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   KG, 12.11.2001 - 2 Ss 105/01 - 3 Ws (B) 514/01   

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https://dejure.org/2001,63869
KG, 12.11.2001 - 2 Ss 105/01 - 3 Ws (B) 514/01 (https://dejure.org/2001,63869)
KG, Entscheidung vom 12.11.2001 - 2 Ss 105/01 - 3 Ws (B) 514/01 (https://dejure.org/2001,63869)
KG, Entscheidung vom 12. November 2001 - 2 Ss 105/01 - 3 Ws (B) 514/01 (https://dejure.org/2001,63869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Qualifizierter Rotlichtverstoß beim Einfahren in einen Kreisverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.03.1995 - 2 ObOWi 62/95

    Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist auch bei Verwendung

    Auszug aus KG, 12.11.2001 - 3 Ws (B) 514/01
    Soweit das Amtsgericht zwar zutreffend einen Toleranzabzug von 0, 3 Sekunden zum Ausgleich von Reaktionsverzögerungen bei den die Stoppuhren bedienenden Beamten vorgenommen hat, jedoch nur einen weiteren Abzug von 0, 03 Sekunden zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten (Verkehrsfehlergrenze) in Ansatz gebracht (UA S.4), während es nach der Rechtsprechung hier eines Abzuges von 0, 2 Sekunden, insgesamt somit eines Sicherheitsabzuges von 0, 5 Sekunden bedarf (vgl. BayObLG DAR 1995, 299; KG Beschlüsse vom 2. Februar 1998 - 3 Ws (B) 791/97 - und vom 10. März 1999 - 3 Ws (B) 85/99 -), stellt dies keine durchgreifenden Rechtsfehler dar; denn auch bei Berücksichtigung eines entsprechenden Toleranzabzuges ergibt sich ein Wert von 4, 5 Sekunden, so dass die Voraussetzungen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes gemäß Nr. 34.2 BKat vorliegen.
  • KG, 17.08.1992 - 3 Ws (B) 192/92
    Auszug aus KG, 12.11.2001 - 3 Ws (B) 514/01
    Nur wenn deswegen erfolglos ein Antrag auf Aussetzung oder Unterbrechung in der Hauptverhandlung gestellt worden ist, kann der Revisionsgrund des § 338 Nr. 8 StPO geltend gemacht werden (KG Beschluss vom 17. August 1992 - 3 Ws (B) 192/92 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 147 Rdnr. 43).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 12.11.2001 - 3 Ws (B) 514/01
    Dies indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, mit der Folge, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts).
  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Der Rechtsbeschwerdeschrift ist auch nicht zu entnehmen, dass der Betroffene einen Antrag auf Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung gestellt hätte (§§ 71 Abs. 1 OWiG, 265 Abs. 4 StPO), um ihm die Beschaffung der begehrten Unterlagen und Dateien zu ermöglichen (vgl. Senat DAR 2013, 211 und Beschluss vom 12. November 2001 - 3 Ws (B) 514/01 - mwN [juris]; Cierniak, DAR 2014, 2), oder dass er zeitlich nach dem Urteil die vom Bundesgerichtshof zur Vervollständigung der Verfahrensrüge erforderten Anstrengungen unternommen hat.
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