Rechtsprechung
   KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18 - 122 Ss 104/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41577
KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18 - 122 Ss 104/18 (https://dejure.org/2018,41577)
KG, Entscheidung vom 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18 - 122 Ss 104/18 (https://dejure.org/2018,41577)
KG, Entscheidung vom 16. September 2018 - 3 Ws (B) 233/18 - 122 Ss 104/18 (https://dejure.org/2018,41577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 80 Abs 4 S 2 OWiG, § 140 StPO, § 346 Abs 2 StPO
    Entscheidung über Beiordnungsantrag vor Sachentscheidung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verwerfung des Zulassungsantrags vor Entscheidung über Antrag auf Beiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befugnis des Rechtsbeschwerdegerichts zur Verwerfung einer Rechtsbeschwerde vor Entscheidung über einen Beiordnungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Verwerfung der Rechtsbeschwerde vor

    Auszug aus KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18
    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach §§ 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG, 346 Abs. 2 StPO aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung, nämlich die formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung, noch nicht nachgeholt ist (vgl. OLG Bamberg, StV 2018, 144 [Volltext bei juris] mwN; BayObLG NStZ-RR 2002, 287; NStZ 1995, 300).
  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
    Auszug aus KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18
    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach §§ 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG, 346 Abs. 2 StPO aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung, nämlich die formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung, noch nicht nachgeholt ist (vgl. OLG Bamberg, StV 2018, 144 [Volltext bei juris] mwN; BayObLG NStZ-RR 2002, 287; NStZ 1995, 300).
  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung

    Auszug aus KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18
    Es ist anerkannt, dass ein Betroffener darauf vertrauen darf, dass der Beiordnungsantrag so rechtzeitig beschieden wird, dass er noch innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären kann (KG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 Ss 5/18 - [Revision]; OLG Bamberg StV 2018, 144 [Volltext bei juris]; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 51; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 - [bei juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 61. Aufl., § 140 Rn. 29).
  • OLG Braunschweig, 20.11.2013 - 1 Ws 366/13

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei einem Antrag auf Beiordnung

    Auszug aus KG, 16.09.2018 - 3 Ws (B) 233/18
    Es ist anerkannt, dass ein Betroffener darauf vertrauen darf, dass der Beiordnungsantrag so rechtzeitig beschieden wird, dass er noch innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären kann (KG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 Ss 5/18 - [Revision]; OLG Bamberg StV 2018, 144 [Volltext bei juris]; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 51; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 - [bei juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 61. Aufl., § 140 Rn. 29).
  • KG, 25.03.2022 - 3 Ws (B) 71/22

    Geltung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach §§ 32d Satz 2 StPO, 111c

    Die weitere Behandlung der Sache obliegt nunmehr dem Amtsgericht Tiergarten, das nach Ablauf der einmonatigen Rechtsbeschwerdebegründungsfrist (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 345 Abs. 1 StPO) gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 346, 347 StPO zu verfahren haben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2018 - 3 Ws (B) 233/18 - OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Juni 2018, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht