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   OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07   

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https://dejure.org/2007,10360
OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07 (https://dejure.org/2007,10360)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 W 92/07 (https://dejure.org/2007,10360)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 W 92/07 (https://dejure.org/2007,10360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher Gegenstände auf dem Weg zu einer Demonstration; Gefahrenprognose bei Vorliegen eines Regelfalles; Unverzüglichkeit der Vorführung vor dem Richter 5 1/4 Stunden nach der Festnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamsnahme nach Ablauf des Gewahrsams; Vorrausetzungen für eine polizeiliche Ingewahramnahme zur Verhinderung der Begehung einer Straftat; Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot wegen eines Zeitraums von ...

  • Judicialis

    VersG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 2; ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. a.); ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. b.); ; SOG M-V § 55 Abs. 1 Nr. 2 lit. c.); ; SOG M-V § 56 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme im Rahmen einer Vorkontrolle anläßlich einer Demonstration sowie der amtsrichterlichen Anordnung der Fortdauer des amtlichen Gewahrsams

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 16.04.2007 - 3 W 119/06

    Ingewahrsamnahme: Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Zwar hat er hinsichtlich der Begründung der Fortdauer zunächst auf den im Beschlussmuster vorgedruckten Text abgestellt, der allein nicht ausreichen würde, weil der Richter eigene Feststellungen über die fortdauernde Gefahr zu treffen und die tatsächlichen Grundlagen seiner richterlichen Überzeugung in der Begründung seiner Entscheidung nachvollziehbar auszuführen hat (Senatsbeschl. vom 16.04.2007 - 3 W 119/06 -).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Unverzüglichkeit ist so zu verstehen, dass die richterliche Entscheidung - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG NVwZ 2006, 579, 580; BVerfGE 105, 239, 249).
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Wird mit einer gerichtlichen Entscheidung tiefgreifend in ein Grundrecht eingegriffen, so gebietet der aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete effektive Rechtsschutz auch nach Beendigung der freiheitsentziehenden Maßnahme vor Erschöpfung des Rechtsmittelweges, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Grundrechtseingriff auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2002, 206).
  • VG Gera, 03.07.2002 - 1 K 1071/00

    Polizeirecht; Polizeirecht; Unterbindungsgewahrsam

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Sachliche Gründe können insoweit etwa sein die Länge des Weges vom Ort der Ingewahrsamnahme bis zur Protokollierungsstelle, das Verhalten der Betroffenen selbst oder aber Verzögerungen, die sich infolge von Massenfestnahmen aus organisatorischen Gründen ergeben (so VG Gera, Beschluss vom 03.07.2004 - 1 K 1071/00).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Das bedeutet, dass ein Schaden für Rechtsgüter in unmittelbarer Zukunft, in allernächster Zeit zu erwarten ist, wenn nicht in die Entwicklung eingegriffen wird (LVerfG M-V, LKV 2000, 345, 349 "großer Lauschangriff").
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Unverzüglichkeit ist so zu verstehen, dass die richterliche Entscheidung - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG NVwZ 2006, 579, 580; BVerfGE 105, 239, 249).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Gerade wegen dieser eskalierten Ausschreitungen hat das Bundesverfassungsgericht die auf die Durchführung des für den 07.06.2007 angemeldeten "Sternmarsches" auf Heiligendamm, als Tagungsort des G 8-Gipfels, zielenden Eilanträge zurückgewiesen (BVerfG, Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
    Die gegenwärtige Gefahr ist in § 3 Abs. 3 Nr. 3 SOG M-V als eine Sachlage, bei der das die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigende Ereignis bereits eingetreten ist (Störung) oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht, legal definiert (vgl. auch BVerfGE 115, 320, 363 zu § 31 PolG NW 1990).
  • OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07

    Freiheitsentziehung: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fortdauer einer

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