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   KG, 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08   

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KG, 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
KG, Entscheidung vom 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Gefahr im Verzuge bei Nichterreichen des für eine Blutentnahme zuständigen Bereitschaftsrichters innerhalb von 1,5 Stunden nach Gestellung eines des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung von Cannabis Verdächtigen; Blutentnahme bei Cannabisverdacht; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Gefahr im Verzuge bei Nichterreichen des für eine Blutentnahme zuständigen Bereitschaftsrichters innerhalb von 1,5 Stunden nach Gestellung eines des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung von Cannabis Verdächtigen

  • blutalkohol PDF, S. 367
  • Judicialis

    StPO § 81a Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 2
    Blutentnahme bei Cannabisverdacht; Gefahr im Verzug bei Nichterreichbarkeit des zuständigen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    a) Dabei kann dahinstehen, ob die Verfahrensrüge überhaupt in zulässiger Form erhoben worden ist, weil in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen die Beweisverwertung zu erheben gewesen und das Vorliegen des erforderlichen Widerspruchs in der Begründung des Rechtsmittels vorzutragen gewesen wäre (so OLG Hamburg VRS 114, 275 (282 f.)), was hier nicht geschehen ist; denn ausweislich der Urteilsfeststellungen lag hinsichtlich der Anordnung der Blutentnahme kein Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO vor.

    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Auch insoweit sind jedoch die für die Schätzung maßgeblichen Tatsachen und die ihnen zugrunde liegende Beweiswürdigung so umfassend im Urteil mitzuteilen, dass dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Überprüfung ermöglicht wird (vgl. OLG Hamburg NJW 2004, 1813 (1814 f.)).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zwar kann auch in solchen Fällen von einer näheren Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse dann abgesehen werden, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und der Tatrichter eine Geldbuße festsetzt, die dem Bußgeldkatalog entspricht (vgl. OLG Hamm VRS 92, 40 (43) m.w.N.; Mitsch in KK, OWiG 3. Aufl., § 17 Rn. 92).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Außerdem ist anerkannt, dass zum Nachweis einer auf dem Konsum von Cannabis beruhenden Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - juris Rdn. 6; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 11 CS 4.157 - juris Rn. 10; König in LK, StGB 11. Aufl., § 316 Rdn. 151), zumal über die Dauer der Nachweisbarkeit von THC im Blut die Auffassungen weit auseinander gehen (vgl. zum Meinungsspektrum: Körner, BtMG 6. Aufl., C 4 Rn. 97).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Schleswig, 18.09.2006 - 1 Ss OWi 119/06

    Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08

    Drogenfahrt; Feststellungen; Rauschmittel; Urteilsgründe, Menge

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

    Vor diesem Hintergrund ist trotz fehlerhafter Annahme seiner Anordnungskompetenz nicht davon auszugehen, dass der Zeuge P1 in Verkennung der Rechtslage oder gar willkürlich oder unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes gehandelt hat, zumal im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl. KG, Beschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08 m. w. N.; Kauert u. a. Pharmacokinetic Properties of Δ9-Tetrahydrocannabinol in Serum and Oral Fluid in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 31, June 2007, S. 288 ff.; Toennes u.a. Comparison of Cannabinoid Pharmacokinetic Properties in Occasional and Heavy Users Smoking a Marijuana or Placebo Joint in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 32, September 2008, S. 470 ff.).
  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

    Auch in der Folgezeit hat die obergerichtliche Rechtsprechung für den Fall einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten ein Beweisverwertungsverbot angenommen, ohne, dass dies in den jeweils entschiedenen Fällen zum Tragen gekommen wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.08.2008, 12 ME 183/08; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 13.10.2008, 3 Ss 490/08, zitiert nach Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08, BA 2009, 214 ff; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, zitiert nach Juris; bei vergeblichen Versuch, den Ermittlungsrichter zu erreichen KG Berlin, Beschluss vom 29.12.2008, 3 Ws (B) 467/08; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, zitiert nach Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009, 1 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2009, 1 Ss 183/08).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10

    Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    Vor diesem Hintergrund ist trotz fehlerhafter Annahme seiner Anordnungskompetenz nicht davon auszugehen, dass der Zeuge D. in Verkennung der Rechtslage oder gar willkürlich oder unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes gehandelt hat, zumal im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl KG, Beschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08 m. w. N.; Kauert u. a. Pharmacokinetic Properties of A9-Tetrahydrocannabinol in Serum and Oral Fluid in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 31, June 2007, S. 288 ff.; Toennes u.a. Comparison of Cannabinoid Pharmacokinetic Properties in Occasional and Heavy Users Smoking a Marijuana or Placebo Joint in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 32, September 2008, S. 470 ff.).
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