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   OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89   

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https://dejure.org/1989,3088
OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89 (https://dejure.org/1989,3088)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 (https://dejure.org/1989,3088)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. August 1989 - 3 W 85/89 (https://dejure.org/1989,3088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86

    Androhung eines Ordnungsmittels auf Grund gerichtlichen Vergleichs; Voraussetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89
    Hiervon ausgehend ist der Senat der Auffassung, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 890 Abs. 2 ZPO sich regelmäßig bereits aus dem titulierten Duldungsanspruch und der ständigen Möglichkeit einer Zuwiderhandlung des Schuldners ergibt (vgl. KG, NJW-RR 1987, 507).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein anerkannt, dass die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln eine bereits erfolgte Zuwiderhandlung des Schuldners gegen einen Unterlassungs- oder Duldungstitel nicht voraussetzt (vgl. beispielhaft BGH, NJW 1979, 217 ; Zöller/Stöber, ZPO , 15. Aufl., § 890 Rdn. 12, jew. m.N.); auch der Senat hat dies bereits ausgesprochen (vgl. etwa Beschluss vom 21. Januar 1980 - 3 W 159/79 -).
  • BGH, 27.05.1960 - V ZB 8/60
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89
    Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Beschwerderechtszug nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein dürfe, gibt es nicht (vgl. beispielhaft BGH, NJW 1960, 1574); ein Ausnahmefall (vgl. etwa die Darstellung bei Zöller/Schneider, ZPO , 15. Aufl., § 568 Rdn. 44 und die dortigen Nachweise) ist bei Vollstreckungsverfahren wie dem vorliegenden zweifelsfrei nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2003 - 3 W 104/03

    Zwangsvollstreckung: Pflicht zum Gewähren von Zutritt zu einem Anwesen als

    Die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO setzt auch eine bereits erfolgte Zuwiderhandlung des Schuldners gegen den Unterlassungs- oder Duldungstitel nicht voraus (vgl. Senat, MDR 1990, S. 258 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

    Nach § 167 VwGO i. V. m. § 890 Abs. 2 ZPO ist allein zu fordern, dass neben der Unterlassungspflicht die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung besteht (so auch: Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1982 - 8 C A.415 - a. a. O. und vom 30. März 2006 - 15 C 05.2757 - Juris; VGH Baden- Württemberg, Beschlüsse vom 3. April 1990 - 8 S 341/90 - NVwZ-RR 1990, 447 und vom 20. Mai 1992 - 10 S 379/92 - NVwZ-RR 1993, 520; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. August 1989 - 3 W 85/89 - MDR 1990, 258; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. Juni 2000 - 16 W 19/00 - OLGR Frankfurt 2001, 152; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rz. 530; a. A. OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2007 - 1 B 331/07 - NVwZ-RR 2008, 76).
  • LAG Hamm, 06.02.2012 - 10 Ta 637/11

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Androhung eines Ordnungsgeldes;

    Diese Prüfung erfolgt erst dann, wenn die Festsetzung eines angedrohten Ordnungsmittels beantragt wird (OLG Hamm 11.02.1986 - 14 W 197/85 - MDR 1988, 506; OLG Zweibrücken 07.08.1989 - 3 W 85/89 - MDR 1990, 258; OLG Celle 12.09.1989 - 13 S 91/89 - JurBüro 1989, 1752; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 12 a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.12.2020 - 4 W 851/20
    Dagegen kommt es weder darauf an, ob der Schuldner dem Unterlassungsgebot bereits zuwidergehandelt hat, noch darauf, ob der Gläubiger ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Androhung hat (vgl. nur BGH, a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juni 2000, Az.: 16 W 19/00 - juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07. August 1989, Az.: 3 W 85/89 - juris).
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