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   KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15 - 162 Ss 6/15   

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KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15 - 162 Ss 6/15 (https://dejure.org/2015,20720)
KG, Entscheidung vom 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15 - 162 Ss 6/15 (https://dejure.org/2015,20720)
KG, Entscheidung vom 02. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 - 162 Ss 6/15 (https://dejure.org/2015,20720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    In der Verweisung auf ein Speichermedium liegt aber keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11 -, Rn. 14, juris; OLG, Brandenburg NStZ-RR 2010, 89, 90; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 3 Ws (B) 75/13 -).
  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Wegen der im Bußgeldverfahren herabgesetzten Anforderungen an die Urteilsgründe ist aber nicht notwendigerweise das konkrete Einkommen und Vermögen des Betroffenen festzustellen; ausreichend sind Feststellungen, aus denen sich auf seinen sozialen Status schließen lässt, wie z. B. der Beruf des Betroffenen oder der Wert des bei der Verkehrstat verwendeten Fahrzeugs (OLG Schleswig, NZV 2011, 410; OLG Hamburg, NJW 2004, 1813, 1814; vgl. auch OLG Hamm VRS 92, 42 [43] bei einem Verkäufer/Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Nr. 11.3.6 des Anhangs zu Nr. 11 des Bußgeldkatalogs vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125 [134]; 38, 231 [235]; Senat, Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - 3 Ws (B) 311/14 - und 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 -).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Nr. 11.3.6 des Anhangs zu Nr. 11 des Bußgeldkatalogs vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125 [134]; 38, 231 [235]; Senat, Beschlüsse vom 18. Juni 2014 - 3 Ws (B) 311/14 - und 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 -).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99

    Anforderungen an Feststellung im Urteil bei Geschwindigkeitmessung mit

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 1 Ss 279/99 -, Rn. 7, juris).
  • KG, 11.06.2010 - 3 Ws (B) 270/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Berücksichtigung des Gebrauchmachens des

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Das Amtsgericht hat den nach ständiger Rechtsprechung des Senats vorzunehmenden Toleranzabzug von 5 % (vgl. Beschluss vom 11. Juni 2010, NJW 2010, 2900) deutlich überschritten und ist aufgrund sachverständiger Beratung nachvollziehbar zu dem Schluss gelangt, ein möglicher Reifenfehldruck sei damit abgedeckt.
  • OLG Schleswig, 21.12.2010 - 2 Ss OWi 191/10

    Anforderungen an das Bußgeldurteil bei Verhängung einer über 250 EUR liegenden

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Wegen der im Bußgeldverfahren herabgesetzten Anforderungen an die Urteilsgründe ist aber nicht notwendigerweise das konkrete Einkommen und Vermögen des Betroffenen festzustellen; ausreichend sind Feststellungen, aus denen sich auf seinen sozialen Status schließen lässt, wie z. B. der Beruf des Betroffenen oder der Wert des bei der Verkehrstat verwendeten Fahrzeugs (OLG Schleswig, NZV 2011, 410; OLG Hamburg, NJW 2004, 1813, 1814; vgl. auch OLG Hamm VRS 92, 42 [43] bei einem Verkäufer/Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    In der Verweisung auf ein Speichermedium liegt aber keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11 -, Rn. 14, juris; OLG, Brandenburg NStZ-RR 2010, 89, 90; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 3 Ws (B) 75/13 -).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Die Aufklärungsrüge erfordert die Mitteilung, welcher Beweismittel sich das Gericht hätte bedienen sollen (BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13 -, Rn. 17, juris).
  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Auszug aus KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
    Von einer näheren Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann aber abgesehen werden, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und der Tatrichter eine Geldbuße festsetzt, die dem Bußgeldkatalog entspricht (Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 -, 16. September 2013 aaO. und vom 4. September 2012 - 3 Ws (B) 396/12 - Gürtler aaO.).
  • KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit: Voraussetzungen für das Absehen

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

  • KG, 03.06.2016 - 3 Ws (B) 207/16

    Konkurrenz zwischen mehreren Straßenverkehrsverstößen: Rotlichtverstoß bei

    Denn von diesen Feststellungen als Bemessungskriterium kann dann abgesehen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und eine Geldbuße festgesetzt wird, die dem Regelsatz entspricht (Senat, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, juris).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn - wie hier - die Regelbuße von 200 Euro wegen der vorsätzlichen Begehungsweise entsprechend der Bestimmung des Bußgeldkataloges (§ 3 Abs. 4a BKatV) verdoppelt wird (Senat, Beschluss vom 27. November 2015, 3 Ws (B) 510/15 - ) und den Urteilsgründen der soziale Status der Betroffenen - hier der Beruf - zu entnehmen ist (Senat, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15, juris) Die Betroffene arbeitet als Verkäuferin.

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Von diesen Feststellungen als Bemessungskriterium kann nämlich dann abgesehen werden, wenn das Tatgericht den Regelsatz nach dem BKat, auch den nach § 3 Abs. 4a BKatV erhöhten, verhängt und keine Anhaltspunkte für ein unterdurchschnittliches Einkommen vorhanden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2016 - 3 Ws (B) 207/16 - vom 27. November 2015 - 3 Ws (B) 510/15 - vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, [juris]; die obergerichtliche Rechtsprechung zusammenfassend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. November 2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 87/17 - BeckRS 2017, 134516; OLG Celle NZV 2016, 144).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 132/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mit dem

    Voraussetzung ist, dass das Gerät von seinem Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich auch sonst keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2015-3 Ws (B) 39/15).
  • KG, 09.10.2015 - 3 Ws (B) 403/15

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des

    Das setzt aber voraus, dass das Gerät in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich auch sonst keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (Senat, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 Ws (B) 39/15 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.02.2019 - 4 RBs 17/19

    Verweis auf elektronische Speichermedien; Anforderungen an die Darstellung eines

    Die Vorschrift gestattet nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur Verweise auf "Abbildungen", wozu Dateien auf elektronischen Speichermedien nicht gehören (BGH, Urt. v. 02.11.2011 - 2 StR 332/11 = BGHSt 57, 53; OLG Bamberg, Beschl. v. 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 02.04.2015 3 Ws (B) 39/15 - juris; aA die frühere Senatsrechtsprechung, vgl. etwa NStZ 2012, 457).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - Ss OWi 95/19
    Voraussetzung ist, dass das Gerät von seinem Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich auch sonst keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2015-3 Ws (B) 39/15).
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