Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 17.08.2011

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   OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11   

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https://dejure.org/2012,2066
OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2012,2066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2012 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2012,2066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2012,2066)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung wegen drohender Filesharing-Abmahnung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB; §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG; Art. 12 Abs. 1 GG

  • Justiz Hamburg

    Vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 7 Abs 1 S 1 UWG, § 823 Abs 1 BGB
    Übersendung "vorbeugender Unterlassungserklärungen" an Rechtsanwaltskanzleien: Unzumutbare Belästigung nicht mandatierter Rechtsanwälte

  • webshoprecht.de

    Zur unzumutbaren Belästigung durch Verwendung von vorsorglichen Unterlassungserklärungen

  • JurPC

    Vorbeugende Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit vorbeugender Unterlassungserklärungen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Upload urheberrechtlich geschützter Werke in einer Internet-Tauschbörse

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Unterlassung "vorbeugender Unterlassungserklärungen" eines Rechtsanwalts gegenüber einer Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien

  • omsels.info PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit vorbeugender Unterlassungserklärungen gegen die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Upload urheberrechtlich geschützter Werke in einer Internet-Tauschbörse

  • rechtsportal.de

    Ansprüche auf Unterlassung "vorbeugender Unterlassungserklärungen" eines Rechtsanwalts gegenüber einer Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugende Unterlassungserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Übersendung einer vorbeugenden P2P-Unterlassungserklärung an eine Kanzlei, die nicht vom Rechteinhaber mandatiert worden ist, stellt u.a. einen Wettbewerbsverstoß dar / Filesharing

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung und Leitsatz)

    Vorbeugende Unterlassungserklärungen wettbewerbswidrig?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vorbeugende P2P-Unterlassungserklärung an nicht mandatierten Rechtsanwalt wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusendung vorbeugender Unterlassungserklärungen mit urheberrechtlichem Bezug ohne Mandat und Kenntnis der Rechtsinhaber stellt Wettbewerbsverstoß dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungefragte Zusendung vorbeugender Unterlassungserklärungen in P2P-Fällen wettbewerbswidrig

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Zu vorbeugenden Unterlassungserklärungen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zur Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lassen sich Abmahnungen durch vorbeugende Unterlassungserklärungen immer verhindern? // Vorbeugende Unterlassungserklärung kein Allheilmittel!

Besprechungen u.ä. (3)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung wegen drohender Filesharing-Abmahnung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung und Leitsatz)

    Vorbeugende Unterlassungserklärungen wettbewerbswidrig?

  • ratgeberrecht.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbeugende Unterlassungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 599
  • MMR 2012, 460
  • ZUM 2012, 488
  • afp 2012, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11
    b) Es handelt sich bei dem beanstandeten Vorgehen um eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 UWG und zugleich einen Eingriff in das Recht der Antragstellerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB (für beide Anspruchsgrundlagen gilt ein praktisch identischer Maßstab, vgl. BGH GRUR 2009, 980 Rn. 14 - E-Mail-Werbung II; Köhler/Bornkamm § 7 Rn. 14).
  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 416 HKO 106/11
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 28.9.2011, Geschäfts-Nr. 416 HKO 106/11, teilweise abgeändert.
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11
    Die Situation des anwaltlichen Adressaten einer Unterwerfung der beanstandeten Art ist durch die dem Rechtsanwalt obliegende Interessenwahrungspflicht geprägt, die den Rechtsanwalt verpflichtet, in den Grenzen des erteilten Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, dass Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden (st. Rspr., s. nur BGH NJW 1993, 2045).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2012 - 3 W 92/11
    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann sich die Warnpflicht des Rechtsanwalts selbst bei einem nur eingeschränkt erteilten Mandat sogar auch auf außerhalb des Mandatsgegenstands liegende Umstände beziehen (BGH WM 1998, 2246).
  • OLG Schleswig, 26.03.2012 - 3 W 25/12

    Voraussetzungen der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch

    Ein Antrag der Antragstellerin gegen die Fa. M.-Immobilien oHG auf Eintragung eines Widerspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung hatte zuletzt gemäß Beschluss der Einzelrichterin des LG Flensburg vom 15.07.2011 keinen Erfolg (3 O 181/11; die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat der Einzelrichter des Senats durch Beschluss vom 16.08.2011 zurückgewiesen, 3 W 92/11).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 37 O 39/14

    Versendung von Emails an Kunden ohne Bestätigung der Registrierung als

    Bei der Prüfung dieser generalklauselartigen Tatbestände des Bürgerlichen Rechts sind grundsätzlich die gleichen Wertmaßstäbe wie bei § 7 UWG anzulegen, um unterschiedliche Ergebnisse zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2009, 980 Rn 14 - E-Mail-Werbung II; OLG Hamburg MMR 2012, 460, 461; Köhler a.a.O., Rdnr. 14 und 199).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11   

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https://dejure.org/2011,43613
OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.08.2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. August 2011 - 3 W 92/11 (https://dejure.org/2011,43613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 KostO, § 17 KostO, § 1 GrEStG
    Grundstückskaufvertrag: Grunderwerbssteuer bei Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Kostenberechnung durch den Notar i.R.d. zweiten Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Zutreffend hat die Kammer hierzu ausgeführt, dass bei der Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft nach den Grundsätzen des betriebsbezogenen Geschäftes im Regelfall der "wahre Rechtsträger" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet wird (BGHZ 91, 148; OLG Koblenz, NZG 2003, 32; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 11 Rn 36).

    Anderes gilt deshalb nur dann, wenn die Vertragsparteien deutlich gemacht haben, dass es ihnen gerade darauf ankommt, den Vertrag ausschließlich mit der noch zu gründenden Gesellschaft zustande bringen zu wollen (BGHZ 91, 148; BGH GmbHR 1992, 164).

  • BGH, 13.01.1992 - II ZR 63/91

    Haftung der Vorgründungsgesellschafter einer GmbH - Falsche Würdigung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Dabei bleibt die Haftung der Vorgründungsgesellschafter auch nach der Gründung und Eintragung der Gesellschaft bestehen, sofern nicht durch besondere Vereinbarung die Haftung auf die Zeit bis zur Eintragung der GmbH begrenzt worden ist (BGH GmbHR 1992, 164).

    Anderes gilt deshalb nur dann, wenn die Vertragsparteien deutlich gemacht haben, dass es ihnen gerade darauf ankommt, den Vertrag ausschließlich mit der noch zu gründenden Gesellschaft zustande bringen zu wollen (BGHZ 91, 148; BGH GmbHR 1992, 164).

  • OLG Koblenz, 06.11.2001 - 3 U 151/01

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH i. G. für im Namen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.08.2011 - 3 W 92/11
    Zutreffend hat die Kammer hierzu ausgeführt, dass bei der Vertretung einer noch nicht existenten Vorgründungsgesellschaft nach den Grundsätzen des betriebsbezogenen Geschäftes im Regelfall der "wahre Rechtsträger" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet wird (BGHZ 91, 148; OLG Koblenz, NZG 2003, 32; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 11 Rn 36).
  • BGH, 15.04.2021 - III ZR 139/20

    Gründung einer GmbH: Vertragsschluss mit Vorgründungsgesellschaft;

    In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht (vgl. OLG Zweibrücken, DNotZ 2012, 449, 451; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 11 Rn. 37; MüKoGmbHG/Merkt, 3. Aufl., § 11 Rn. 106; Schmidt, GmbHR 1998, 613, 615; vgl. ferner OLG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 17 U 87/14, juris Rn. 45).
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