Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 26.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5077
OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften 1 Monat

    Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik "Mein eBay" - in Textform vor Vertragsschluss mitgeteilt.

  • webshoprecht.de

    Das Widerrufsrecht bei ebay beträgt einen Monat

  • aufrecht.de

    Widerrufsfrist bei ebay 1 Monat

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Widerrufsrecht bei ebay beträgt einen Monat

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Hamburg bestätigt: Widerrufsfrist bei ebay 1 Monat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsfrist bei eBay

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage!

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06
    Die Voraussetzungen dieser Normen liegen sämtlich vor, wozu der Senat für die einzelnen Tatbestandelemente der angeführten Normenkette auf sein Urteil vom 24. August 2006 in der Sache 3 U 103/06 verweisen kann.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    § 355 Abs. 2 BGB bildet eine zusammengehörige Regelung, woraus sich von selbst ergibt, dass es auch im zweiten, die Verlängerung der Widerrufsfrist betreffenden Satz um die Belehrung in Textform geht (vgl. KG, MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, MMR 2007, 320).

    Dieser Auffassung ist jedoch mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (KG, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; MMR 2007, 320; Beschl. v. 19.06.2007 - 5 W 92/07; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379; LG Kleve, MMR 2007, 332; die durch BGH, NJW-RR 2004, 841 insoweit nicht bestätigte Entscheidung des OLG München, NJW 2001, 2263, wonach für die nach § 8 Abs. 1 VerbrKrG auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilenden Vertragsinformationen ihre Lesbarkeit auf einer Internetseite bis zum Vertragsschluss ausreiche, betraf einen anderen, jetzt in § 312c Abs. 1 BGB geregelten Sachverhalt, vgl. KG, NJW 2006, 3215) und Schrifttum (jurisPK-BGB / Junker, 3. Aufl., § 126b, Rn. 13; Bamberger / Roth / Grothe, BeckOK BGB, § 355, Rn. 9; Hoffmann, MMR 2006, 676 [677]; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [1370]; Mankowski, jurisPR-ITR 10/2006, Anm. 3; Woitkewitsch / Pfitzer, MDR 2007, 61 [62; 64]; Buchmann, MMR 2007, 347 [349 f.]) entgegenzutreten.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 187/07

    Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach § 357 Abs. 3 BGB wegen

    Dies ist bei einer allein auf dem Bildschirm dargestellten Erklärung dagegen nicht der Fall, denn der Bildschirm gibt nur ein flüchtiges Bild wieder, das nach einem Wechsel der Ansicht oder einem Ausschalten des Computers nicht dauerhaft reproduzierbar ist (z. B. Urteil des Senats vom 18. März 2008 - I-20 U 197/07; KG MD 2008, 265; OLG Köln OLGR Köln 2007, 695 = MMR 2007, 713; OLG Hamburg MMR 2007, 320; OLG Hamm MMR 2007, 377; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 126b Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6318
OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,6318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verjährung oder Verwirkung von Ersatzansprüchen eines Verwalters einer Wohnanlage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer bereits im Jahr 1991 beendeten Tätigkeit als Verwalter ; Verpflichtung des Verwalters zur Ausgleichung eines wegen der Begleichung von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 670; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei Umschuldung des auf seinen Namen lautenden Verwaltungskontos? - Verwirkung bei verspäteter Geltendmachung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ex-Verwalter: Verwirkung des Aufwendungsersatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 512
  • FGPrax 2007, 170
  • ZMR 2007, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Da im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern keine Verpflichtung des Verwalters besteht, einen wegen der Begleichung von Forderungen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft entstandenen Schuldsaldo auf einem offenen Treuhandkonto aus eigenen Mitteln auszugleichen (BayObLG WE 1998, 157), kommen deshalb im Streitfall Aufwendungsersatzansprüche des Antragstellers gemäß §§ 675, 670, 257 BGB in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1227, 1228).

    Für die Verjährung der in Rede stehenden Aufwendungsersatzansprüche aus den Jahren 1986 bis 1991 galt zunächst die Regelfrist des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren (BGH NJW-RR 1993, 1227).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Indes hat nunmehr der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 23. Januar 2007 (XI ZR 44/06, bislang unveröffentlicht) entschieden, der Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist sei auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu berechnen, so dass es für den Fristbeginn darauf ankomme, wann der Gläubiger (hier: der Antragsteller) von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners (Hervorhebung durch den Senat) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 U 215/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Im Außenverhältnis zu dem kontoführenden Kreditinstitut haftet diesem für ein etwaiges Debet auf dem offenen Treuhandkonto allein sein Vertragspartner, also der Treuhänder als formeller Inhaber des Kontos (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 434; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Band I § 37 Rdnrn. 5, 21).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    In Konsequenz der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -, NJW 2005, 2061) dürfte Gegner derartiger Ansprüche auch der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft sein und nicht die von dem Antragsteller ursprünglich als Gesamtschuldner in Anspruch genommenen einzelnen Wohnungseigentümer persönlich.
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 176/01

    Geschäftsführung ohne Auftrag im Zusammenhang mit einem finanzierten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.01.2007 - 3 W 206/06
    Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Umschuldung durch Kreditaufnahme im Jahre 1998, sei es aus §§ 683 Satz 1, 670 BGB oder gemäß §§ 684 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Zweibrücken OLGR 2002, 409 ff), scheiden unter dem Ansatz "Leistung auf fremde Schuld" deshalb von vornherein aus.
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