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   KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14   

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https://dejure.org/2014,32148
KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 (https://dejure.org/2014,32148)
KG, Entscheidung vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 (https://dejure.org/2014,32148)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 (https://dejure.org/2014,32148)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängen eines Regelfahrverbotes i.R.e. unkritischen Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen; Berufen auf berufliche Konsequenzen bei leichtfertigem Riskieren des Verhängens eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h durch einen angestellten Taxifahrer; Beschwerde der Amtsanwaltschaft wegen Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots trotz Vorliegens eines im ...

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Voraussetzungen für das Absehen von Regelfahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 2a
    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h durch einen angestellten Taxifahrer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit - Absehen vom Regelfahrverbot?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit rechtfertigt grundsätzlich einmonatiges Fahrverbot eines angestellten Taxifahrers - Absehen von Regelfahrverbot nur in besonderen Ausnahmefällen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14
    Nr. 11.3.6 des Anhangs zu Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125 [134]; 38, 231 [235]; Senat, Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - 3 Ws (B) 311/14 - und 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - VRS 117, 197 [200]).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14
    Nr. 11.3.6 des Anhangs zu Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125 [134]; 38, 231 [235]; Senat, Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - 3 Ws (B) 311/14 - und 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - VRS 117, 197 [200]).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14
    Nr. 11.3.6 des Anhangs zu Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125 [134]; 38, 231 [235]; Senat, Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - 3 Ws (B) 311/14 - und 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - VRS 117, 197 [200]).
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Indem das Amtsgericht diese Angaben offenbar ungeprüft seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat es die gebotene kritische Überprüfung von Angaben des Arbeitgebers insbesondere mit Blick auf die naheliegende Gefahr, dass lediglich eine sowohl im Interesse des Betroffenen als auch im Interesse des Arbeitgebers stehende Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist (zu vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 - KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -), versäumt.

    Zudem wäre in diesem Zusammenhang auch zu erörtern gewesen, ob - soweit nicht bereits aufgrund der aufgezeigten Möglichkeiten oder einer Kombination aus diesen sich das Fahrverbot für den Betroffenen als zumutbar darstellt - es für den Arbeitgeber und den Betroffenen zumutbar ist, den Betroffenen für den nach Gewährung von Urlaub verbleibenden Zeitraum ohne Zahlung von Lohn von seiner Beschäftigung frei zu stellen (zu vgl. KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 -).

  • BayObLG, 01.10.2019 - 202 ObOWi 1797/19

    Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers:

    Eine eigene Sachentscheidung (§ 79 Abs. 6 1. Alt. OWiG) ist dem Senat allerdings verwehrt, weil nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht in einer - weiteren - neuen Hauptverhandlung Feststellungen zu der Frage treffen kann und wird, ob ein (nur) einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen tatsächlich eine unverhältnismäßige Härte darstellt, wozu freilich gegebenenfalls weitere Feststellungen zu treffen und Beweise zu erheben sein werden (vgl. hierzu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = Blutalkohol 51 [2014], 353; KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 162 Ss 97/14 = VRS 127 [2014], 74 und OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 = Blutalkohol 55, [2018] 369 = NStZ-RR 2018, 325 und 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VerkMitt 2014 Nr. 36 = ZfSch 2014, 471).
  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

    Der Tatrichter ist in diesen Fällen - nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung - gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (Senat, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 3 Ws (B) 355/14 -, Rn. 3, juris).
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