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   OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06   

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https://dejure.org/2007,1249
OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 3 W 14/06, 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,1249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Filialapotheke einer niederländischen Kapitalgesellschaft; Zulassungsvoraussetzungen für eine Apothekenbetriebserlaubnis; Umfang der notwendigen Anwendung nationalen Rechts unter Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48; ; ApoG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 43; EG-Vertrag Art. 48; ApoG § 7
    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine Apotheke als Filialapotheke zu betreiben - keine Vorlagepflicht an den EuGH im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Fragen der Antragsbefugnis von Verbänden und Kammern - zur Niederlassungsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Das Fremd- und Mehrbesitzverbot muss fallen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Pressebericht)

    Niederlassungsfreiheit - Etappensieg für DocMorris

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Saarlouis erlaubt Kapitalgesellschaft den Betrieb einer Apotheke - Gericht beruft sich auf europäische Niederlassungsfreiheit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2007)

    DocMorris darf Apotheke in Saarbrücken vorläufig wieder öffnen

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet (RA Thomas J. Diekmann / RA Fabienne Reinhardt; WRP 2007, S. 407)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 95
  • EuZW 2007, 351 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (75)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.4.2005 Rs. C-140/03 -, Kommission/ Griechenland, Sg. 2005, I - 3177 (Optikerentscheidung) die auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei, ausgeführt, dass den berechtigten Gesundheitsinteressen im Falle von Optikergeschäften auch durch die Pflicht, einen qualifizierten Optiker in jedem Geschäft anzustellen, genüge getan werden könne.

    Mit seinem Optikerurteil vom 21.4.2005 hat der EuGH - allein - am ausschlaggebenden Maßstab der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des griechischen Fremd- und Mehrbesitzverbots für Optikergeschäfte geprüft EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris sowie zur weiteren Auslegung Schlussanträge des Generalanwalts in diesem Fall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, im Folgenden als Schlussanträge des Generalanwalts bezeichnet.

    Wie der Generalanwalt herausgearbeitet hat, liegt es in der Logik der dargestellten rechtlichen Regelung der persönlichen Leitung, dass nur Formen der Personalgesellschaft zugelassen werden Generalanwalt, Schlussanträge zum Optikerurteil vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 51.

    Unterschieden wird deshalb in den Geschäften ein interner und externer Bereich Schlussanträge des Generalanwalt vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 34.

    Das Fremdbesitzverbot vermischt den internen Bereich der Inhaberschaft mit dem externen Bereich der angebotenen Dienstleistungen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Wesentlich ist, dass die Vermischung der beiden Bereiche im Fremdbesitzverbot zum Nachteil der im Vertrag vorgeesehenen Grundfreiheit erfolgt Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Trennt man dagegen die beiden Bereiche der Patientenbeziehung und der Eigentumsform, so hätte dies bei der Prüfung des Übermaßverbotes weniger schwerwiegende Folgen für die gemeinschaftsrechtliche Freiheit Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -.

    Er hat die griechische Regel "ein Fachmann pro Betrieb" mit der deutschen Regel "ein Apotheker in seiner Apotheke" verglichen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 - Rn. 27 in Verbindung mit der Anmerkung 12 im Anhang.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des EuGH im Optikerurteil genügt es, dass das "Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit" durch das Erfordernis, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen, erreicht werden kann EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Das Optikerurteil des EuGH beruht auf den ausführlicher begründeten Schlussanträgen des Generalanwalts; danach kommt es beim Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht so sehr darauf an, wer das Geschäft leitet, als vielmehr darauf, dass der Kunde, wenn der Kauf eines Optikerartikels ansteht, von qualifiziertem Personal bedient wird EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 41.

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.

    Das strukturgleich griechische Fremdbesitzverbot war von der Regierung wie folgt gerechtfertigt worden (Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 29): Nach Ansicht der beklagten Regierung soll die streitige rechtliche Regelung das persönliche Vertrauensverhältnis im Bereich des Handelns mit Optikartikeln erhalten sowie die absolute Verantwortlichkeit des diplomierten Fachmanns, der seinerseits Inhaber des Geschäfts ist, gewährleisten.

    Zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit hält es der EuGH in seinem bereits entschiedenen Optikerurteil für ausreichend, dass diplomierte Optiker als Arbeitnehmer anwesend sein müssen und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben wird EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Diese wohl realistische Betrachtungsweise stellt auch der Generalanwalt für den Fachmann im Gesundheitswesen an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    So vergleicht der Generalanwalt unmittelbar die Verantwortlichkeit des approbierten Arztes und des Augenoptikers und sieht beide als Fachmann an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Bezogen auf die Verantwortlichkeit des Fachmanns mit Blick auf die Nähe zum Patienten sieht der Generalanwalt keine Schwierigkeiten, die EuGH-Rechtsprechung für Ärzte auch auf Augenoptiker zu übertragen Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Im Optikerfall hatte die griechische Regierung argumentiert (Wiedergabe im Urteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 33), das Fremdbesitzverbot und das Mehrbesitzverbot hielten die Gefahr einer vollständigen Kommerzialisierung der Geschäfte für optische Artikel fern.

    Der EuGH hat aber im Optikerurteil der Gefahr der vollständigen Kommerzialisierung keine Bedeutung als Verbotsgrund für die Niederlassungsfreiheit beigemessen und diese Gefahr offenbar nicht einmal als zwingenden Grund des Allgemeininteresses angesehen EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 34-36.

    Anders als im Eilverfahren wird - wie bereits angesprochen - in diesem, da es maßgeblich neben der Frage einer unmittelbaren Anwendung oder (eventuell temporären) Nichtanwendung von Gemeinschaftsrecht durch einen Träger der staatlichen Verwaltung und damit de facto der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht und um die Übertragbarkeit beziehungsweise Auslegung der in dem Optikerurteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 - getroffenen Feststellungen gehen wird, eine entsprechende Vorlage an den EuGH bereits erstinstanzlich erforderlich sein.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Besondere Aussagekraft für den hier zu entscheidenden Fall kommen den vom EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " aufgestellten Grundsätzen zu.

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des EuGH, dass dieser prinzipiell von der aktuellen Anwendbarkeit unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und selbst - nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und Gründen der Rechtssicherheit - eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornehmen will, so u.a. etwa EuGH, Urteil vom 16.7.1992 - C-163/90 - Rn. 30 sowie Urteil vom 27.2.1985 - C-112/83 - Rn. 17 für die zeitliche Begrenzung der Ungültigerklärung von Sekundärrechtsakten; eingehend zu zeitlichen Differenzierungen auch Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - Rn. 55 ff.

    Wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " ergibt, kann sich diese Befugnis der Behörde auch auf komplexe keineswegs evident klärbare Rechtsfragen erstrecken.

    Dies gilt nach der überzeugenden Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " auch dann, wenn sich die nationale Behörde die Rechtsüberzeugung bildet, dass ein komplexes gesetzliches System gemeinschaftsrechtswidrig ist wie hier geschehen.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner in seinem Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff. festgestellt, dass eine Wettbewerbsveränderung durch staatlichen Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, wenn sie - wie im für Vertrags- und Krankenhausärzte entschiedenen Fall - im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel in einem gleichfalls staatlich regulierten Markt stehen.

    Angesichts dieser klar umrissenen Voraussetzungen hält es auch der Senat nicht für überzeugend, eine Antragsbefugnis der Antragssteller zu 2) bis 4) - allein - aus der Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004, a.a.O. herzuleiten.

    Zu sehen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in der letztgenannten Entscheidung vom 17.8.2004, a.a.O., der Tragweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 GG eine hohe Bedeutung beigemessen und in weiter verfahrensbezogener Grundrechtsauslegung festgestellt hat, dass die Verwirklichung der Grundrechte des Art. 12 GG eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordere, wozu auch gehöre, dass der Zugang zu staatlichen Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werde.

    Im Ausnahmefall umfasst das Grundrecht aus Art. 12 GG den Konkurrentenschutz etwa bei staatlich geplantem Bedarf in einem regulierten Markt wie etwa beim Krankenhausbedarf hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff.

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Beschlüssen vom 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - und vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, jeweils zitiert nach Juris sowie etwa auch im Beschluss vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, 360 davon ausgegangen, dass eine Vorlagepflicht nach Art. 234 EGV jedenfalls im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nicht besteht und zwar selbst dann nicht, wenn die (vorläufige) gerichtliche Entscheidung mit keinen weiteren Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

    In diesen Fällen, in denen Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht, vornehmlich von Grundfreiheiten, in Frage stehen, haben - wie nachfolgend im einzelnen ausgeführt - vielmehr die nationalen Gerichte das Verfahren auszusetzen und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten, zur Vorlagepflicht im Hauptsacheverfahren, etwa BVerfG, Entscheidung vom 27.4.2005, a.a.O., siehe in diesem Zusammenhang auch Anmerkung Karpenstein zur oben genannten Entscheidung des OVG Münster in DVBl. 2006, S. 1466 f.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Hierbei entscheidend ist der dargelegte Vorrang des Gemeinschaftsrechts, der nicht nur als subjektives Interesse des Antragsgegners, sondern auch objektiv in die Gewichtung des öffentlichen Interesses aufzunehmen ist, so etwa BVerfG, Beschluss vom 27.4.2004 - 1 BvR 223/05 - zitiert nach Juris zum Vollzugsinteresse im Wettrecht; Kopp, VwGO, 14. Auflage § 80 Rn. 95.

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Dagegen ist im hier zu entscheidenden einstweiligen Rechtschutzverfahren nach der Rechtsprechung des EuGH die Auffassung des nationalen Gerichts über das Gemeinschaftsrecht zugrunde zu legen, bevor das Ergebnis eines Vorlageverfahrens vorliegt EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C-213/89 -, Rn. 22.

  • EuGH, 08.06.2000 - C-258/98

    Carra u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Nach dem bereits genannten Urteil des EuGH vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 hat das nationale Gericht das vorrangige Gemeinschaftsrecht sofort anzuwenden, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste.

    Dieser Vorrang gebietet es, wesentliches und unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht wie hier die Grundfreiheit nach den Artikel 43, 48 EGV umfassend und umgehend, ohne gesetzgeberische oder verfassungsrechtliche Verfahren abzuwarten, so EuGH, Urteile vom 9.6.2005 - C-211/03 - Rn. 77 ff. und vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 zu verwirklichen.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    So wird etwa ein "Konkurrentenschutz" nach dem Art. 12, 3 GG aus Gründen eines durch die staatliche Maßnahme ausgelösten Verdrängungs- oder Auszehrungswettbewerbs hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff; Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, DVBl 1996, 152 ff., BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 558, 428/91 - E 105, 252 ff. anerkannt.

    Im Zusammenhang mit einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Blickwinkel des Art. 12 GG hat es ausgeführt, es genüge, dass durch die staatliche Maßnahme der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert werde so Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff. im Falle der Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste.

  • OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05

    Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Der Senat, der in ständiger Rechtsprechung von dem von Gerichten zu beachtenden grundsätzlichen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts ausgegangen ist etwa Urteil vom 3.2.2006 - 3 R 7/05 - m.w.N. .

    (siehe insoweit Beschluss des Senats vom 3.2.2006 - 3 R 7/05 - zu Arzneimitteln) 54.1, 54.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8.7.2004, DVBl. 1525 ff. diesen bedeutungsangemessen und hauptsachebezogen auf 40.000,-- Euro unterschiedslos je Rechtsmittelführer, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist.

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 29.11.1990 - 3 C 77/87 -, NVwZ 1992, 783 ff. vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitenden nationalem Recht aus.

    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Den Gesetzgeber trifft insoweit aber nach ständiger Rechtsprechung des EuGH hierzu schon Urteile vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 16 und 26.4.1988 - C-74/86 - Rn. 10 f.; siehe auch Niedobitek, Verw.Archiv 2001, 59 (65) m.w.N. eine Pflicht, gemeinschaftswidrige Rechtsvorschriften nicht aufrechtzuerhalten, sondern anzupassen, wobei hier ein Wahlrecht des Gesetzgebers dem Grunde nach nicht in Betracht kommt.

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

  • EuGH, 16.06.1992 - C-351/90

    Kommission / Luxemburg

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 4 B 898/06

    Überprüfung der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • EuGH, 26.04.1988 - 74/86

    Kommission / Deutschland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 13 B 2057/05

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bezogen auf den Zeitpunkt der

  • EuGH, 27.02.1985 - 112/83

    Produits de Maïs / Administration des douanes und droits indirects

  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • EuGH - C-262/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40041
  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • VGH Bayern, 17.11.2004 - 12 CE 04.1580

    Sozialhilfe, Klagerecht der Verbände, Antragsbefugnis, Keine Beteiligung am

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 10 S 1600/98

    Klagebefugnis eines eingetragenen Umweltschutzvereins gegen

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2006 - 9 ME 155/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Denn aus Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich, dass eine Behörde ein nationales Parlamentsgesetz allenfalls dann nicht anzuwenden braucht, wenn sie nach sorgfältiger Prüfung zu der Überzeugung (nicht: Vermutung) gelangt ist/gelangen musste, dass dieses Gesetzes mit (höherrangigem) nationalem Recht/Europäischem Unionsrecht nicht in Einklang steht (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Januar 2007, 3 W 14/06).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    g) Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt sich nichts dahin entnehmen, dass nationales Recht oder die Gefahr von Gesetzeslücken im nationalen Recht die Befugnis nationaler Behörden oder Gerichte begründen können, Gemeinschaftsrecht - hier immerhin eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrages - vorübergehend außer Kraft zu setzen (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -).

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • VG Saarlouis, 20.06.2008 - 1 K 1135/07

    Eine juristische Person hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Apothekenkammer

    Diese Auffassung habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - bestätigt.

    Entsprechend habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 22.01.2007 im Beschwerdeverfahren 3 W 14/06 (S. 7, 8) ausgeführt:.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06, juris,.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Hier ist indessen nicht darüber zu befinden, ob der Klägerin als Aktiengesellschaft niederländischen Rechts eine Betriebserlaubnis für eine in Deutschland zu betreibende Apotheke im Hinblick auf das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot (das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" - BVerwG, Urt. v. 11.3.1993, - 3 C 90/90 -) erteilt werden könnte (dazu VG des Saarlandes, Beschl. v. 12.9.2005, - 3 F 38/06 - aufgehoben durch Beschluss des OVG des Saarlandes v. 22.1.2007, - 3 W 14/06 - und nunmehr Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes v. 20.3.2007, - 3 K 361/06 -, Vorlage an den EuGH).
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • VG Saarlouis, 20.03.2007 - 3 K 361/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies demgegenüber mit Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - die Anträge sämtlicher Kläger auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke zurück.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - eine Überzeugungsgewissheit hinsichtlich des Verstoßes nationaler Rechtsvorschriften gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht für erforderlich, aber auch ausreichend erachtet.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

    Das gilt auch in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 -, wobei der Senat - wie in den zuletzt zitierten Entscheidungen im Einzelnen dargelegt - davon ausgeht, dass in derartigen Verfahren keine Verpflichtung der nationalen Gerichte besteht, im Falle der Überprüfung europarechtlicher Fragestellungen in gegebenenfalls Kollision mit nationalem Recht eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen.

    Der Senat hat zur Frage der zeitlich begrenzten Fortgeltung nationaler Vorschriften trotz ihrer Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bereits in seinen Beschlüssen vom 22.1.2007 - 3 W 14/06 und 3 W 15/06 - Stellung genommen, sich hierbei mit den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster Beschlüsse vom 28.6.2006 - 4 B 961/06 - DVBl. 2006, 1462, und vom 9.10.2006 - 4 B 898/06 - zitiert nach Juris, und des VGH Kassel Beschluss vom 25.7.2006 - TG 1465/06 - zitiert nach Juris auseinandergesetzt, die unter strengen Voraussetzungen - inakzeptable Gesetzeslücke beziehungsweise Schutz wichtiger Allgemeininteressen - die vorübergehende Weitergeltung auch gemeinschaftsrechtswidriger Normen angenommen und die auf nationales Recht gestützten Untersagungsbescheide in jenen Verfahren bestätigt haben, und darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung prinzipiell von der aktuellen Anwendungspflicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und aus Gründen der Rechtssicherheit, eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornimmt.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Ohnehin könnte eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit des § 4 Abs. 9 Satz 1 NSpielbG wegen der von der Klägerin geltend gemachten Umgehung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union allenfalls zur Folge haben, dass die Vorschrift wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts von der insoweit zuständigen Behörde nicht angewendet werden dürfte (vgl. zu einer solchen Pflicht der Behörde allgemein EuGH, Urteile v. 22.6.1989 - C-103/88, Fratelli Constanzo - juris Rn. 28 ff.; v. 29.4.1999 - C-224/97, Ciola - juris Rn. 29 f.; v. 9.9.2003 - C-198/01, Fiammiferi - juris, 1. Leitsatz; OVG Saarland, Beschluss v. 22.1.2007 - 3 W 14/06 - juris Rn. 185).
  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Hingegen kommt es zur Entscheidung des geltend gemachten Erstattungsanspruchs nicht darauf an, ob der Klägerin als Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit in Art. 48 EGV eine Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Deutschland erteilt werden darf (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2007 - 3 W 14/06 - NVwZ-RR 2007, 95 und den Vorlagebeschluss des VG des Saarlandes vom 20.03.2007 - 3 K 361/06).
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - L 5 AS 449/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
  • BPatG, 02.07.2009 - 35 W (pat) 17/06
  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

  • BPatG, 06.09.2012 - 36 W (pat) 1/10

    Clematis florida fond memories - Sortenschutzbeschwerdeverfahren - "Clematis

  • VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10

    Widerspruch eines Naturschutzverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 3 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15622
OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2007,15622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für das Zustandekommen eines Dienstvertrages; Substantiierte Darlegung des Zustandekommens eines Dienstvertrages; Einschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers durch § 1812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Beschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1812 Abs. 1; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1907; ; BGB § 1908i Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1812
    Einschräkung der Vertretungsmacht des Betreuers nach § 1812 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfassende Beschränkung der Vertretungsmacht durch § 1812 BGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 235
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4852
OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 3 W 15/06 (1) (https://dejure.org/2007,4852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Drittanfechtung gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Filialapotheke einer niederländischen Kapitalgesellschaft; Zulassungsvoraussetzungen für eine Apothekenbetriebserlaubnis; Umfang der notwendigen Anwendung nationalen Rechts unter Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48; ; ApoG § 7

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    DocMorris Niederlassung darf wieder öffnen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filialapotheke der DocMorris NV hat wieder geöffnet (RA Thomas J. Diekmann / RA Fabienne Reinhardt; WRP 2007, S. 407)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (71)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.4.2005 Rs. C-140/03 -, Kommission/ Griechenland, Sg. 2005, I - 3177 (Optikerentscheidung) die auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei, ausgeführt, dass den berechtigten Gesundheitsinteressen im Falle von Optikergeschäften auch durch die Pflicht, einen qualifizierten Optiker in jedem Geschäft anzustellen, genüge getan werden könne.

    Mit seinem Optikerurteil vom 21.4.2005 hat der EuGH - allein - am ausschlaggebenden Maßstab der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des griechischen Fremd- und Mehrbesitzverbots für Optikergeschäfte geprüft EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris sowie zur weiteren Auslegung Schlussanträge des Generalanwalts in diesem Fall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, im Folgenden als Schlussanträge des Generalanwalts bezeichnet.

    Wie der Generalanwalt herausgearbeitet hat, liegt es in der Logik der dargestellten rechtlichen Regelung der persönlichen Leitung, dass nur Formen der Personalgesellschaft zugelassen werden Generalanwalt, Schlussanträge zum Optikerurteil vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 51.

    Unterschieden wird deshalb in den Geschäften ein interner und externer Bereich Schlussanträge des Generalanwalt vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 34.

    Das Fremdbesitzverbot vermischt den internen Bereich der Inhaberschaft mit dem externen Bereich der angebotenen Dienstleistungen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Wesentlich ist, dass die Vermischung der beiden Bereiche im Fremdbesitzverbot zum Nachteil der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheit erfolgt Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 55.

    Trennt man dagegen die beiden Bereiche der Patientenbeziehung und der Eigentumsform, so hätte dies bei der Prüfung des Übermaßverbotes weniger schwerwiegende Folgen für die gemeinschaftsrechtliche Freiheit Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 -.

    Er hat die griechische Regel "ein Fachmann pro Betrieb" mit der deutschen Regel "ein Apotheker in seiner Apotheke" verglichen Generalanwalt, Schlussanträge vom 7.12.2004 - C-140/03 - Rn. 27 in Verbindung mit der Anmerkung 12 im Anhang.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des EuGH im Optikerurteil genügt es, dass das "Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit" durch das Erfordernis, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen, erreicht werden kann EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Das Optikerurteil des EuGH beruht auf den ausführlicher begründeten Schlussanträgen des Generalanwalts; danach kommt es beim Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht so sehr darauf an, wer das Geschäft leitet, als vielmehr darauf, dass der Kunde, wenn der Kauf eines Optikerartikels ansteht, von qualifiziertem Personal bedient wird EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 41.

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.

    Das strukturgleich griechische Fremdbesitzverbot war von der Regierung wie folgt gerechtfertigt worden (Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 29): Nach Ansicht der beklagten Regierung soll die streitige rechtliche Regelung das persönliche Vertrauensverhältnis im Bereich des Handelns mit Optikartikeln erhalten sowie die absolute Verantwortlichkeit des diplomierten Fachmanns, der seinerseits Inhaber des Geschäfts ist, gewährleisten.

    Zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit hält es der EuGH in seinem bereits entschiedenen Optikerurteil für ausreichend, dass diplomierte Optiker als Arbeitnehmer anwesend sein müssen und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben wird EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - Rn. 35.

    Diese wohl realistische Betrachtungsweise stellt auch der Generalanwalt für den Fachmann im Gesundheitswesen an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    So vergleicht der Generalanwalt unmittelbar die Verantwortlichkeit des Arztes und des Augenoptikers und sieht beide als Fachmann an Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Bezogen auf die Verantwortlichkeit des Fachmanns mit Blick auf die Nähe zum Patienten sieht der Generalanwalt keine Schwierigkeiten, die EuGH-Rechtsprechung für Ärzte auch auf Augenoptiker zu übertragen Schlussanträge des Generalanwalts im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37.

    Sowohl im Optikerurteil als auch im Gambelliurteil hat der EuGH eine einheitliche Linie Optikerurteil, EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, zitiert nach Juris, sowie Gambelliurteil, Urteil des EuGH, vom 6.11.2003 - C-243/01 -, zitiert nach Juris.

    Im Optikerfall hatte die griechische Regierung argumentiert (Wiedergabe im Urteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 33), das Fremdbesitzverbot und das Mehrbesitzverbot hielten die Gefahr einer vollständigen Kommerzialisierung der Geschäfte für optische Artikel fern.

    Der EuGH hat aber im Optikerurteil der Gefahr der vollständigen Kommerzialisierung keine Bedeutung als Verbotsgrund für die Niederlassungsfreiheit beigemessen und diese Gefahr offenbar nicht einmal als zwingenden Grund des Allgemeininteresses angesehen EuGH, Optikerurteil vom 21.4.2005 - C-140/03 -, Rn. 34-36.

    Anders als im Eilverfahren wird - wie bereits angesprochen - in diesem, da es maßgeblich neben der Frage einer unmittelbaren Anwendung oder (eventuell temporären) Nichtanwendung von Gemeinschaftsrecht durch einen Träger der staatlichen Verwaltung und damit de facto der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht und um die Übertragbarkeit beziehungsweise Auslegung der in dem Optikerurteil des EuGH vom 21.4.2005 - C-140/03 - getroffenen Feststellungen gehen wird, eine entsprechende Vorlage an den EuGH bereits erstinstanzlich erforderlich sein.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Besondere Aussagekraft für den hier zu entscheidenden Fall kommen den vom EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " aufgestellten Grundsätzen zu.

    Vielmehr entspricht es der Rechtsprechung des EuGH, dass dieser prinzipiell von der aktuellen Anwendbarkeit unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechts durch alle staatlichen Träger ausgeht und selbst - nur in Ausnahmefällen, etwa aus Gründen des Vertrauensschutzes bei in die Vergangenheit fallenden Tatbeständen und Gründen der Rechtssicherheit - eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht allein mit Blick auf die zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Urteile vornehmen will, so u.a. etwa EuGH, Urteil vom 16.7.1992 - C-163/90 - Rn. 30 sowie Urteil vom 27.2.1985 - C-112/83 - Rn. 17 für die zeitliche Begrenzung der Ungültigerklärung von Sekundärrechtsakten; eingehend zu zeitlichen Differenzierungen auch Urteil vom 9.9.2003 - C-198/01 - Rn. 55 ff.

    Wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " ergibt, kann sich diese Befugnis der Behörde auch auf komplexe keineswegs evident klärbare Rechtsfragen erstrecken.

    Dies gilt nach der überzeugenden Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 - C-198/01 - " Fiammiferi " auch dann, wenn sich die nationale Behörde die Rechtsüberzeugung bildet, dass ein komplexes gesetzliches System gemeinschaftsrechtswidrig ist wie hier geschehen.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner in seinem Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff. festgestellt, dass eine Wettbewerbsveränderung durch staatlichen Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, wenn sie - wie im für Vertrags- und Krankenhausärzte entschiedenen Fall - im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel in einem gleichfalls staatlich regulierten Markt stehen.

    Angesichts dieser klar umrissenen Voraussetzungen hält es auch der Senat für nicht überzeugend, eine Antragsbefugnis der Antragssteller zu 2) bis 4) - allein - aus der Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004, a.a.O. herzuleiten.

    Zu sehen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in der letztgenannten Entscheidung vom 17.8.2004, a.a.O., der Tragweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 12 GG eine hohe Bedeutung beigemessen und in weiter verfahrensbezogener Grundrechtsauslegung festgestellt hat, dass die Verwirklichung der Grundrechte des Art. 12 GG eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordere, wozu auch gehöre, dass der Zugang zu staatlichen Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werde.

    Im Ausnahmefall umfasst das Grundrecht aus Art. 12 GG den Konkurrentenschutz etwa bei staatlich geplantem Bedarf in einem regulierten Markt wie etwa beim Krankenhausbedarf hierzu BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273 ff.

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Beschlüssen vom 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - und vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, jeweils zitiert nach Juris sowie etwa auch im Beschluss vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, 360 davon ausgegangen, dass eine Vorlagepflicht nach Art. 234 EGV jedenfalls im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich nicht besteht und zwar selbst dann nicht, wenn die (vorläufige) gerichtliche Entscheidung mit keinen weiteren Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

    In diesen Fällen, in denen Gültigkeit und Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht, vornehmlich von Grundfreiheiten, in Frage stehen, haben - wie nachfolgend im einzelnen ausgeführt - vielmehr die nationalen Gerichte das Verfahren auszusetzen und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten, zur Vorlagepflicht im Hauptsacheverfahren, etwa BVerfG, Entscheidung vom 27.4.2005, a.a.O., siehe in diesem Zusammenhang auch Anmerkung Karpenstein zur oben genannten Entscheidung des OVG Münster in DVBl. 2006, S. 1466 f.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Hierbei entscheidend ist der dargelegte Vorrang des Gemeinschaftsrechts, der nicht nur als Interesse des Antragsgegners, sondern insgesamt in die Gewichtung des öffentlichen Interesses aufzunehmen ist, so etwa BVerfG, Beschluss vom 27.4.2004 - 1 BvR 223/05 - zitiert nach Juris zum Vollzugsinteresse im Wettrecht; Kopp, VwGO, 14. Auflage § 80 Rn. 95.

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff Rn. 110;.; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

    Dagegen ist im hier zu entscheidenden einstweiligen Rechtschutzverfahren nach der Rechtsprechung des EuGH die Auffassung des nationalen Gerichts über das Gemeinschaftsrecht zugrunde zu legen, bevor das Ergebnis eines Vorlageverfahrens vorliegt EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C-213/89 -, Rn. 22.

  • EuGH, 08.06.2000 - C-258/98

    Carra u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff Rn. 110;.; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Nach dem bereits genannten Urteil des EuGH vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 hat das nationale Gericht das vorrangige Gemeinschaftsrecht sofort anzuwenden, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste.

    Dieser Vorrang gebietet es, wesentliches und unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht wie hier die Grundfreiheit nach den Artikeln 43, 48 EGV umfassend und umgehend, ohne gesetzgeberische oder verfassungsrechtliche Verfahren abzuwarten, so EuGH, Urteile vom 9.6.2005 - C-211/03 - Rn. 77 ff. und vom 8.6.2000, a.a.O., Rn. 16 zu verwirklichen.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    So wird etwa ein "Konkurrentenschutz" nach dem Art. 12, 3 GG aus Gründen eines durch die staatliche Maßnahme ausgelösten Verdrängungs- oder Auszehrungswettbewerbs hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff; Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, DVBl 1996, 152 ff., BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 558, 428/91 - E 105, 252 ff. anerkannt.

    Im Zusammenhang mit einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Blickwinkel des Art. 12 GG hat es ausgeführt, es genüge, dass durch die staatliche Maßnahme der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert werde so Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff. im Falle der Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste.

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Soweit die Antragstellerin aus der Entscheidung des EuGH vom 6.10.2005 - C-453/03 - Rn. 103 ff. (108) eine Durchbrechung des Anwendungsvorranges für Entscheidungen und Maßnahmen nationaler Behörden herleiten will, betrifft die zitierte Entscheidung eine andere Sachverhaltskonstellation.

    Dies gilt auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes, hierzu EuGH, Urteile vom 6.12.2005 - C-453/03 - Rn 103 ff., und vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 18 ff. ; implizit BVerfG, Beschluss vom 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, zitiert nach Juris.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    So ist er bereits in seiner Entscheidung vom 22.6.1989 - C-103/88 - Rn. 28 ff - Fratelli Costanzo - auf die ausdrückliche Vorlagefrage, ob die Verwaltung - auch auf kommunaler Ebene (Stadt Mailand) - ebenso wie ein nationales Gericht verpflichtet ist, eine Richtlinie des Rates anzuwenden und diejenigen Bestimmungen des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die damit nicht in Einklang stehen, davon ausgegangen, dass eine Nichtanwendungspflicht jedenfalls dann besteht, wenn sich der Einzelne auf die gemeinschaftsrechtliche Bestimmung berufen kann.

    In der Folge verweist er auf die vorstehend zitierte Entscheidung vom 22.6.1989, a.a.O. und unterstreicht, dass sich alle Träger der Verwaltung einschließlich der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu "beugen" haben (Rn. 30 f.).

  • OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05

    Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
    Der Senat, der in ständiger Rechtsprechung von dem von Gerichten zu beachtenden grundsätzlichen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts ausgegangen ist etwa Urteil vom 3.2.2006 - 3 R 7/05 - m.w.N., hat - im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens - Bedenken, dass einem nationalen Gericht eine derartige Kompetenz zustünde, wenn es nicht mehr um die Durchsetzung von Gemeinschaftsrecht gegen nationales Recht, sondern de facto um die zeitweise Unwirksamkeitserklärung von primärem Gemeinschaftsrecht geht.

    (siehe insoweit Beschluss des Senats vom 3.2.2006 - 3 R 7/05 - zu Arzneimitteln) 54.1, 54.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 7./8.7.2004, DVBl. 1525 ff. diesen bedeutungsangemessen und hauptsachebezogen auf 40.000,-- Euro, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist.

  • EuGH, 18.04.2002 - C-290/00

    Duchon

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

  • EuGH, 27.02.1985 - 112/83

    Produits de Maïs / Administration des douanes und droits indirects

  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 16.06.1992 - C-351/90

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 22.10.1998 - C-22/97

    IN.CO.GE. 90 - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40041
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • EuGH, 26.04.1988 - 74/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • OVG Saarland, 28.05.2001 - 1 N 1/98

    Normenkontrollantrag gerichtet auf die Nichtigerklärung einer

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • OVG Saarland, 09.12.1991 - 1 R 25/91

    Normverwerfungskompetenz; Kreisrechtsausschuß; Kreisangehörige Gemeinde

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2006 - 13 B 2057/05

    Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage bezogen auf den Zeitpunkt der

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

  • EuGH - C-262/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung

  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 4 B 898/06

    Überprüfung der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 102/87

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids;

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis -

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20186
OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,20186)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,20186)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,20186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag an das Beschwerdegericht, die Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses vorläufig auszusetzen

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der Vollziehung durch das Beschwerdegericht vor der Entscheidungüber eine Beschwerde; Wahrscheinlichkeit der Fehlerhaftigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 149 Satz 1; ; VwGO § 173; ; ZPO § 570 Abs. 1; ; ZPO § 570 Abs. 3

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06
    Die Anträge des Antragsgegners und der Beigeladenen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des dem Begehren der Antragstellerin stattgebenden Teiles des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. September 2006 - 3 F 39/06 - bis zur Entscheidung über ihre Beschwerden werden zurückgewiesen.

    Durch Beschluss vom 18.9.2006 - 3 F 39/06 - hat das Verwaltungsgericht - soweit hier wesentlich - die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin erhobenen Klage gegen den unter dem 7.8.2006 für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners vom 29.6.2006 wiederhergestellt, mit dem der Beigeladenen die Erlaubnis zum Betrieb der D. N.V. Apotheke in der K. in A-Stadt als Filialapotheke erteilt wird.

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06
    Andere Auffassungen lassen die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fehlerhaftigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung oder Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit ausreichen und fordern - alternativ oder kumulativ - eine unzumutbare Belastung des Betroffenen beziehungsweise größere Nachteile für ihn als für den oder die anderen Beteiligten vgl. zum Beispiel Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2006, § 149 VwGO Rdnr. 7, m.w.N. (FN 24 und 25); BGH, Beschluss vom 21.3.2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06
    Die bei dem derzeitigen Stand des Beschwerdeverfahrens nur mögliche überschlägige Würdigung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass die Sache komplexe Fragen im Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht nicht nur auf der Ebene der Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsache, sondern auch auf der Ebene der vom Verwaltungsgericht - bei von ihm angenommenem offenen Ausgang der gegen die Erlaubnis vom 29.6.2006 erhobenen Anfechtungsklage - vorgenommenen allgemeinen Interessenabwägung vgl. zum Beispiel unter anderem EuGH, Urteil vom 19.6.1990 - C - 213/89 - Sammlung 1990, Seite I - 02433 aufwirft, die einer eingehenderen Prüfung im Beschwerdeverfahren bedürfen und gegenwärtig eine nur einigermaßen verlässliche Prognose über dessen voraussichtlichen Ausgang ausschließen.
  • VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06
    zum Beispiel VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1990 - 4 TG 724/90 - NVwZ 1990, 976.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.05.2006 - 3 W 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32995
OLG Oldenburg, 19.05.2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,32995)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.05.2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,32995)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 3 W 15/06 (https://dejure.org/2006,32995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; BGB § 242
    Zusendung einer Kopie der Deckungsablehnung ohne Hervorhebung der Klagefrist genügt den Anforderungen des § 12 Abs. 3 S. 2 VVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06

    Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts

    Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet.
  • LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07

    Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung;

    Einer drucktechnischen Hervorhebung der Klagefrist bedurfte es dabei nach zutreffender Ansicht nicht (OLG Oldenburg VersR 2007, 233; OLG Köln VersR 2007, 1210; anderer Ansicht für eine "beschönigende" Belehrung: OLG Koblenz VersR 2006, 823).
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