Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 890 ZPO
- Kanzlei Prof. Schweizer
Änderung einer verbotenen werblichen Maßnahme
- Kanzlei Prof. Schweizer
Änderung einer verbotenen werblichen Maßnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergleichende Werbung bei Zahnbürsten unter Nennung von Konkurrenzprodukten und unter Hinweis auf zwei zitierte Studien
- Judicialis
ZPO § 890
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Kernbereich des Verbots eines Werbevergleichs für eine Zahnbürste unter Nennung von Konkurrenz-Produkten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 890 ZPO
Zum Organisationsverschulden bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung / Zur Höhe des Ordnungsgeldes - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Lediglich ähnliche Werbeaussagen verstoßen nicht gegen Unterlassungstitel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ähnliche Werbeaussagen verletzen nicht Unterlassungsverbot
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.11.2007 - 327 O 745/07
- LG Hamburg, 12.12.2007 - 327 O 745/07
- OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt. - OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.