Rechtsprechung
KG, 24.01.2022 - 3 Ws (B) 354/21 - 122 Ss 155/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, verkehrsbedingter Halt, Überfahren der Haltlinie
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 Anl 1 Nr 132.1 BKatV, § 4 Abs 1 Nr 3 BKatV, § 25 Abs 2 S 1 StVG, § 11 Abs 1 StVO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 7 StVO
Rotlichtverstoß wegen verkehrsbedingten Halts nach Überfahren der Haltlinie - IWW
StVO §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 49 Abs. 3 Nr. 2, StVG § 25 Abs. 2 Satz 1, BKatV §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 3 Anlage 1 lfd. Nr. 132.1
StVO, StVG, BKatV - bussgeldsiegen.de
Rotlichtverstoß - verkehrsbedingtes Anhalten und Überfahren der Haltlinie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473 Abs. 1
Rotlichtverstoß bei Stau im Kreuzungsbereich; Rotlicht als Haltgebot vor Kreuzung; Einfahren in Kreuzungsbereich nach Umschlagen der Ampel auf Rot; Anforderungen an grobe Pflichtverletzung bei Rotlichtverstoß
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rotlichtverstoß: Weiterfahrt nach Kreuzungshalt - Überfahren der Haltelinie
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß wegen verkehrsbedingten Halts nach Überfahren der Haltlinie
- haufe.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß obwohl Haltelinie noch bei Grün überfahren wurde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rotlichtverstoß wegen Weiterfahrt nach verkehrsbedingten Haltens nach Überfahren der Haltelinie - Fahren über Haltelinie und Einfahren in Kreuzungsbereich müssen nahtlos ineinander übergehen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99
Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung
Auszug aus KG, 24.01.2022 - 3 Ws (B) 354/21
Denn für ihn gilt ab dem Zeitpunkt des Umschaltens der Lichtzeichenanlage auf Rot das Haltgebot vor der Kreuzung, auch wenn er zuvor bei Grün die vorgelagerte Haltlinie überfahren hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 4 StR 61/99).(Rn.14).Nr. 132.1, der sorgfältigen Prüfung, ob der Kraftfahrzeugführer mit dem Einfahren in den Kreuzungsbereich bei Rotlicht seine Pflichten "grob" i.S.d. § 25 Abs. 2 Satz 1 StVG verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 4 StR 61/99).(Rn.17).
Geht das Fahren über die Haltelinie und das Einfahren in den Kreuzungsbereich nicht nahtlos ineinander über, so darf der Kraftfahrzeugführer, wenn er vor dem durch die Flucht- oder Fahrlinien gebildeten Kreuzungsraum aufgehalten wurde, nach Rotlichtbeginn nicht weiterfahren (BGHSt 45, 134).