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   KG, 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8765
KG, 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15 (https://dejure.org/2015,8765)
KG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15 (https://dejure.org/2015,8765)
KG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 3 Ws (B) 58/15 - 162 Ss 11/15 (https://dejure.org/2015,8765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren: Fristbeginn für Rechtsmitteleinlegung bei Verurteilung des Betroffenen in Abwesenheit; Ausbleiben des Betroffenen wegen Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist zum Einlegen des Rechtsmittels bei Verurteilung des Betroffenen in Abwesenheit; Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Hauptverhandlung; Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 GG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zum Einlegen des Rechtsmittels bei Verurteilung des Betroffenen in Abwesenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kammergericht lässt das Amtsgericht Tiergarten beim (Zahn-)Arzt anrufen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Auch Richter müssen googeln

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Betroffener nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zur Hauptverhandlung nicht erscheint

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Name und Anschrift des Attest austellenden Arztes genügt für weitere Aufklärung über behauptete Verhandlungsunfähigkeit - Ermittlung der Telefonnummer des Arztes unproblematisch möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 18.03.2015 - 3 Ws (B) 58/15
    Darüber hinaus kann ein Betroffener auch in subjektiver Hinsicht entschuldigt sein, etwa weil er im Vertrauen auf ein ärztliches Attest davon ausgegangen ist, ein Erscheinen sei ihm krankheitsbedingt nicht zuzumuten (vgl. Senat, NZV 2002, 421 m.w.N.).
  • KG, 02.06.2015 - 3 Ws (B) 124/15

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens:

    Es genügt vielmehr, dass ihm infolge der Erkrankung das Erscheinen vor Gericht nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 Ws (B) 58/15 - m.w.N.).
  • KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens: Pflicht

    Es ist anerkannt, dass im Falle von geltend gemachten Entschuldigungsgründen ein Einspruch nur verworfen werden darf, wenn sich das Gericht im Freibeweisverfahren die Überzeugung verschafft hat, dass genügende Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 Ws (B) 58/15 -).
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