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   KG, 14.05.2019 - 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19   

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https://dejure.org/2019,17420
KG, 14.05.2019 - 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19 (https://dejure.org/2019,17420)
KG, Entscheidung vom 14.05.2019 - 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19 (https://dejure.org/2019,17420)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19 (https://dejure.org/2019,17420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon: Begriff der Benutzung: Prüfung der Funktionsfähigkeit des Geräts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Funktionsprüfung des Handys nach Herunterfallen = "Benutzen"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Begriff des Benutzens eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    Eine Benutzung des Gerätes setzt indessen nicht voraus, dass etwa eine Verbindung zum Mobilfunknetz zustande kommt, vielmehr ist eine solche bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle a.a.O.) oder bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris) gegeben.
  • KG, 07.11.2019 - 3 Ws (B) 360/19

    Pflichten eines Fahrzeugführers: Umfang der Benutzung eines elektronischen Geräts

    Eine Benutzung des Gerätes setzt indessen nicht voraus, dass etwa eine Verbindung zum Mobilfunknetz zustande kommt, vielmehr ist eine solche bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, a.a.O.) oder bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris) gegeben.
  • KG, 09.11.2020 - 3 Ws (B) 262/20

    Digitalkamera ist elektronisches Gerät i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO

    Eine Benutzung des Gerätes ist bereits bei Ablesen der Uhrzeit oder des Ladezustandes (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019, 3 Ss (OWi) 8/19, BeckRS 2019, 1556), bei Betätigung einer Taste zur bloßen Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Gerätes (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 Ws (B) 160/19 -, juris), beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer (vgl. OLG Hamburg NZV 2016, 485) oder bei einer Handhabung mit Bezug zu einer der Funktionstasten (vgl. OLG Hamburg NZV 2016 a.a.O.) gegeben.
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