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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06   

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https://dejure.org/2006,5228
OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,5228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskontrolle im dritten Rechtszug hinsichtlich der Betreuerauswahl; Zulässigkeit der Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Betreuers trotz erteilter Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1903; ; FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Betreuung bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsbetreuung gegen den Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1710
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Rechtsanwältin S...... hat insoweit rechtswirksam als gesetzliche Vertreterin (§ 1902 BGB) der zur Kontrolle des Vollmachtnehmers krankheitsbedingt unfähigen Betroffenen gehandelt (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rdnrn. 117, 118).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Das Bestehen einer Vollmacht oder das Vorhandensein anderer Hilfen (Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.) kann nach dem in § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB verankerten Grundsatz der Subsidiarität die Erforderlichkeit der Betreuung ausschließen, wenn dadurch die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (vgl. zum Ganzen etwa: Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 249 m. w. N. = FamRZ 2005, 748).

    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 249, 250).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Die Verfahrensfähigkeit der Betroffenen folgt ohne Rücksicht auf ihre Geschäftsfähigkeit aus § 66 FGG; dementsprechend konnte sie ihre anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten auch selbst wirksam mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen (BayObLG FamRZ 2002, 764).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04

    Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Entfällt jedoch die freie Willensbestimmung und damit zugleich die Geschäftsfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB), ist einerseits unter den übrigen Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB die Ablehnung einer Betreuung durch die Betroffene unbeachtlich, andererseits nach § 105 BGB aber auch nicht mehr die Möglichkeit gegeben, eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht als "andere Hilfe" i. S. v. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB neu zu erteilen (BayObLG FamRZ 2005, 63, 64).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919 m. w. N.; BayObLG BtPrax 2004, 239, 240).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
    Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln vorliegender Gutachten in Betracht, ferner bei Zweifeln an der Sachkunde des bisherigen Gutachters, wenn dessen Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921 m. w. N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligten zu 3 und 4 zur Wahrung der Interessen der Betroffenen tauglich erschienen (OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729).

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Dem entspricht es, wenn das Landgericht den Bevollmächtigten Rechtsanwalt L. wegen erheblicher Bedenken an dessen Redlichkeit für ungeeignet gehalten hat (vgl. OLG Zweibrücken, OLGReport 2006, 729, 730).
  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11; Rn. 11, 12; BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).
  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

    Auch deswegen macht die vorliegende Vorsorgevollmacht - ihre Wirksamkeit unterstellt - die Einrichtung einer Betreuung nicht entbehrlich (vgl. insofern OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 1996, 968).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.10.2006 - 3 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21369
OLG Brandenburg, 04.10.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,21369)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,21369)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,21369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Bürgschaften von Gesellschaftern nicht sittenwidrig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einholen einer Bürgschaft für ein Geschäftskredit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2006 - 3 W 28/06
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1988 - 22 U 275/87

    Verzicht auf Entscheidungsgründe; Beschlüsse; Prozeßhandlung; Unwiderruflichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2006 - 3 W 28/06
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97

    Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2006 - 3 W 28/06
    15 aa) Ohne Rechtsverstoß durfte die Eingangsinstanz ein - auch im Verhältnis zu den Beklagten als Bürgen verbindliches (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.05.1999 - IX ZR 423/97, WM 1999, 1499 = NJW-RR 1999, 1223) - Saldoanerkenntnis der H. AG nach Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 AGB-SpK per 22. Juni 2004 in Höhe von - EUR 71.916,41 bejahen.
  • OLG Köln, 07.04.2010 - 13 U 57/09

    Anforderungen an einen Rechnungsabschluss im Kontokorrentverhältnis

    Anders ist dies dagegen, wenn die Tagesauszüge durch den (maschinenschriftlichen) Zusatz "(Jahres-, Halbjahres-, Vierteljahres-) Abschluss" gekennzeichnet sind (s. BGH aaO; ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 W 28/06, BeckRS 2006/12575; KG, Urteil vom 22.03.2004 - 8 U 268/03, BeckRS 2004/30340833; Schimansky und Schwintowski/Schäfer, jeweils aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6404
OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,6404)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.04.2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,6404)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. April 2006 - 3 W 28/06 (https://dejure.org/2006,6404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweislast hinsichtlich der Inanspruchnahme von 0190-Nummern; Pflicht eines Telekommunikationsunternehmens zur Vorlage einer qualifiierten Telefonrechnung

  • Judicialis

    TDSV § 7 Abs. 3

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unrichtige Telefonrechnung? 0190er/0900er- Gespräche nicht zahlen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonrechnung: Streit um 0190er/0900er-Gespräche - Telefongesellschaft muss Telefonverbindungen beweisen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stendal, 18.08.2005 - 22 S 51/05

    Anforderungen an Telefonrechnung bei Mehrwertdiensten

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06
    Das Beschwerdegericht folgt insoweit der Auffassung des Landgerichts Stendal (Urteil vom 18. August 2005, 22 S 51/05, Abdruck in Juris), wonach ein Telekommunikationsunternehmen, das den Kunden auf Bezahlung sog. Mehrwertdienste in Anspruch nimmt, diesem eine Telefonrechnung vorlegen muss, die ihn in die Lage versetzt, den Inhalt der Rechnung qualifiziert zu bestreiten.
  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06
    Zutreffend hat insoweit bereits das OLG Celle (in NJW-RR 1997, 568 ff.) ausgeführt, dass das Telekommunikationsunternehmen berechtigt ist, die Aufzeichnungen über die vorgegebenen Fristen hinaus vorzuhalten, wenn sie erkennbar zum Zwecke des Nachweises gegenüber dem Kunden noch benötigt werden.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06
    Zum einen besteht der Telefondienstvertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten als Dauerschuldverhältnis, zum anderen entsteht dadurch, dass der Kunde (hier also der Beklagte) einen sog. Mehrwertdienst in Anspruch nimmt, ein weiteres Rechtsverhältnis mit dem Anbieter der jeweiligen Dienstleistung (BGHZ 158, 201 ff. = NJW 2004, 1590 ff.).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06
    Allerdings reicht insoweit nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 24. Juni 2004, III ZR 104/03, NJW 2004, 3183 ff.) die schlichte Nichtzahlung der Rechnung nicht aus und ist vielmehr eine Erklärung erforderlich, der wenigstens andeutungsweise entnommen werden kann, dass der Kunde Beanstandungen spezifisch im Hinblick auf die Verbindungspreise geltend macht.
  • LG Augsburg, 24.04.2007 - 3 O 678/06

    Mobilfunkbetreiber obliegt Darlegungs- und Beweislast für das Herstellen einer

    In diesem Fall ist es ihre Sache, substanziiert dazulegen und bei Bestreiten zu beweisen, dass auch der jeweilige Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Mehrwertdienste zustande gekommen ist, aus welchem die Forderung hergeleitet wird ( OLG Schleswig, Beschl. v. 19.04.2006 - 3 W 28/06, OLGR Schleswig 2006, 529-530; BGH, a. a. O.).
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