Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4569
OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07 (https://dejure.org/2008,4569)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.01.2008 - 3 W 224/07 (https://dejure.org/2008,4569)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Januar 2008 - 3 W 224/07 (https://dejure.org/2008,4569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbewirksame Presseartikel und UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung einer Wettbewerbsabsicht bei werbewirksamen Presseartikeln in medialer (redaktioneller) Funktion; Auswirkungen des Vorliegens eines überwiegenden publizistischen Interesses für die Möglichkeit der Einordnung der Äußerung in der Presse als Wettbewerbshandlung

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; UGP RL Art. 2 d); ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit von werbewirksamen Presseartikeln in redaktioneller Funktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 2 UWG; Art. 5 GG
    Werbewirksamer Presseartikel ist grundsätzlich keine Wettbewerbshandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    An das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, vielmehr genügt es, dass mit der zu prüfenden Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter andere Beweggründe als völlig nebensächlich zurücktritt (vgl. nur BGH WRP 1983, 395 - Geldmafiosi; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

    Handeln sie dagegen im Rahmen ihrer medialen Funktion, also im redaktionellen Bereich der Meinungsbildung, Information oder Unterhaltung, kann ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs nicht vermutet werden, selbst wenn sich eine Äußerung auf den eigenen Wettbewerb auswirkt und objektiv geeignet ist, diesen zu fördern (vgl. nur BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher).

    Es bedarf konkreter Umstände, nach denen neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe, die Absicht, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    An das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, vielmehr genügt es, dass mit der zu prüfenden Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter andere Beweggründe als völlig nebensächlich zurücktritt (vgl. nur BGH WRP 1983, 395 - Geldmafiosi; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

    Ist eine Handlung - wie hier - objektiv geeignet, den Absatz oder den Bezug des eigenen Unternehmens zu fördern, besteht in der Regel die widerlegliche Vermutung einer Wettbewerbsabsicht (vgl. nur BGH GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Es bedarf konkreter Umstände, nach denen neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe, die Absicht, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten).

    So bejaht die Rechtsprechung eine Wettbewerbsabsicht etwa in Fällen, in denen redaktionellen Äußerungen ein übermäßig werbender Charakter innewohnt, der den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt (vgl. BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II).

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Es bedarf konkreter Umstände, nach denen neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe, die Absicht, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten).

    So bejaht die Rechtsprechung eine Wettbewerbsabsicht etwa in Fällen, in denen redaktionellen Äußerungen ein übermäßig werbender Charakter innewohnt, der den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt (vgl. BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II).

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht jede Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit eines Dritten geschützt, vielmehr wird zur sachgerechten Eingrenzung des Haftungstatbestandes nur Schutz vor betriebsbezogenen Eingriffen gewährt, d.h. solchen, die eine unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebs oder seiner Grundlagen darstellen und die sich nicht bloß gegen vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. nur: BGHZ 29, 65, 74; BGH NJW 1983, 812; NJW 2003, 1040; NJW 2004, 356).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht jede Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit eines Dritten geschützt, vielmehr wird zur sachgerechten Eingrenzung des Haftungstatbestandes nur Schutz vor betriebsbezogenen Eingriffen gewährt, d.h. solchen, die eine unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebs oder seiner Grundlagen darstellen und die sich nicht bloß gegen vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. nur: BGHZ 29, 65, 74; BGH NJW 1983, 812; NJW 2003, 1040; NJW 2004, 356).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht jede Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit eines Dritten geschützt, vielmehr wird zur sachgerechten Eingrenzung des Haftungstatbestandes nur Schutz vor betriebsbezogenen Eingriffen gewährt, d.h. solchen, die eine unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebs oder seiner Grundlagen darstellen und die sich nicht bloß gegen vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. nur: BGHZ 29, 65, 74; BGH NJW 1983, 812; NJW 2003, 1040; NJW 2004, 356).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht jede Beeinträchtigung der gewerblichen Tätigkeit eines Dritten geschützt, vielmehr wird zur sachgerechten Eingrenzung des Haftungstatbestandes nur Schutz vor betriebsbezogenen Eingriffen gewährt, d.h. solchen, die eine unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebs oder seiner Grundlagen darstellen und die sich nicht bloß gegen vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter richten (vgl. nur: BGHZ 29, 65, 74; BGH NJW 1983, 812; NJW 2003, 1040; NJW 2004, 356).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    An das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, vielmehr genügt es, dass mit der zu prüfenden Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter andere Beweggründe als völlig nebensächlich zurücktritt (vgl. nur BGH WRP 1983, 395 - Geldmafiosi; GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
    Angesichts der überragenden Bedeutung der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit sind an die Absicht, den Wettbewerb zu fördern, besondere Anforderungen zu stellen (BVerfG GRUR 2001, 170, 173 - Schockwerbung Benetton).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht