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   OLG Rostock, 28.03.2011 - 3 W 52/11   

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OLG Rostock, 28.03.2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,20107)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.03.2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,20107)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. März 2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,20107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Beschwer einer Partei folgt regelmäßig nur aus einem zu hohen und nicht aus einem zu niedrig festgesetzten Streitwert; Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Streitwertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 19.05.2006 - 10 WF 466/05

    Maßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache;

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - 3 W 52/11
    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass auch in Prozesskostenhilfesachen im Hinblick auf § 126 ZPO der Beschwerdewert nach dem vollen Gebührenbetrag auf Grundlage einer Wahlanwaltsvergütung und nicht nur einer Vergütung aus der Staatskasse zu berechnen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19.05.2006, 10 WF 466/05, FamRZ 2006, 1690 m. w. N.; Hartmann a. a. O., § 32 RVG Rn. 17), kommt dies vorliegend aufgrund der im Vergleich getroffenen Kostenregelung nicht zum Tragen.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Rostock, 28.03.2011 - 3 W 52/11
    Diese auf die Festsetzung eines höheren Streitwertes gerichtete Beschwerde ist jedoch mangels Beschwer bereits deshalb unzulässig, weil eine Partei selbst regelmäßig nur durch einen zu hohen, nicht jedoch durch einen zu niedrig festgesetzten Streitwert beschwert wird (vgl. BGH, Beschl. v. 12.02.1986, IV a ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 68 GKG Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2011 - 9 WF 73/11

    Streitwertbeschwerde: Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorläufige Streit-

    Einwendungen gegen die Höhe des vorläufig festgesetzten Wertes können nach § 55 Abs. 1 Satz 2 FamGKG (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.) nur im Verfahren gegen die Anforderung des Vorschusses geltend gemacht werden (vgl. statt aller: OLG Rostock, Beschl.v. 28. März 2011, 3 W 52/11, m.w.N.; OLG Celle, FamRZ 2011, 134; OLG Dresden, OLGR Dresden 2008, 593, m.w.N.; OLG Frankfurt, AGS 2007, 256, m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., GKG § 63, Rz. 14, m.z.w.N., und § 68, Rz. 4, 5, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 4 WF 33/12

    Beschwerdewert für Beschwerde gegen Festsetzung des Verfahrenswertes

    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, jedenfalls bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung sei auf die Gebühren nach § 49 RVG abzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.8.2009, 1 Ta 183/09, BeckRS 2009, 72184; Schwab/Maatje NZA 2011, 769, 772 m. w. N.; OLG Rostock Beschluss vom 28.3.2011, 3 W 52/11, n. v., zitiert nach Juris, für den Fall, dass ein Anspruch aus § 126 ZPO nicht in Betracht kommt).
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   OLG Stuttgart, 22.12.2011 - 3 W 52/11   

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https://dejure.org/2011,49143
OLG Stuttgart, 22.12.2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,49143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,49143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 3 W 52/11 (https://dejure.org/2011,49143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    GKG -KV Nr. 1812; GKG § 66 Abs. 1
    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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