Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Erneut: Zum Kernbereich eines Verbotstitels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kernbereich des Verbotstitels bei Untersagung der Werbung für eine Zeitschrift mit zwei zitierten Spitzenstellungsberühmungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890; UWG § 5
Bestimmung des Kernbereichs eines Verbots der Werbung für eine Zeitschrift mit zitierten Spitzenstellungsberühmungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 5 UWG
Was gehört eigentlich zum Verbots-Kernbereich einer einstweiligen Verfügung? - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zum Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung bei Anmaßung von Spitzenstellung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zum kerngleichen Verstoß gegen Unterlassungstitel bei Zeitschriftenwerbung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.04.2008 - 315 O 896/06 O-Heft
- OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
- afp 2009, 261
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08
a) Die Kerntheorie bezieht sich in ihrem Ausgangspunkt auf den Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils und besagt, dass aus dem Urteil auch wegen solcher Verstöße vollstreckt werden kann, die den Kern der Verletzungsform unberührt lassen (BGH WRP 2006, 590, 592, Rz. 27 - Markenparfumverkäufe - unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung). - BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
Auszug aus OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08
Es handelt sich mithin um verschiedene Streitgegenstände, was nach der Entscheidung "statt-Preis" des BGH (WRP 2005, 1009) auch nicht mehr zweifelhaft sein dürfte.
- LG Leipzig, 25.03.2015 - 5 O 848/13
Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung
Eine Unterlassungsverfügung erfasst neben identischen Verletzungshandlungen nach der sog. Kerntheorie jedoch auch kerngleiche Abwandlungen von der konkreten Verletzungsform (OLG Hamburg, Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 3 W 65/08, Rn. 12).