Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2081
OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08 (https://dejure.org/2008,2081)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.06.2008 - 3 W 1128/08 (https://dejure.org/2008,2081)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juni 2008 - 3 W 1128/08 (https://dejure.org/2008,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers - Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine haftet vor einer Abmahnungdurch Dritte, die sich durch indexierte und verlinkte Inhalte in ihren Rechten verletzt sehen, grundsätzlich nichtals Störer und nach einem Hinweis nur dann, ...

  • JurPC

    Zur Pflicht des Suchmaschinenbetreibers zur Sperrung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • aufrecht.de

    Suchmaschinen müssen die von ihnen verlinkten Seiten nicht auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Dritten überprüfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtspflicht eines Internet Suchmaschinenbetreibers zur Überprüfung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer der von ihm verlinkten Seiten bei erfolgter Abmahnung ; Störereigenschaft eines Internet-Suchmaschinenbetreibers bei Aufrechterhaltung der Verlinkung von ...

  • kanzlei.biz

    "Abmahnkohle" mit Mördern

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung einer Suchmaschine

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Überprüfungspflicht bzgl. der Persönlichkeitsverletzung von Dritten für einen Internet-Suchmaschinenbetreiber nur nach Abmahnung - Störereigenschaft durch Aufrechterhaltung eines Links

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Prüfungspflicht eines Suchmaschinenbetreibers ist auf konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße begrenzt

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Haftung von Suchmaschinenbetreibern für verlinkte Inhalte

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Haftung von Suchmaschinenbetreibern für verlinkte Inhalte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Google haftet nicht für Link auf rechtswidrige Berichterstattung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung von Google bei unklarer Rechtslage

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Mord in der Suchmaschine

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung von Google bei unklarer Rechtslage

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 21.8.2008)

    Suchmaschinen - Prüfen verringert Haftungsrisiko

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 131
  • MIR 2008, Dok. 248
  • K&R 2008, 614
  • ZUM 2009, 249
  • afp 2009, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08
    "Auch bei den Teledienstanbietern im Sinne des TDG betont der BGH, dass sich das Bestehen und der Umfang der Prüfungspflichten im Einzelfall nach einer Abwägung aller betroffenen Interessen richtet (BGH NJW 2008, 758, 762).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08
    So heißt es in der Entscheidung vom 30.4.08, Az I ZR 73/05(-Internetversteigerung III -):.
  • OLG Nürnberg, 12.12.2006 - 3 U 2023/06

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08
    Durch mehrere oberlandesgerichtliche Urteile ist auf Antrag des Antragstellers untersagt worden, bei Berichterstattungen über seine vorzeitige Haftentlassung seinen vollen Namen zu nennen (z.B. OLG Nürnberg, 3 U 2023/06 und 3 U 1438/07) .
  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Hierbei braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob die Übersendung gerichtlicher oder vertraglicher Unterlassungsverpflichtungen an den Suchmaschinenbetreiber oder sonst in die technische Umsetzung des Suchvorgangs eingebundene Dritte geboten war, weil - wie die Klägerin geltend macht - angesichts der hierdurch veranlassten eigenen Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für rechtswidrige Inhalte (vgl. OLG Nürnberg ZUM 2009, 249 ff. zu Tz. 35ff) eine umgehende dortige Löschung zu erwarten war.
  • OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

    Es kann vorliegend weiter offen bleiben, ob der Text einer Suchmaschinenfundstelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines (dort genannten) Dritten darstellen kann (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2007, Az. 7 U 126/06; OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.06.2008, Az. 3 W 1128/08).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, a. a. O., Rn 48 m. w. N.; Urteil vom 30. April 2008 - a. a. O. Rn 50; diesen Ansatz verfolgt auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.06.2008 - 3 W 1128/08 - juris Rn 33 ff. = MMR 2009, 131).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht