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   KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17 - 162 Ss 149/17   

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https://dejure.org/2017,62068
KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17 - 162 Ss 149/17 (https://dejure.org/2017,62068)
KG, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17 - 162 Ss 149/17 (https://dejure.org/2017,62068)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - 162 Ss 149/17 (https://dejure.org/2017,62068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 OWiG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung mit "ProViDa 2000 Modular" und Toleranzabzug

  • verkehrslexikon.de

    Zum Toleranzabzug bei ProVida 2000 Modular

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren; Zurechnung von Verschulden des Verteidigers; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem ...

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschwindigkeitsmessung mit "ProViDa 2000 Modular"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00

    Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit

    Auszug aus KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17
    14 Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProVida 2000 Modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG Hamm NZV 2001, 90; Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 3 Ws (B) 426/16 - und VRS 128, 200).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift - ohne Rückgriff auf die Akte - erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; OLG Saarbrücken Verkehrsrecht aktuell 2016, 103; Gericke in KK, a.a.O., § 344 Rn. 38-39 m.w.N.; Seitz in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rn. 27d).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Auszug aus KG, 12.12.2017 - 3 Ws (B) 302/17
    14 Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProVida 2000 Modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG Hamm NZV 2001, 90; Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 3 Ws (B) 426/16 - und VRS 128, 200).
  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Da keine Säumnis des Betroffenen vorliegt, ist der Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Mai 2018 gegenstandslos (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 346 Rn. 29).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 - juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 3 Ws (B) 258/18 - und 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rdn. 27d).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Die eigentliche Geschwindigkeitsermittlung wurde hier jedoch nicht mit der als standardisiertes Messverfahren anerkannten ProVidA 2000 modular - Anlage (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] - OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss-OWi 1003/12 -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156), sondern nachträglich mit Hilfe des softwarebasierten Auswertungsverfahrens ViDistA2006 durchgeführt.
  • KG, 19.11.2018 - 3 Ws (B) 258/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen für die

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rn. 27d).
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProViDA 2000 modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156).
  • KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

    Denn bei dem hier zum Einsatz gelangten Messverfahren ist - anders als beim Nachfahren und Geschwindigkeitsübermittlung mittels Tachometer - eine Mindestmesstreckenlänge nicht gefordert (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 -).
  • KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Verfahren ProViDa 2000

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akte erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen, ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt, zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 3 Ws (B) 258/18 - und 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 79 Rdn. 27d).
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