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   OLG Oldenburg, 17.11.2009 - 3 WF 209/09   

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https://dejure.org/2009,20668
OLG Oldenburg, 17.11.2009 - 3 WF 209/09 (https://dejure.org/2009,20668)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.11.2009 - 3 WF 209/09 (https://dejure.org/2009,20668)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. November 2009 - 3 WF 209/09 (https://dejure.org/2009,20668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 1579 Nr. 7, 1361 Abs. 1 BGB
    Zum Ausschluss des Trennungsunterhalts wegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens; Anmeldung auf einer Internetseite für Sexkontakte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1361 Abs. 1 BGB; § 1361 Abs. 3 BGB; § 1579 Nr. 7 BGB
    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Seite für Sexkontakte im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Seite für Sexkontakte im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Seite für Sexkontakte im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Poppen.de

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Horizont erweitert, Unterhalt verspielt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer sich bei Erotik-Community im Internet anmeldet, kriegt keinen Unterhalt!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterhalt nach Anmeldung bei Erotik-Community

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 904
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93

    Ausschluß von Trennungsunterhalt bei Betreiben von Telefonsex durch Ehefrau

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.11.2009 - 3 WF 209/09
    Damit sind die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 7 BGB , jedenfalls aber die der Auffangvorschrift des § 1579 Nr. 8 BGB erfüllt, vergleichbar etwa einem Betreiben von Telefonsex ohne Wissen und Wollen des Ehemannes (OLG Karlsruhe NJW 1995, 2796 [OLG Karlsruhe 14.06.1995 - 2 UF 36/93] ).
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