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   OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99   

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OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99 (https://dejure.org/1999,8055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.09.1999 - 3 W 141/99 (https://dejure.org/1999,8055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 (https://dejure.org/1999,8055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 696
  • NZM 2000, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Ein Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums ergibt sich hier bereits aus der Einbeziehung von Balkondecke und Balkonplatte einschließlich der Isolierschicht, die zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören (vgl. BGH NJW-RR 1987, 525, 526; Senat Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99, u.a. veröffentlicht OLGR 2000, 131 und FGPrax 1999, 220 m.w.N.).

    Der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf es vielmehr - auch nach der geänderten Rechtsprechung des Senats - nur, wenn die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99 aaO m.w.N. zu Rspr. und Literatur).

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise

    Ein nicht hinzunehmender optischer Nachteil liegt vielmehr nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. zum Ganzen BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978, 979; Senat, Beschlüsse vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 -, abgedr.
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979; Senat, etwa Beschlüsse vom 8. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Eine gegenseitige "Aufrechnung" baulicher Veränderungen kommt nicht in Betracht (BayObLG NJWE-MietR 1997, 59; OLG Frankfurt/M. FGPrax 1997, 54; OLG Zweibrücken ZWE 2000, 93 (94).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05
    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Senat, etwa Beschlüsse vom 08. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00

    Rechtsfolgen der Beseitigung eines Baumangels durch einen Wohnungseigentümer;

    Ob letztgenannter Gesichtspunkt trägt, kann dahinstehen (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 2000, 696, wonach nur eine objektiv nachteilige Veränderung beachtlich ist); denn nach Ansicht des Senates sind die Vergrößerung der Terrasse und die Umgestaltung der Gartenfläche gesondert zu beurteilen.
  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

    Dies ist letztlich auch mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BUH, NZW 1992, 978, 979) nicht vereinbar; entsprechend hat z.B. das klägerseits zitierte Oberlandesgericht Zweibrücken seine diesbezügliche Rechtsprechung mittlerweile aufgegeben (OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94).
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