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   OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01   

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OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung; Amtsgericht; Formelle Rechtskraft; Nachholung; Rechtsmittel; Sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit; Zulässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 18; ; ZPO § 20 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 20 a Abs. 2; ; ZPO § 27 Abs. 2; ; ZPO § 321

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte Kosteentscheidung des Amtsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1997 - 20 W 231/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Das spricht hier dafür, dass sich das Amtsgericht seiner Entscheidungspflicht in diesem Punkt nicht bewusst gewesen ist (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1966, 334; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Johansson StAZ 1997, 93, 97).

    Ihre Ergänzung um eine Kostenentscheidung war allerdings nach verbreiteter Auffassung in entsprechender Anwendung des § 321 ZPO auf Antrag zulässig (BayObLGZ 1952, 78, 79; 1962, 380, 381 f; 1973, 90, 91; Keidel/Zimmermann aaO), wobei jedoch für die Beteiligte zu 1) - im Falle wirksamer Zustellung an sie (vgl. §§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, 212 b Satz 2, 208, 187 ZPO und dazu Münchener Kommentar/Wenzel, ZPO 2. Aufl. § 212 b Rdnr. 2) - die Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO galt (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1981, 1742, 1743; StAZ 1998, 45; Bumiller/Winkler aaO § 18 Rdnr. 5; Johansson aaO).

    Was die Anfechtung einer in analoger Anwendung des § 321 ZPO nachgeholten Kostenentscheidung anbetrifft, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die sofortige Beschwerde nach dem entsprechend heranzuziehenden § 20 a Abs. 2 FGG statthaft ist, wenn - wie hier - die ergänzende Kostenentscheidung erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft in der Hauptsache erlassen worden ist und der Beschwerdewert 200, 00 DM übersteigt (BayObLGZ 1973, 90, 93; BayObLG JurBüro 1989, 212; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334 f; OLG Hamburg MDR 1969, 1020; OLG Celle JurBüro 1972, 175, 176; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Keidel/Zimmermann aaO § 20 a Rdnr. 14; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 7. Aufl. § 20 a FGG Rdnr. 6).

  • BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).

    Aus der entsprechenden Anwendung des § 20 a Abs. 2 FGG auf den vorliegenden Fall folgt, dass das Landgericht mit seinem Beschluss vom 8. Dezember 2000 eine isolierte Kostenbeschwerdeentscheidung getroffen hat, da das Gesetz den Rechtsbehelf der Beteiligten zu 1) ausdrücklich als Beschwerde bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1972, 1, 2; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334); hiergegen schließt § 27 Abs. 2 FGG eine sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht aus (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2000 - 3 W 265/00; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 9; Bassenge/Herbst aaO § 27 FGG Rdnr. 3; Bumiller/Winkler aaO § 27 Rdnr. 5; Johansson aaO S. 98).

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).

    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).

  • BayObLG, 28.03.1973 - BReg. 3 Z 128/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Ihre Ergänzung um eine Kostenentscheidung war allerdings nach verbreiteter Auffassung in entsprechender Anwendung des § 321 ZPO auf Antrag zulässig (BayObLGZ 1952, 78, 79; 1962, 380, 381 f; 1973, 90, 91; Keidel/Zimmermann aaO), wobei jedoch für die Beteiligte zu 1) - im Falle wirksamer Zustellung an sie (vgl. §§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, 212 b Satz 2, 208, 187 ZPO und dazu Münchener Kommentar/Wenzel, ZPO 2. Aufl. § 212 b Rdnr. 2) - die Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO galt (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1981, 1742, 1743; StAZ 1998, 45; Bumiller/Winkler aaO § 18 Rdnr. 5; Johansson aaO).

    Was die Anfechtung einer in analoger Anwendung des § 321 ZPO nachgeholten Kostenentscheidung anbetrifft, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die sofortige Beschwerde nach dem entsprechend heranzuziehenden § 20 a Abs. 2 FGG statthaft ist, wenn - wie hier - die ergänzende Kostenentscheidung erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft in der Hauptsache erlassen worden ist und der Beschwerdewert 200, 00 DM übersteigt (BayObLGZ 1973, 90, 93; BayObLG JurBüro 1989, 212; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334 f; OLG Hamburg MDR 1969, 1020; OLG Celle JurBüro 1972, 175, 176; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Keidel/Zimmermann aaO § 20 a Rdnr. 14; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 7. Aufl. § 20 a FGG Rdnr. 6).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Die dem Antrag der Beteiligten zu 1) - und ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemannes - stattgebende Entscheidung des Amtsgerichts vom 30. Juni 1998 hat aber deren Recht am Namen "Ka" S. d. § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt; eine formelle Beschwer ist nach h. M. auch im Antragsverfahren nicht erforderlich (vgl. BGHZ 47, 58, 64; KG Rpfleger 1997, 537; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdnr. 20; Bumiller/Winkler aaO § 20 Rdnr. 8; Bassenge/Herbst aaO § 20 FGG Rdnr. 8, 14; Keidel/Kahl aaO § 20 Rdnr. 52 m. w. N. in Fn. 179).
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1997 - 3 W 105/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Auf den nach § 47 PStG gestellten Antrag der Beteiligten zu 1) und ihres am erstorbenen Ehemannes vom 19. April 1995 hatte das Amtsgericht - nach der Aufhebung vorangegangener Beschlüsse des Amts- und Landgerichts durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 1997 - 3 W 105/97 - mit Beschluss vom 30. Juni 1998 angeordnet, dass der den verstorbenen Ehemann der Beteiligten zu 1) betreffende Eintrag im Geburtenbuch und der die Eheleute betreffende Heiratseintrag im Familienstammbuch jeweils in Ca zu berichtigen ist.
  • BayObLG, 03.04.1986 - BReg. 2 Z 32/86

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).
  • KG, 15.07.1997 - 1 W 1588/97
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 14 WF 88/96
  • OLG Nürnberg, 08.05.1969 - 2 U 146/68

    Streitwert: Beschwer - Kfz-Brief - Herausgabe - Zurückbehaltungsrecht

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 7 W 103/06

    Beschwerde: Isolierte Anfechtung einer nachgeholten Kostenentscheidung im

    Nicht anders verhielte es sich im Fall einer Erstentscheidung nach § 18 FGG (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 06.02.2001, 3 W 16/01, OLGR 2001, 351; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 04.12.1962, 1 Z 88/60, Rpfleger 1963, 120, 121 f. mit Anm. Tschischgale; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18 Rdn. 66; Bumiller/Winkler aaO § 20 a Rdn. 15).

    Andernfalls würde der von der nachgeholten Kostenentscheidung betroffene Beteiligte durch den Verfahrensfehler des Gerichts, der darin liegt, dass es nicht gleichzeitig mit der Sachentscheidung eine Kostenentscheidung nach § 13 a Abs. 1 FGG getroffen hat, benachteiligt (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 06.02.2001, 3 W 16/01, OLGR 2001, 351).

    In dem dortigen Fall ist es so gewesen ist wie in dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen (Beschl. v. 06.02.2001, a.aO.), dass der Beschwerdeführer auch in der Hauptsache beschwerdebefugt gewesen wäre.

  • OLG München, 24.08.2009 - 34 Wx 74/09

    Abschiebehaftverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Auslagenentscheidung;

    6 Nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 20a Abs. 2 FGG eine ergänzende Kostenentscheidung für sich allein angefochten werden, wenn sie erst nach formeller Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung erlassen worden ist (vgl. OLG Hamm JMBl NRW 1952, 217; Rpfleger 1966, 334; BayObLGZ 1973, 90; OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 351; auch OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 138; a.A. Jansen/Baronin von König FGG 3. Aufl. § 20a Rn. 10) und wenn der Beschwerdewert von 100 EUR überschritten wird, wovon hier im Hinblick auf die im Freiheitsentziehungsverfahren entstandene Gebühr des Rechtsanwalts (VV 6300) ausgegangen werden kann.
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