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   OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03   

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https://dejure.org/2003,9562
OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03 (https://dejure.org/2003,9562)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.2003 - 3 W 23/03 (https://dejure.org/2003,9562)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 3 W 23/03 (https://dejure.org/2003,9562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis gegen die Ablehnung des Einschreitens des Vormundschaftsgerichts; Tätigwerden im Wege der Aufsicht nach § 1837 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Pflichtwidrigkeiten des Betreuers ; Rechtsanspruch Dritter ; Bloße Anregung an das Gericht

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    Recht Dritter auf Aufsichtsmaßnahmen gegenüber dem Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antrag auf Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1837 Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 2; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 69 g Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 870
  • Rpfleger 2003, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Dieser enthält nämlich keine Sonderregelung für den Fall, dass Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 2 und Abs. 3 BGB abgelehnt werden (BayObLGZ 1993, 234, 235).

    c) Schließlich lässt sich eine Beschwerdeberechtigung für die Beteiligte zu 1) auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG herleiten, da diese Bestimmung im Betreuungsverfahren weder direkt noch analog anwendbar ist (BayObLGZ 1993, 234, 235; 1998, 10, 11; Damrau/Zimmermann aaO).

  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).

    c) Schließlich lässt sich eine Beschwerdeberechtigung für die Beteiligte zu 1) auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG herleiten, da diese Bestimmung im Betreuungsverfahren weder direkt noch analog anwendbar ist (BayObLGZ 1993, 234, 235; 1998, 10, 11; Damrau/Zimmermann aaO).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Ebenso wenig beeinträchtigt der Wegfall des Rentenvesrsprechens aus der Versicherung die Beteiligte zu 1) in einem gesicherten Anwartschaftsrecht, weil auch bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten dem Versicherungsnehmer (hier: der Betroffenen) nach § 165 VVG das Recht verbleibt, das Versicherungsverhältnis jederzeit ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten zu kündigen (BGHZ 45, 162, 167: Prölss/Martin/Kollhosser, VVG, 26. Aufl., § 166 Rdnr. 7; BK/Schwintowski, VVG, § 166 Rdnr. 46).
  • BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.11.1964 - BReg. 1b Z 6/63
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07

    Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten

    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht mangels Beschwerdeberechtigung ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 870 m.w.N.; BGH NJW 1999, 3718 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 07.05.2014 - 12 T 94/14

    Beschwerdeberechtigung Dritter gegen die Ablehnung einer durch sie angeregten

    Dies gilt auch für die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ( vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 870; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Auflage, § 59 Rn. 76 ).
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