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   OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18   

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https://dejure.org/2018,38577
OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • online-und-recht.de

    Zur Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen negative Google-Bewertung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 935, 940 ZPO

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Dringlichkeit bei Vorgehen gegen Falschbezeichnung in Online-Portal

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen behaupteter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer Rezension auf Google

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935 ; ZPO § 940

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Negative Google-Bewertungen: Unternehmen müssen sich beeilen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abwarten von zwei Monaten ist für einstweilige Verfügung zu spät

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit bei Verfügungsverfahren gegen Google-Bewertung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Negative Google-Bewertungen löschen lassen - Die Frist für den Eilantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 105
  • MDR 2019, 163
  • ZUM 2019, 190
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dies kann zwar nicht ohne Weiteres auf andere Rechtsgebiete übertragen werden, weshalb die Frage, wie lange der Antragsteller bei einer behaupteten Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zuwarten darf, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 18 W 858/18, Rn. 51).

    Es handelt sich hier nicht um einen Fall, in dem der Gegner seinen Sitz im Ausland hat und der höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen zum Gegenstand hat (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 18 W 858/18, Rn. 53).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97

    Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Zwar kann aus dem Umstand von Vergleichsverhandlungen grundsätzlich nicht darauf geschlossen werden, dass es dem Verletzten mit der Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nicht so eilig sei, wenn die Vergleichsverhandlungen in einer die Eilbedürftigkeit berücksichtigenden Weise zügig geführt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, Rn. 7).
  • OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11

    Eilrechtsschutz bei eBay-Bewertung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    a) Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Auch in Pressesachen wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (Burkhard, a.a.O., 12. Kapitel Rn. 144a unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 10. Januar 2013 - 4 W 680/12; OLG Karlsruhe, 14. Januar 2015 - 6 U 156/14; OLG Köln - 15 W 69/14; KG, 2. November 2015 - 10 W 33/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2018 - 11 O 6394/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.10.2018, Az. 11 O 6394/18, wird zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dabei ist insbesondere zu fragen, welche Folgen beim Antragsteller aus der Rechtsverletzung bis zum Erlass einer Entscheidung in der Hauptsache erwachsen, ob diese Nachteile nachträglich angemessen kompensiert werden können und wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 W 1013/18; Voß, in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl. 2015, § 940 ZPO Rn. 62).
  • KG, 02.11.2015 - 10 W 33/15

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Auch in Pressesachen wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (Burkhard, a.a.O., 12. Kapitel Rn. 144a unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 10. Januar 2013 - 4 W 680/12; OLG Karlsruhe, 14. Januar 2015 - 6 U 156/14; OLG Köln - 15 W 69/14; KG, 2. November 2015 - 10 W 33/15).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2017 - 3 U 1206/17

    Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Nürnberg ist im Wettbewerbsrecht regelmäßig ein Zuwarten von mehr als 1 Monat dringlichkeitsschädlich (OLG Nürnberg, Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 7. November 2017 - 3 U 1206/17).
  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, hängt zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden (vgl. zuletzt auch OLG Nürnberg v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, CR 2019, 332 ff.).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist nicht dargetan, dass etwa Verhandlungen der Parteien über die Verbreitung der Äußerungen stattgefunden haben, aus denen sich die begründete Hoffnung ergeben konnte, dass der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14 - juris OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris).

  • OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23

    Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der

    Zwar wird - wie der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten im Termin als solches zu Recht argumentiert hat - in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Verfügungsgrund - trotz bestehender Wiederholungsgefahr - nicht schon allein wegen der vergangenen Zuwiderhandlung bestehe und die Gegenauffassung, wonach sich regelmäßig bereits aus der Wiederholungsgefahr zugleich die Dringlichkeit ergebe, außer Acht lasse, dass es sich bei der Wiederholungsgefahr um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung handele, die vom prozessualen, eine Eilentscheidung rechtfertigenden Erfordernis des Verfügungsgrunds zu unterscheiden sei (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 , juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2015 - 16 U 120/15, juris Rn. 7).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19

    Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts

    Damit ist der zwischenzeitliche Zeitablauf grenzwertig (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, wonach bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist), führt aber noch nicht zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, zumal der Antragsteller zwischenzeitlich sowohl Einspruch gegen die Sperrungen eingelegt hat, als auch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 17.05.2019 abgemahnt hat, ohne dass jeweils eine über eine bloße Bestätigung des Einspruchseingangs hinausgehende Reaktion seitens der Antragsgegnerin erfolgt wäre.
  • OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21

    Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur

    Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23

    Mit Wahlkandidaten verwandt: Unternehmer muss Pressebericht über seine

    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).

    Hinsichtlich der Länge dieser Frist geht die Rechtsprechung teilweise von einem Monat aus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 23, juris; KG, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite

    vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21 ff.
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Zuwarten von mehr als einem Monat dringlichkeitsschädlich (OLG Nürnberg, NJW-RR 2019, 105 Rn. 17).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22

    Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund

    Dabei ist davon auszugehen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verantwortlichen die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19 ff.).

    Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO, der eine vorläufige Sicherung oder Regelung im Eilverfahren zu rechtfertigen vermag, besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne

  • OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20
  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch

  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19

    Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts

  • OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich

  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

  • LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit grundsätzlich auch bei Warten auf

  • LG Köln, 10.09.2020 - 83 O 27/20
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