Rechtsprechung
   KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33936
KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14 (https://dejure.org/2014,33936)
KG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14 (https://dejure.org/2014,33936)
KG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 - 122 Ss 113/14 (https://dejure.org/2014,33936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,33936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung: Pflicht des Tatrichters zur Erkundigung nach Eingang einer Entschuldigung vor Verwerfung des Einspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Übersendung eines ärztlichen Attests und eines Antrags auf Terminsverlegung per Fax an die Nummer der Poststelle des AG und nicht an die auf der Ladung mitgeteilten Nummer der Geschäftsstelle; Verwerfung eines Einspruchs durch das Gericht wegen Ausbleiben ...

  • Wolters Kluwer
  • bussgeldsiegen.de

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung - Erkundigungspflicht des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitige Übersendung eines ärztlichen Attests und eines Antrags auf Terminsverlegung per Fax an die Nummer der Poststelle des AG und nicht an die auf der Ladung mitgeteilten Nummer der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 382
  • NZV 2015, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    Da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert sei, muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt (vgl. BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat daher grundsätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter dieser Aufklärungspflicht nachgekommen ist (vgl. BayObLG VRS 83, 56).

    Dies wäre nicht nur unter den Verhältnissen eines Großstadtgerichts eine Überspannung der Aufklärungspflicht (vgl. BayObLG VRS 83, 56).

  • OLG Köln, 19.04.1996 - Ss 33/96
    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 35; a.A. OLG Köln VRS 93, 357 [fehlende Kenntnis kann nur über ein Wiedereinsetzungsgesuch beanstandet werden]).

    8 Die Fürsorge- und Aufklärungspflicht des Gerichts gebietet es entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht, bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post zu ermitteln, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93, 357; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 31).

    Ob die Einreichung eines Verlegungsantrags bei einer unter den gegebenen Umständen undienlichen Gerichtsstelle Anlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte geben können, muss der Senat nicht entscheiden (vgl. BayObLG aaO; OLG Köln VRS 93, 357).

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    Daher muss der Tatrichter von Amts wegen prüfen, ob Umstände ersichtlich sind, die das Ausbleiben des Betroffenen genügend entschuldigen (vgl. BGHSt 17, 391 [§ 329 StPO]).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    8 Die Fürsorge- und Aufklärungspflicht des Gerichts gebietet es entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht, bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post zu ermitteln, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93, 357; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl., § 74 Rn. 31).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 35; a.A. OLG Köln VRS 93, 357 [fehlende Kenntnis kann nur über ein Wiedereinsetzungsgesuch beanstandet werden]).
  • KG, 04.09.2000 - 3 Ws (B) 373/00
    Auszug aus KG, 20.08.2014 - 3 Ws (B) 388/14
    War auf der Geschäftsstelle bereits ein Entschuldigungsschreiben oder eine entsprechende fernmündliche Nachricht über eine Verhinderung des Betroffenen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Verwerfung des Einspruchs bei Gericht eingegangen, ist die fehlende Kenntnis des Richters belanglos (vgl. Senat NZV 2009, 518; 2003, 586 und Beschluss vom 4. September 2000 - 3 Ws (B) 373/00 - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382; OLG Stuttgart aaO; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Aufl., § 74 Rn. 35; a.A. OLG Köln VRS 93, 357 [fehlende Kenntnis kann nur über ein Wiedereinsetzungsgesuch beanstandet werden]).
  • KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21

    Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"

    Tatsächlich war unter den Bedingungen eines üblicherweise dynamisch und komplex verlaufenden Sitzungstags (vgl. Senat NZV 2015, 253) nicht damit zu rechnen, dass die Abteilungsrichterin den Schriftsatz in der unter normalen Voraussetzungen gebotenen und üblichen Gründlichkeit und Sorgfalt liest.
  • KG, 09.07.2019 - 3 Ws (B) 201/19

    Genügende Entschuldigung im Sinne des § 74 OWiG

    Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris).
  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Der Bußgeldrichter wäre insoweit aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht gehalten gewesen, sich vor Erlass des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle zu vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliege, denn erfahrungsgemäß erreicht eine solche die Geschäftsstelle auch noch kurz vor einem Termin (vgl. Senat NStZ-RR 2014, 382; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Februar 2013 - Ss 911/12 (Z) - [juris]; OLG Köln VRS 102, 382; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 74 Rn. 35, jeweils mwN).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 und vom 18. Januar 2018, jeweils a.a.O.; vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris).
  • KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22

    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt

    Ebenso wenig ist entscheidend, dass eine Erkundigung, die über die Nachforschung auf der Geschäftsstelle hinausgeht, insbesondere die Ermittlung eines Eingangs bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post, durch den Tatrichter nicht geboten ist (vgl. Senat ZfSch 2020, 470 und NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355).
  • KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 50/20

    Anwendbarkeit von § 349 Abs. 3 StPO im Verfahren auf Zulassung der

    Die ihn treffende Nachforschungspflicht vor Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es nicht, dass er bei allen möglichen und zugelassenen Einlaufstellen für digitale und physikalische Post ermittelt, ob Hinweise für eine Entschuldigung vorliegen (vgl. Senat NZV 2015, 253; OLG Bamberg NZV 2009, 355; OLG Köln VRS 93.357; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 74 Rdn. 31; Senge a.a.O.).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ws (B) 199/21

    Unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung Verwerfung des Einspruchs

    Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, hat sich das Gericht um Aufklärung zu bemühen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 Ws (B) 388/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht