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   KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - 162 Ss 160/21   

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https://dejure.org/2021,52146
KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - 162 Ss 160/21 (https://dejure.org/2021,52146)
KG, Entscheidung vom 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - 162 Ss 160/21 (https://dejure.org/2021,52146)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 3 Ws (B) 337/21 - 162 Ss 160/21 (https://dejure.org/2021,52146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72
    Keine Entscheidung nach § 72 OWiG , wenn der Betroffene dem im Einspruch widersprochen hat und hiernach schweigt

  • rechtsportal.de

    OWiG § 72
    Keine Entscheidung nach § 72 OWiG , wenn der Betroffene dem im Einspruch widersprochen hat und hiernach schweigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.08.2013 - 1 RBs 233/13

    Keine Entscheidung durch Beschluss im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach einem

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21
    Hierzu hätte es einer eindeutigen Rücknahmeerklärung des Verteidigers bedurft (vgl. OLG Köln SVR 2014, 149 [Volltext bei juris]).
  • BayObLG, 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20

    Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren bei fehlendem Eiverständnis

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21
    Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).
  • KG, 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23

    Voraussetzungen des Widerspruchs (§ 72 Abs. 1 OWiG)

    In diesem Fall richtet sich die Erklärung sachlich an das Amtsgericht, weil nur dieses die Wahl hat, durch Beschluss oder nach Hauptverhandlung durch Urteil zu entscheiden (vgl. Senat NZV 2022, 203).

    Vielmehr bedarf es in diesem Fall einer eindeutigen Rücknahme des zuvor erklärten Widerspruchs (vgl.Senat NZV 2022, 203; OLG Köln SVR 2014, 149 [Volltext bei juris]).

    Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. Senat NZV 2022, 203; BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21

    Nachweis des rechtzeitigen Widerspruchs gegen Beschlussverfahren bei

    Dabei reicht es aus, dass mitgeteilt wird, dass der Widerspruch nicht gegenüber dem Amtsgericht, sondern schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde (vgl. nur: BayObLG, Beschl. v. 10.11.2020 - - 201 ObOWi 1369/20 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - juris, jew. m.w.N.).
  • KG, 09.12.2021 - 3 Ws 337/21

    Widerspruch gegen Beschlussverfahren: Widerspruch bei Behörde reicht

    3 Ws (B) 337/21 - 162 Ss 160/21.
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