Rechtsprechung
   KG, 11.06.2010 - 3 Ws (B) 270/10 - 2 Ss 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4352
KG, 11.06.2010 - 3 Ws (B) 270/10 - 2 Ss 157/10 (https://dejure.org/2010,4352)
KG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 3 Ws (B) 270/10 - 2 Ss 157/10 (https://dejure.org/2010,4352)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 3 Ws (B) 270/10 - 2 Ss 157/10 (https://dejure.org/2010,4352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Nemo-tenetur-Grundsatz, Auswirkungen, Rechtsfolge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 2 Nr 7 StVO, § 49 Abs 3 Nr 4 StVO, § 24 StVG, § 46 Abs 1 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 1 OWiG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Berücksichtigung des Gebrauchmachens des Angeklagten vom Schweigerecht zu dessen Lasten

  • verkehrslexikon.de

    Bewertung des Schweigens des Betroffenen in der Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Berücksichtigung des prozessualen Verhaltens eines Betroffenen zu seinen Lasten bei richterlicher Bewertung der Berufung des Betroffenen auf sein Schweigerecht als etwas Ungehöriges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Schweigens des Betroffenen zu seinen Lasten im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Manchmal ist man fassungslos, oder: KG muss Tatrichter an die Auswirkungen des "nemo-tenetur-Grundsatzes” erinnern

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgong für Bußgeldrichter beim AG Tiergarten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verdoppelung der Geldbuße nach Berufen auf Schweigerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2900
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19

    Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG

    Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Urteil rechtfehlerhaft ist, der Rechtsfehler eine grundsätzliche Frage betrifft und der Fortbestand des Urteils zu einem schwer erträglichen Unterschied in der Rechtsprechung führt, weil zu besorgen ist, dass der Tatrichter ohne die höchstrichterliche Entscheidung seine rechtsfehlerhafte Praxis in gleich gelagerten Fällen fortsetzt und es nicht bei einem Einzelfall bleibt (vgl. Senat NJW 2010, 2900; Seitz/Bauer in Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 5).
  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

    Das Amtsgericht hat den nach ständiger Rechtsprechung des Senats vorzunehmenden Toleranzabzug von 5 % (vgl. Beschluss vom 11. Juni 2010, NJW 2010, 2900) deutlich überschritten und ist aufgrund sachverständiger Beratung nachvollziehbar zu dem Schluss gelangt, ein möglicher Reifenfehldruck sei damit abgedeckt.
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