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OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 W 79/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 25.06.2015 - 327 O 374/14
Unterlassungsanspruch nach den Grundsätzen des sogenannten ergänzenden …
Die Klägerin zu 2) nimmt die Beklagte nach in zweiter Instanz erfolgreichem einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 327 O 277/13 und 3 W 79/13) nunmehr im Hauptsacheverfahren auf Unterlassung nebst Annexansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in Anspruch.Denn die Ärzte würden, wenn sie die Umverpackung der Pflaster wahrnähmen, nicht notwendig darum wissen, wie es um die gesellschafts- oder lizenzrechtliche oder sonstige organisatorische Zusammenhänge zwischen den Vertreibern der hochgradig ähnlichen Präparate stünde (Hans. OLG, Urt. v. 16.01.2014 - 3 W 79/13, Urteilsumdruck, S. 32).
- OLG Hamburg, 21.09.2017 - 3 U 112/15
Ansprüche wegen nahezu identischer Nachahmung eines transdermalen Pflasters zur …
Dem vorliegenden Hauptsacheverfahren ist ein Verfügungsverfahren vorausgegangen ( 3 W 79/13). - LG Hamburg, 28.07.2015 - 312 O 307/14
Unlauterer Wettbewerb: Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs; Umfang der …
Denn die Ärzte würden, wenn sie die Umverpackung der Pflaster wahrnähmen, nicht notwendig darum wissen, wie es um die gesellschafts- oder lizenzrechtliche oder sonstige organisatorische Zusammenhänge zwischen den Vertreibern der hochgradig ähnlichen Präparate stünde (Hans. OLG, Urt. v. 16.01.2014 - 3 W 79/13, Urteilsumdruck, S. 32).