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   OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05   

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https://dejure.org/2005,6458
OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.05.2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur schriftlichen Anzeige der Beendigung einer Sicherungshypothek; Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes auf Grund des § 33 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Erforderlichkeit der Anmeldung der Beendigung ...

  • Judicialis

    FGG § 33; ; FGG § 159 Abs. 1 Satz 2; ; FGG §§ 133 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33
    Anforderungen an Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG in Registersache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 229
  • Rpfleger 2005, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Siegen, 15.11.1990 - 4 T 349/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05
    Es ist bereits streitig, ob die gesetzlich nicht vorgeschriebene Anmeldung der Beendigung der (Nachtrags-) Liquidation zur Eintragung in das Vereinsregister entsprechend § 157 Abs. 1 HGB, § 273 Abs. 1 AktG und 74 Abs. 1 GmbHG erforderlich oder lediglich zulässig ist (erforderlich: MüKo/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 75 Rdnr. 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., §§ 74-76 Rdnr. 3; Staudinger/Habermann, BGB, § 74 Rdnr. 3; Böttcher, RPfleger 1988, 175; Eichler RPfleger 2004, 199; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rdnr. 421; zulässig: Soergel/Hadding BGB 13. Aufl., § 74 Rdnr. 2; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rdnr. 1148; Stöber; Meyer-Stolte Anmerkung zu LG Siegen in RPfleger 1991, 115).
  • BayObLG, 13.10.1978 - BReg. 1 Z 111/78

    Ermittlungspflicht; Aufklärungsmittel; Androhung; Auferlegung; Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05
    Eine solche Befugnis kann aber nicht schon allein aus § 33 FGG hergeleitet werden; denn diese Bestimmung ermöglicht die Anordnung von Erzwingungsmaßnahmen (Beugemitteln) nur unter der Voraussetzung, dass schon die Befugnis, eine Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verlangen (d.h. eine vollziehbare Verpflichtung hierzu begründen) zu können, sich aus dem Gesetz ergibt (Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33 Rdnr. 1 m.w.N.; BayObLG RPfleger 1979, 25 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.12.2008 - 21 WF 710/08
    Nach anderer Meinung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1995 - 3 W 94/05 -, FamRZ 1995, 1506 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.1997 - 2 U 6/97 -, FamRZ 1998, 485 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 52; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, Rdn. 196 Beitritt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 114 Rdn. 26 Streithelfer und Rdn. 129; Zöller-Philippi, ZPO, § 114 Rdn. 56; Musielak-Fischer, ZPO, § 114 Rdn. 28; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 114 Rdn. 106) muss der beitretende Elternteil darlegen, dass er selbständige eigene Beiträge zur Durchsetzung der Rechte des Kindes leisten will.
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