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   KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17 - 162 Ss 176/17   

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https://dejure.org/2017,58063
KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17 - 162 Ss 176/17 (https://dejure.org/2017,58063)
KG, Entscheidung vom 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17 - 162 Ss 176/17 (https://dejure.org/2017,58063)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - 162 Ss 176/17 (https://dejure.org/2017,58063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 37 Abs 2 StVO, § 4 Abs 1 Nr 3 BKatV
    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß im innerstädtischen Kreuzungsbereich

  • IWW

    § 24 StVG, § 25 Abs. 2a StVG, § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV, § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO, § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO
    StVG, StVO, BKatV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231, 235).

    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - BayObLG NZV 1994, 487; OLG Naumburg NZV 1995, 161).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 RBs 183/13

    Zu den Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Von diesen in Betracht kommt hier allenfalls, dass die Ordnungswidrigkeit in einer "besonders schwierigen, insbesondere überraschend eingetretenen Verkehrslage" (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2015, 213) begangen wurde.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231, 235).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    b) Jedenfalls zeigen die den Schuldspruch des insoweit rechtskräftigen Bußgeldbescheids widerspruchsfrei ergänzenden Urteilsfeststellungen, an denen das Amtsgericht trotz der Beschränkung des Einspruchs nicht gehindert war (vgl. Senat NZV 2017, 340), keine Verkehrssituation auf, welche die Unaufmerksamkeit des Betroffenen und seine Sorgfaltswidrigkeit in einem signifikant milderen Licht erscheinen lassen könnten.
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Zwar dürfte das Gegenteil schon deshalb ausscheiden, weil bei erheblichen Vorbelastungen selbst ein Berufskraftfahrer, der mit ernstlichen beruflichen Nachteilen zu rechnen hat, ein Fahrverbot hinnehmen muss (vgl. OLG Hamm VRS 90, 213; 93, 377).
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Zwar dürfte das Gegenteil schon deshalb ausscheiden, weil bei erheblichen Vorbelastungen selbst ein Berufskraftfahrer, der mit ernstlichen beruflichen Nachteilen zu rechnen hat, ein Fahrverbot hinnehmen muss (vgl. OLG Hamm VRS 90, 213; 93, 377).
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Auszug aus KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17
    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Indes ist keine Verkehrssituation ersichtlich, welche die Unaufmerksamkeit des Betroffenen und seine Sorgfaltswidrigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens in einem signifikant milderen Licht erscheinen lassen könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren - wie hier - einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 a.a.O.).

  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    (b) Darüber hinaus zeigen die Urteilsfeststellungen auch keine Verkehrssituation auf, welche die Unaufmerksamkeit des Betroffenen und seine Sorgfaltswidrigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens in einem signifikant milderen Licht erscheinen lassen könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -, juris).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

    Gleichwohl obliegt es ihm, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellte (vgl. BVerfG NStZ 1996, 391; BGHSt 23, 257; Senat NZV 2017, 340; DAR 2020, 394; VRS a.a.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws 356/17

    Verhängung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 - BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 1 ObOWi 244/02 - = VRS 103, 390, juris).
  • KG, 29.08.2019 - 3 Ws (B) 251/19

    Voraussetzungen des Absehens vom Fahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß

    Er kann hiervon nur in ganz besonderen Ausnahmefällen absehen, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem Regelfall abweicht, an den der Gesetzgeber gedacht hat, dass er als Ausnahme zu werten ist, sodass auf ihn die Regelbeispieltechnik des Bußgeldkataloges nicht mehr zutrifft, oder wenn die Maßnahme für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -).
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