SozR 4-2700 § 2 Nr. 37). - BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R
Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
Auch dem Vollbeweis können noch gewisse Zweifel innewohnen, sodass verbleibende Restzweifel bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 3/12 R; Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R; beide juris). - BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
Auch dem Vollbeweis können noch gewisse Zweifel innewohnen, sodass verbleibende Restzweifel bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 3/12 R; Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R; beide juris). - BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis ein Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, juris Rn 28 - SozR 4-2700 § 136 Nr. 6 mwN). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2017 - L 3 U 97/14
Ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass ein Arbeitsunfall nicht gegeben sei, kann dessen Vorliegen als Grundlage infrage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54 Abs. 1 S 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) klären lassen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R, juris Rn 9 mwN).