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   OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14   

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https://dejure.org/2014,13041
OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 (https://dejure.org/2014,13041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 213 StPO, § 228 Abs 2 StPO
    Keine Terminsverlegung trotz Verhinderung des Wahlverteidigers auf Grund Terminskollision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Verteidigers nach Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung; Übernahme des Mandats trotz offenkundiger Terminskollision; Beschwerde gegen die Ablehnung der Terminsverlegung; Ermessenserwägungen bei der Terminierung; Verantwortlichkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Beauftragung eines Verteidigers nach Zustellung der Ladung zur Berufungshauptverhandlung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 250
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Gleiches gilt für die Zurückweisung eines die Terminierung betreffenden Antrags, der mit der Verhinderung des Verteidigers begründet wird (Senat, Beschl. v. 13.09.2013 - 3 Ws 917/13 - st. Rspr.; BGHR StPO § 213 Ermessen 1; BGH, NStZ 2006, 513; 1998, 311).
  • BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Gleiches gilt für die Zurückweisung eines die Terminierung betreffenden Antrags, der mit der Verhinderung des Verteidigers begründet wird (Senat, Beschl. v. 13.09.2013 - 3 Ws 917/13 - st. Rspr.; BGHR StPO § 213 Ermessen 1; BGH, NStZ 2006, 513; 1998, 311).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 3 Ws 172/14
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Terminsverlegung ist ausnahmsweise zulässig, weil dadurch auch das Recht des Angeklagten berührt ist, sich in der Berufungshauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen (Senat, StV 1995, 9 mwN).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 3 Ws 416/21

    Ablehnung einer Terminsverlegung im Strafverfahren

    Die Beschwerde ist vorliegend im Einklang mit der diesbezüglichen Senatsrechtsprechung zulässig, weil sie das Recht des Beschwerdeführers, sich als Angeklagter in der Hauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu lassen, berührt (Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 NStZ-RR 2014, 250).
  • LG Wiesbaden, 06.06.2018 - 6 Qs 38/18

    Terminsverlegung, Anwalt des Vertrauens

    Dies gilt jedoch nicht, wenn durch die Terminierung auch das Recht eines Angeklagten berührt ist, sich von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin seines Vertrauens vertreten zu lassen (OLG Frankfurt am Main, 3 Ws 172/14, NStZ-RR 2014, 2500. Eine Beschwerde kann dann darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Vorsitzenden - unter anderem wegen fehlerhafter Ausübung seines Ermessens - rechtswidrig ist; der Hauptverhandlungstermin ist in diesen Fällen durch das Beschwerdegericht aufzuheben. (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 213 StPO, Randnummer 8).
  • OLG Schleswig, 15.07.2014 - 1 Ss OWi/14 (133/14)
    Dabei sind zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens alle Umstände des Einzelfalls angemessen gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 Ws 172/14 juris; OLG Braunschweig. Beschluss vom 20. Januar 2012 - Ss (OWiZ) 206/11e juris).
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