Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 07.04.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45029
OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,45029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 AMWHV, § 9 Abs 1 S 1 AMG, § 10 Abs 1 Nr 1 AMG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Definition eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Cannabisblüten sind Ausgangsstoff statt Arzneimittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Cannabisblüten, die vor dem Vertrieb noch verarbeitet werden müssen, sind keine Arzneimittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2020 - 13 A 3137/17

    Anforderungen an die Begründungen eines Antrags auf Zulassung der Berufung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Maßgebend ist insoweit, wie das Produkt gegenüber dem Verkehr aufgrund seiner stofflichen Zusammensetzung, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebs in Erscheinung tritt (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625 f.).

    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 8.10

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Traditionelle Chinesische Medizin; TCM;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass solche Arzneimittel in jedem Fall erst durch den Apotheker hergestellt werden, also zuvor noch keine Arzneimittel, sondern lediglich Ausgangsstoffe oder Zwischenprodukte vorliegen (BVerwG, PharmR 2011, 168, Rn. 15 - TCM-Granulate).

    Das ließe sich nicht erreichen, wenn stets nur der letzte Produktionsschritt vor der Abgabe an den Endverbraucher die Arzneimitteleigenschaft des Produktes begründete (BVerwG, PharmR 2011, 168, Rn. 16 - TCM-Granulate).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Damit hat er es für den Fall eines Erfolgs seines Antrags dem Gericht überlassen, zu bestimmen, auf welchen der geltend gemachten Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (BGH, GRUR 2013, 401, Rn 24 - Biomineralwasser).

    Weiter führt dies dazu, dass insoweit keine kostenträchtige Teilzurückweisung zu erfolgen hat (vgl. BGH, GRUR 2013, 401, Rn. 25f. - Biomineralwasser).

  • BVerwG, 17.08.2017 - 3 C 18.15

    Zur Arzneimitteleigenschaft von Import-Blutegeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Eine Bearbeitung oder Aufbereitung sei wesentlich, wenn sie nach der Verkehrsanschauung den Herstellungsprozess präge oder für die Anwendungsfertigkeit des Erzeugnisses von besonderer Bedeutung sei (BVerwG, PharmR 2018, 98 Rn. 27 - Import-Blutegel).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

  • LG Hamburg, 22.04.2020 - 406 HKO 64/20

    Pflichten zur deutschsprachigen Kennzeichnung von Medizinprodukten

  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 U 43/21

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe einer Opiumtinktur durch eine Apotheke; Abgrenzung

    So hatte der Senat in dem von den Parteien herangezogenen Cannabisblüten-Beschluss vom 22.12.2020 - 3 W 38/20 (PharmR 2021, 265) darauf abgestellt, dass in der Apotheke "mit dem Mahlen, Sieben, Dosieren und Abpacken noch wesentliche Bearbeitungsschritte zu erfolgen haben", was die Annahme der Herstellung von Rezepturarzneimitteln rechtfertigte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11728
OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,11728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,11728)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,11728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer Erbschaft und deren Anfechtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
    Etwas anderes mag nur im Fall der Erbschaftsannahme durch schlüssiges Verhalten, etwa durch Verfügung über Nachlassgegenstände nach Eintritt des Erbfalls, gelten, wenn dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung völlig unbekannt war und er deshalb nicht wusste, dass er durch sein Verhalten zugleich die Erbschaft angenommen hatte, weil ihm dann der Annahmewille fehlte (BayObLGZ 1983, 153).
  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
    Die Erklärung kann vor diesem Hintergrund nicht zulässig gemäß § 119 BGB mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewusst, dass er die Erbschaft ausschlagen könne (BayObLGZ 1987, 356 ff; BayObLG NJW-RR 1995, 904).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20
    Die Erklärung kann vor diesem Hintergrund nicht zulässig gemäß § 119 BGB mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewusst, dass er die Erbschaft ausschlagen könne (BayObLGZ 1987, 356 ff; BayObLG NJW-RR 1995, 904).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht