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   OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05   

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OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05 (https://dejure.org/2005,2753)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.2005 - 3 W 136/05 (https://dejure.org/2005,2753)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05 (https://dejure.org/2005,2753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittelparitätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer arbeitnehmerlos gewordenen Air-Aktiengesellschaft; Zurechnung von Arbeitnehmern zur AG im Falle von Eingliederung oder Beherrschungsvertrag

  • Judicialis

    AktG § 18; ; AktG § 96; ; AktG § 98; ; AktG § 99; ; AktG § 291; ; AktG §§ 319 ff; ; DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; DrittelbG § 2 Abs. 2; ; DrittelbG § 3; ; DrittelbG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienrechtliches Statusverfahren, Unternehmensmitbestimmung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegfall der drittparitätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat nach Umstrukturierung eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1966
  • WM 2005, 2271
  • DB 2006, 112
  • NZG 2006, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.12.1992 - 3Z BR 130/92

    GmbH; Aufsichtsrat; Arbeitnehmerzahl; Beherrschungsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05
    Eine Eingliederung im Sinne von § 2 Abs. 2 DrittelbG scheidet im vorliegenden Fall von vornherein aus, da eine solche gemäß §§ 319 ff AktG nur zwischen Aktiengesellschaftern möglich ist (vgl. BayObLG ZIP 1993, 263, 264; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2005, § 2 DrittelbG Rdnr. 17 m.w.N.) und keines der Tochterunternehmen der Eckes AG in dieser Rechtsform geführt wird.

    Eine - im Eckes-Konzern nach Aktenlage zweifellos gegebene - Beherrschung der Tochtergesellschaften durch die Konzernmutter in anderer Weise, etwa Kraft Mehrheit der Stimmen und Weisungsrecht nach § 37 Abs. 1 GmbHG, reicht für die Anwendung des § 2 Abs. 2 DrittelbG demgegenüber gerade nicht aus (vgl. dazu mit zahlreichen weiteren Nachweisen BayObLG ZIP 1993, 263, 264 f und OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548, jeweils noch zur inhaltsgleichen früheren Regelung in § 77 a BetrVG 1952; Oetker aaO § 2 DrittelbG Rdnrn. 16, 18 m.w.N.; Seibt aaO S. 770).

    Deshalb kann der nunmehr bestehende bloß faktische Konzern auch nicht unter dem Gesichtspunkt des mit der Aufhebung des Beherrschungsvertrages möglicherweise bezweckten Wegfalls der Unternehmensmitbestimmung weiterhin als Vertragskonzern im Sinne von § 2 Abs. 2 DrittelbG behandelt werden (BayObLG ZIP 1993, 263, 265; vgl. in diesem Zusammenhang weiter auch Henssler ZfA 2000, 241, 244 bis 246 ).

  • OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05
    Ohne solchen Vortrag musste die Zivilkammer nicht von sich aus die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Sachdarstellung des Vorstands der Gesellschaft unvollständig oder unrichtig war und deshalb weitere Ermittlungen anstellen (Senat WM 1983, 1347, 1350; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 547, jeweils m. w. N.).

    Eine Eingliederung im Sinne von § 2 Abs. 2 DrittelbG scheidet im vorliegenden Fall von vornherein aus, da eine solche gemäß §§ 319 ff AktG nur zwischen Aktiengesellschaftern möglich ist (vgl. BayObLG ZIP 1993, 263, 264; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2005, § 2 DrittelbG Rdnr. 17 m.w.N.) und keines der Tochterunternehmen der Eckes AG in dieser Rechtsform geführt wird.

    Eine - im Eckes-Konzern nach Aktenlage zweifellos gegebene - Beherrschung der Tochtergesellschaften durch die Konzernmutter in anderer Weise, etwa Kraft Mehrheit der Stimmen und Weisungsrecht nach § 37 Abs. 1 GmbHG, reicht für die Anwendung des § 2 Abs. 2 DrittelbG demgegenüber gerade nicht aus (vgl. dazu mit zahlreichen weiteren Nachweisen BayObLG ZIP 1993, 263, 264 f und OLG Düsseldorf ZIP 1997, 546, 548, jeweils noch zur inhaltsgleichen früheren Regelung in § 77 a BetrVG 1952; Oetker aaO § 2 DrittelbG Rdnrn. 16, 18 m.w.N.; Seibt aaO S. 770).

  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z BR 343/00

    Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht - Natürliche Person als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.10.2005 - 3 W 136/05
    Soweit Rechtsprechung und Literatur von der Bindung an den vom Tatrichter festgestellten Sachverhalt Ausnahmen zulassen, wenn sich die neue, vom Landgericht noch nicht festgestellte Tatsache eindeutig aus den Akten ergibt und zwischen den Beteiligten nicht im Streit ist (BayObLG NJW-RR 2002, 974, 976; MünchKommAktG/Semler, 2. Aufl., § 99 Rdnr. 44, jeweils m. w. N.), sind diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt.
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Feststellungen, die ohne eine solche Gesetzesverletzung getroffen sind, bleiben dagegen für das Beschwerdegericht bindend (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11; Spindler/Stilz-Spindler, aaO., § 99 AktG , Rdn. 13; Schmidt/Lutter-Drygalla, aaO., § 99 AktG , Rdn. 8; Hüffer, aaO., § 99 AktG , Rdn. 7).

    Ob die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts zutreffend sind oder nicht, kann und darf im Rahmen der vorliegenden auf reine Rechtskontrolle gerichteten Beschwerde nicht geprüft werden (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11).

    Ausgenommen sind lediglich solche Arbeitnehmer, die gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG als leitende Angestellte anzusehen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 17; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 27; Henssler/Willemsen/Kalb-Seibt, aaO., § 3 DrittelbG , Rdn. 2).

    Eine solche Zurechnung käme nämlich nur in Betracht, wenn die Antragsgegnerin nicht nur Spitzengesellschaft im faktisch bestehenden Konzern (§ 18 AktG ) wäre, sondern herrschendes Unternehmen eines Vertragskonzerns im Sinne von § 291 AktG (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 13).

  • BGH, 23.07.2019 - II ZB 20/18

    Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE im Statusverfahren bei Anwendbarkeit

    Es durfte vielmehr davon ausgehen, dass die im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertretene Antragsgegnerin für sie vorteilhafte Umstände, die von dem Sachverhalt, den das Landgericht zugrunde gelegt hatte, in einem wesentlichen Punkt abweichen, von sich aus geltend machen und ihre Nichtberücksichtigung gegebenenfalls rügen werde (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2005, 1966 f.; OLG Düsseldorf, ZIP 1997, 546, 547).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Dass § 2 Abs. 2 DrittelbG auch auf arbeitnehmerlose Alt-Aktiengesellschaften Anwendung findet, entspricht im Übrigen der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.10.2005 - 3 W 136/05 = NZG 2006, 31 f.; Ulmer/ Habersack /Henssler, a.a.O., § 1 DrittelbG Rn. 17; Wlotzke/Wißmann/Koberski/ Kleinsorge , Mitbestimmungsrecht, 4. Aufl., § 1 DrittelbG Rn. 9; MünchKommAktG/Gach, 4. Aufl., § 2 DrittelbG Rn. 14; ErfK/Oetker, Arbeitsrecht, 16. Aufl., § 1 DrittelbG Rn. 7, § 2 DrittelbG Rn. 7).
  • LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15

    Kein mitbestimmter Aufsichtsrat

    Insoweit bezieht sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3W 136/05, NZG 2006, 31).

    Die hier vertretene Rechtsauffassung steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05, Juris, NZG 2006, 31).

    Eine Erstattung von Kosten der Beteiligten findet im Verfahren nach den §§ 98, 99 AktG nicht statt (§ 99 Abs. 6 Satz 9 AktG (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05 -, Rn. 23, juris).

  • LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

    Die Regelungen in § 2 Abs. 2 DrittelbG stimmen inhaltlich mit den Regelungen aus § 77 a BetrVG überein; eine Erstreckung auf faktische Konzernbeziehungen war vom Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeiten, im faktischen Konzern entsprechende Abhängigkeitsverhältnisse tatsächlich festzustellen, gerade nicht gewollt gewesen (vgl. BayObLG AG 1993, 177 f. = ZIP 1993, 263, 264; OLG Zweibrücken AG 2005, 928, 929).

    Daraus folgt im Gegenschluss zwingend, dass eine reine faktische Konzernierung, wie sie hier in Rede steht, nicht für die Berücksichtigung der Arbeitnehmer der Beteiligungsgesellschaften ausreicht (vgl. KG AG 2007, 671, 672; OLG Zweibrücken NZG 2006, 31, 32 = AG 2005, 928, 929 = ZIP 2005, 1966, 1968 = WM 2005, 2271, 2273; Gach in: Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 2 DrittelbG Rdn. 13).

  • KG, 07.06.2007 - 2 W 8/07

    Drittelparitätische Arbeitnehmermitbestimmung: Ermittlung der Beschäftigtenzahl;

    Der Senat schließt sich damit der Ansicht des OLG Zweibrücken (ZIP 2005, 1966, 1967 f.) an, der auch das Schrifttum nahezu einhellig folgt (Deilmann, NZG 2005, 659, 660; Habersack, in: Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 2. Aufl. 2006, § 2 DrittelbG Rdnr. 13; Huke/Prinz, BB 2004, 2633, 2634; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 52 Rdnr. 23; Oetker EWiR § 2 DrittelbG 1/05, 859, 860; Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 52 Rdnr. 139; zweifelnd Boewer/Gaul/Otto, GmbHR 2004, 1065, 1067).
  • OLG Hamburg, 04.07.2017 - 11 W 19/17

    Unternehmensmitbestimmung: Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei

    Da es sich bei dem aktienrechtlichen Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG um ein sog. echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.10.2005, 3 W 136/05, BeckRS 2005, 12041), durfte das Landgericht davon ausgehen, dass die Beteiligten ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vortragen.
  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Eine erweiternde Auslegung von § 2 Abs. 2 DrittelbG, wie sie von den Beteiligten zu 3) bis 5) vertreten wird, auf faktische Konzerne kommt nach der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht in Betracht (OLG Zweibrücken NZG 2006, 31; KG in AG 2007, 671; Deilmann in NZG 2005, 659 (660 und Fußnote 5); Habersack in AG 2007, 641 (649); Oetker in Erfurter Kommentar Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2006, § 2 DrittelbG Rn. 17 m.w.Nachw.; Raiser/Heermann in Ulmer/ Habersack/Winter GmbHG, Großkommentar, 2006, § 52 Rn. 6; Habersack in Umer/Habersack/ Henssler, Mitbestimmungsrecht, 2. Aufl. 2006, § 2 DrittelbG Rn. 14).
  • LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06

    Aufsichtsratswahl

    Die Regelung des § 291 AktG ist bei beherrschten Unternehmen, die - wie die Fa. I. mbH - keine Aktiengesellschaft sind, nach jedenfalls ganz überwiegender Auffassung analog heranzuziehen (BGH, B. v. 24.10.1988, NJW 1989, S. 295 f ("Supermarkt"); Altmeppen in MünchKommAktG, Bd. 8, 2. Aufl. 2000, § 291 Rz. 17 m. w. N. und dort Einleitung §§ 291 ff Rz. 25; aA OLG Zweibrücken, B. v. 18.10.2005, ZIP 2005, S. 1966 f - II. 2. d der Gründe -), weshalb es auch insoweit nicht auf die Rechtsform des abhängigen Unternehmens ankommt (ErfKomm-Oetker, aaO, § 3 DrittelbG Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

    In den sog. Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit - um ein solches kontradiktorisches Verfahren handelt es sich hier - trifft die Beteiligten zwar neben der objektiven Feststellungslast auch eine Darlegungsobliegenheit hinsichtlich ihnen vorteilhafter Umstände (Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 3 W 136/05 - m.w.N., in juris).
  • LG Berlin, 19.12.2006 - 102 O 59/06
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