Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 20.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05   

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https://dejure.org/2005,4162
OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.08.2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2005,4162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Auslegungskriterien einer Zweckbestimmung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, 3
    Nutzung eines mit "Gewerbe" bezeichneten Teileigentums einer Wohneigentumsanlage als Tagesstätte für Menschen mit psychischer Behinderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behindertentagesstätte als Verstoß gg. Teilungserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1540
  • NZM 2005, 868
  • FGPrax 2005, 258
  • ZMR 2005, 76
  • ZMR 2006, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Bei der Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 22.10.1991 - BReg. 2 Z 144/91

    Nutzungsbestimmung für ein Teileigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den genannten Räumen eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und somit unter Umständen mit einer intensiveren Nutzung des Teileigentums einhergehen kann, als dies bei Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten der Fall ist (vgl. auch zur Zulässigkeit von Unterrichts- und Schulungsräumen für Asylbewerber und Aussiedler im Rahmen der Zweckbestimmung als gewerbliche Räume BayObLG NJW 1992, 919).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05
    Vielmehr steht es den Beteiligten zu 1) bis 4) frei, insoweit ihre Rechte wahrzunehmen und einer bestehenden Beeinträchtigung gegebenenfalls auf der Grundlage von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG entgegen zu treten (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2001, 156 ff, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Vielmehr stellen solche Angaben in Aufteilungsplänen in der Regel bloße Nutzungsvorschläge dar (BayObLG ZMR 2000, S. 234; HansOLG ZMR 2003, S. 445 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

    Was speziell den Fall einer Nutzung eines als gewerbliche Räume zweckbestimmten Teileigentums als Tagesstätte mit Kontakt- und Informationsstellenfunktion für einen bestimmten Personenkreis anbelangt, kann die Auslegung der Zweckbestimmung ergeben, dass nicht die Absicht der Gewinnerzielung im Vordergrund steht, vielmehr eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und also mit einer regelmäßig höheren Intensität als bei Wohnzwecken einhergehen kann (OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

  • OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im

    Den Inhalt des Grundbuches hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, wobei - wie das Landgericht bereits ausgeführt hat - auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nebst Anlagen abzustellen ist, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 -).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12337
OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2006,12337)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.02.2006 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2006,12337)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 3 W 21/05 (https://dejure.org/2006,12337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft; keine Privilegierung bei Freizeitnutzung

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in die Natur und Landschaft durch Errichtung einer Freizeitanlage im Außenbereich; Konkretisierung eines Eingriffs in die Natur und Landschaft durch Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG; Geländemodellierung als Beeinträchtigung der Naturhaushalte; Art der durch ...

  • Judicialis

    SNG § 10 Abs. 1; ; SNG § 10 Abs. 2; ; SNG § 10 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SNG § 10 Abs. 1; SNG § 10 Abs. 2; SNG § 10 Abs. 3
    Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

  • ibr-online

    Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97

    Eingriff in Natur und Landschaft; Genehmigungspflicht; Dauergrünland; Auffüllen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Eine Einebnung von Bodenwellen kann durchaus geeignet sein, das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen vgl. in diesem Zusammenhang OVG Münster, Beschluss vom 10.2.1998 - 10 B 2439/97 - zitiert nach Juris, betreffend das Auffüllen von etwa einem halben Meter tiefen Bodenwellen, allerdings offenbar mit Blick auf die gliedernde Wirkung der betroffenen Grünlandfläche in einer durch flache Äcker geprägten Umgebung.

    Im Übrigen ist durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirtes geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes vgl. zum Beispiel OVG Münster, Beschluss vom 10.2.1998 - 10 B 2439/97 - zitiert nach Juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 1 A 11393/03

    Aufschüttung, Hanggelände, Katalog, Höhenmaße, Grundflächenmaße, Eingriff,

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Zwar mag in der Tat nicht zuletzt mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 18.2.2004 - 1 A 11393/03 - NUR 2004, 539 zu § 4 Landschaftspflegegesetz Rheinland-Pfalz einiges dafür sprechen, dass die von der Antragsgegnerin in dem angefochtenen Bescheid angeführte Regelung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 SNG, wonach als Eingriffe insbesondere gelten selbstständige Abgrabungen oder Aufschüttungen im Außenbereich ab 2 m Tiefe oder Höhe und auf einer Grundfläche von mehr als 50 m², nur dann eingreift, wenn kumulativ sowohl das Höhen- oder Tiefenmaß erreicht und das Flächenmaß überschritten ist.

    Ebenso wenig vermag der Senat im Verhältnis von § 10 Abs. 2 SNG zum Abs. 1 dieser Bestimmung ein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne zu sehen, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG aufgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmsweise als Eingriff qualifiziert werden können anderer Ansicht offenbar OVG Koblenz, Urteil vom 18.2.2004 - 11 A 11393/03 - NuR 2004, 539.

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    zum Beispiel BVerfG, Beschluss vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217 m.w.N.

    Soweit der Antragsteller eine eingehendere Auseinandersetzung mit seinem Vortrag vermisst, übersieht er, dass im Eilrechtsschutzverfahren der vorliegenden Art regelmäßig nur Raum für eine überschlägige Würdigung der Sach- und Rechtslage ist, während eine ins Einzelne gehende Auseinandersetzung mit dem Sach- und Streitstoff dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss s. auch BVerfG, Beschluss vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217.

  • OVG Saarland, 13.09.1999 - 2 Q 21/99
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Nicht zu beanstanden ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass das Verwaltungsgericht die Frage offen gelassen hat, ob die beanstandete Maßnahme des Antragstellers einen der Tatbestände des § 10 Abs. 2 SNG erfüllt, bei deren Vorliegen des Gesetz jedenfalls nach dem Wortlaut der letztgenannten Bestimmung einen Eingriff in Natur und Landschaft fingiert vgl. in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 Q 21/99 -.

    Das bedeutet, dass bei Vorliegen eines dieser Tatbestände - versteht man § 10 Abs. 2 SNG als Fiktion so wohl OLG Koblenz, Entscheidung vom 7.6.1993 - 3 Ss 113/93 - NuR 1993, 399, zitiert nach Juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 Q 21/99 - eine Prüfung nach den Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG generell entbehrlich ist oder - sieht man in § 10 Abs. 2 SNG trotz seines auf eine Fiktion hin deutenden Wortlautes doch eine widerlegbare Vermutung -, dass bei Erfüllung eines der Tatbestände der letztgenannten Bestimmung es einer Prüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG in aller Regel nicht bedarf, eine solche Prüfung aber unter besonderen Gegebenheiten doch erforderlich werden kann vgl. Lorz/Müller/Stockel, Naturschutzrecht, 2. Auflage 2003, § 18 Rdnr. 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Louis, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2000, § 8 Rdnr. 207.

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Mit der Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG soll vielmehr die Handhabung des Gesetzes durch die Verwaltung erleichtert werden, indem ihr bei Vorliegen eines der dort aufgeführten Tatbestände (im Regelfall) eine Einzelfallprüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG erspart wird vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.1990 - 4 C 44.87 - E 85, 348; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz § 18 Rdnr. 61.
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Selbst ein von einem Sachverständigen erstelltes Privatgutachten hätte nur die Bedeutung eines wenn auch qualifizierten und substantiierten Parteivortrages vgl. zum Beispiel BGH, Urteil vom 11.5.1993 - VI ZR 243/92 - NJW 1993, 2382.
  • VG Saarlouis, 27.10.2005 - 5 F 18/05

    Naturschutz-Geländeregulierung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Oktober 2005 - 5 F 18/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 07.06.1993 - 3 Ss 113/93
    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
    Das bedeutet, dass bei Vorliegen eines dieser Tatbestände - versteht man § 10 Abs. 2 SNG als Fiktion so wohl OLG Koblenz, Entscheidung vom 7.6.1993 - 3 Ss 113/93 - NuR 1993, 399, zitiert nach Juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 Q 21/99 - eine Prüfung nach den Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG generell entbehrlich ist oder - sieht man in § 10 Abs. 2 SNG trotz seines auf eine Fiktion hin deutenden Wortlautes doch eine widerlegbare Vermutung -, dass bei Erfüllung eines der Tatbestände der letztgenannten Bestimmung es einer Prüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG in aller Regel nicht bedarf, eine solche Prüfung aber unter besonderen Gegebenheiten doch erforderlich werden kann vgl. Lorz/Müller/Stockel, Naturschutzrecht, 2. Auflage 2003, § 18 Rdnr. 31 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Louis, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2000, § 8 Rdnr. 207.
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