Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 27.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2643
OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung durch die Ernennung eines neuen Verwalters; Bestimmung des Verpflichteten zur Erstellung der Jahresabrechnung bei Austausch des Verwalters im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Fälligkeit der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel zum Jahresende/ Abrechnung durch neuen Verwalter, §§ 259, 666, 675 BGB; § 28 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 666; ; BGB § 259; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 666 § 675; WEG § 28 Abs. 3
    Wirksamkeit der Beschlussfassung einer WEG : Schadensersatz gegen alten Verwalter und Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwalterwechsel und Jahresabrechnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwalterwechsel - Wer muss die Abrechnung für das Vorjahr erstellen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung der Jahresabrechnung nach Abberufung des Verwalters (IMR 2007, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1067
  • FGPrax 2007, 263
  • ZMR 2007, 887
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • LG Berlin, 13.10.2000 - 64 S 183/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • BayObLG, 20.12.1994 - 2Z BR 106/94

    Pflicht des jeweils aktive Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 4 W 107/05

    Abberufung; Abrechnungsanspruch; Abrechnungszeitraum; alter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Insbesondere in Fällen, in denen die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht innerhalb einer angemessenen Frist - die nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung in der Regel drei bis sechs Monate beträgt (OLG Zweibrücken, OLGR 2007, 608, 609 mwN; LG Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 T 109/06, juris Rn. 41; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl. § 28 Rn. 105 mwN; Erman/Grziwotz, aaO, § 28 WEG Rn. 4; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 138 f.) - erstellt wird oder über die Jahresabrechnung längere Streitigkeiten geführt werden, verlöre die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die ihr vom Gesetzgeber zugedachte Funktion und würde sowohl rechtlich als auch tatsächlich "ausgehebelt", zumal der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB auch nicht zu einer Teilabrechnung derjenigen Betriebskosten, für die ihm die erforderlichen Informationen bereits vorliegen, verpflichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07, aaO Rn. 18).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Endet das Verwalteramt während des Wirtschaftsjahres, besteht noch Einigkeit, dass der ausgeschiedene Verwalter für das laufende Wirtschaftsjahr keine Abrechnung zu erstellen hat (BayObLG, Rpfleger 1979, 218; KG, WE 1988, 17; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; Merle, ZWE 2000, 9, 10; Bärmann/Becker, WEG 13. Aufl., § 28 Rn. 111; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 182; ders., NZM 2017, 659; ders., ZWE 2018, 18, 21).

    Da die Jahresabrechnung innerhalb von drei (OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; vgl. auch BeckOK BGB/Hügel, 44. Edition [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 10) bis sechs Monaten (BayObLG, WE 1991, 223 f.; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 105; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 61) nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig werde, habe bei einem Verwalterwechsel nach Ablauf dieses Zeitraums der neue Verwalter die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen; bei einem früheren Verwalterwechsel sei der bisherige Verwalter dazu verpflichtet (OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; LG Bonn, Urteil vom 23. März 2010 - 8 S 286/09, juris; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 12; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 142).

    Zu einer solchen zählt die Erstellung der Jahresabrechnung, wenn der darauf gerichtete Anspruch der Wohnungseigentümer in der Amtszeit des Verwalters entstanden war (allgemeine Ansicht; vgl. KG, NJW-RR 1993, 529; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847; BayObLG, WuM 1994, 44; NJW-RR 2003, 517; OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn 110; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 62; Spielbau-er/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 29; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 29 Rn. 74; Reichert, ZWE 2001, 92, 95).

  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

    Nach der herrschenden Ansicht, die auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird und der sich die Kammer anschließt, ist es die Aufgabe des neuen Verwalters, die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. OLG Hamm NRW-RR 1993, 847; OLG Zweibrücken BeckRS 2007, 10833; Bärmann/Becker, a.a.O., m.w.N.).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Die Frage, ob bei einem Verwalterwechsel derjenige Verwalter abrechnungspflichtig ist, der am ersten Tag des Folgejahres das Verwalteramt innehat, oder ob insoweit auf den späteren Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für erstere Ansicht KG, Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 110; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162; Jenniß'en, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 180; Scheuer, ZWE 2014, 152 (156); a.A. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Staudinger/Bub, § 28 Rn. 274).

    Die Rechtsansicht der Kammer, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung bereits unmittelbar nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres entsteht, entspricht hierbei der Auffassung des KG im Rahmen der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 16. September 1992 - - 24 W 5725/91, weicht jedoch insbesondere von der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 11.05.2007, 3 W 153/06 ab.

  • LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09

    Verwalter: Nebenkostenabrechnung nach Kündigung?

    Schließlich spricht auch die zu § 28 Abs. 3 WEG ergangene Rechtsprechung gegen die Annahme einer derartigen Pflicht des bisherigen Verwalters (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.1985 - 16 Wx 88/85, NJW 1986, 328 (328f.); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2007 - 3 W 153/06, juris Rn. 4; ferner Bärmann/ Merle , WEG, 10. Aufl. 2008, § 28 Rn. 65 mwN), selbst wenn sie - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht unmittelbar anwendbar ist.
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19

    Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06   

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https://dejure.org/2006,32949
OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2006,32949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2006 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2006,32949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2006 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2006,32949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1 Abs. 2 Nr. 2, 7 und 8 PAngV
    Der Onlinehändler haftet für die fehlerhaften Preisangaben einer fremden Suchmaschine

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Preisangabepflichten einer Preissuchmaschine

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Preissuchmaschinen haben die Preisangabenverordnung einzuhalten

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Preisangabepflichten bei Preissuchmaschinen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisangabepflichten bei Preissuchmaschinen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06
    Auch der Hinweis auf die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH vom 05.10.2005 (VIII ZR 382/04), nach der der Verbraucher mit solch zusätzlichen Kosten im Versandhandel rechne, führt hier nicht weiter, denn die Entscheidung ist zu den anders aufgebauten Tatbeständen von § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BGB-InfoV ergangen.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06
    Der Senat schließt aus der BGH -Entscheidung "Fernflugpreise" (WRP 2001, 1301), dass es bei Verstößen gegen die Preisangabeverordnung für die Feststellung des Tatbestandes einer Wettbewerbshandlung als geeignet, den Wettbewerb mehr als nur unwesentlich zu beeinträchtigen, auf den damit einhergehenden Tatbestand der Irreführung wesentlich ankommt (BGH a.a.O., S. 1304) und weiter auch auf die hier ebenfalls gegebene Erschwerung der Möglichkeit des Preisvergleichs (BGH a.a.O., S 1305).
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.11.2006 - 3 W 153/06
    zwar mit beachtlichen Gründen abgelehnt worden (OLG Koblenz Urteil v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Dies verkenne das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 27. September 2006 (3 W 153/06).
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