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   OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13   

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https://dejure.org/2014,284
OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2014,284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2014 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2014,284)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2014,284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2229 Abs. 4, 2353; FamFG §§ 26, 352
    Zur Testierfähigkeit eines Krebspatienten in medikamentöser Schmerzbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testierfähigkeit eines Krebspatienten

  • erbrechtsiegen.de

    Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers infolge medikamentöser Schmerztherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Testierfähigkeit eines Krebspatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krebspatient in medikamentöser Schmerzbehandlung grundsätzlich testierfähig

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Einnahme von Schmerzmitteln führt nicht zur Testierunfähigkeit - Testament ist wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krebspatient in medikamentöser Schmerzbehandlung grundsätzlich testierfähig

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit: Kein Gutachten ohne Anhaltspunkte (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 905
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13
    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13
    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers trifft deshalb grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayOLG, Beschluss vom 07.09.2004, 1 ZBR 073/04, 1 Z, FamRZ 2005, 555).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13
    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Das Gericht hat sodann das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit sowie darauf zu prüfen, ob es von dem für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht und eine am richtigen Begriff der Testierunfähigkeit orientierte überzeugende Begründung liefert (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 01.06.2012, Az. I-3 Wx 273/11 und vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 40/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 3 W 49/13; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 159/99, jeweils zitiert nach juris).
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   OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 3 W 49/13   

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https://dejure.org/2013,25091
OLG Frankfurt, 30.08.2013 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2013,25091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2013 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2013,25091)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2013 - 3 W 49/13 (https://dejure.org/2013,25091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 490 Abs 2 ZPO
    Kein selbstständiger Antrag auf Aufhebung des Beweisbeschlusses nach § 490 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beweisanordnung im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit eines Antrags auf Aufhebung der Beweisanordnung im selbständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 10 W 2/23

    Unzulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Vereinbarung einer

    Es würde dem Sinn der Unanfechtbarkeit nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO widersprechen, wenn der Antragsgegner zu 1) zwar nicht den Beweisbeschluss selbst, wohl aber die Ablehnung von dessen Aufhebung angreifen und dann mittelbar doch eine Aufhebung des Beweisbeschlusses durch das Beschwerdegericht erreichen könnte (OLG München, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 9 W 1653/17 Bau -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2013 - 3 W 49/13 -, Rn. 4, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Oktober 1995 - 1 W 22/95 -, juris; LG Mannheim, Beschluss vom 7. November 1977 - 4 T 353/77 -, Rn. 1, juris; Ahrens in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 490; RN.
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