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   OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96   

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OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96 (https://dejure.org/1996,5794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1996 - 3 Ws 178/96 (https://dejure.org/1996,5794)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 (https://dejure.org/1996,5794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 552
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9/92

    Haftbefehl; Aufhebung; Verfahrensverzögerung; Schwere der Tat; Mittäterschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96
    Das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe sind mithin im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuberücksichtigen (Rieß a.a.O.; OLG München NJW 1970, 156; OLG Köln MDR 1992, 694 ).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Streitig ist insoweit lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/82 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9 - 10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Streitig ist lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/83 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552; Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07

    Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 1 Ws 142/05

    Haftbeschwerde im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung von

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlaß eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 120 StPO mit der Folge, daß ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 121 Rndr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftat(en) und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluß vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluß vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluß vom 02.11.1979, Az: 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06

    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01

    Verfahrensverzögerung nach erstinstanzlichem Urteil

    Bei der Heranziehung des § 120 StPO und damit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Haftanordnungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils muss auch das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und der Verantwortlichkeit der Justiz hierfür abgewogen werden (vgl. Senat MDR 1992, 695; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552).
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